Arbeitsbescheinigung - Muss ich selbst anreisen um diese abzuholen?

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
lurchi69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsbescheinigung - Muss ich selbst anreisen um diese abzuholen?

Hallo an alle,

ich habe selbst fristgerecht gekündigt und den AG schriftlich um Bereitstellung zum letzten Arbeitstag aller Unterlagen gebeten (Außendienst Differenz 540 Km). Muss ich selbst anreisen um diese abzuholen? Weiter habe ich dem AG die Arbeitsbescheinigung vom AA gesendet und da passiert nun ebenfalls nichts, kann ich hier eine Frist setzen und mit irgensetwas drohen?

Für eure Bemühungen schon mal vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Abholen müssen Sie die Unterlagen selbst, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Arbeitsbescheinigungen sind auszufüllen. Notfalls eben gerichtlich einklagen. Aber ein netter Breif reicht oft schon aus

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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lurchi69

die arb. papiere unterliegen der sog. holschuld

was die bescheinigung betrifft, kannst du dich zurücklehnen. die aa wird dem ag schon beine machen. meiner hat mal eine gepfefferte ordnungsstrafe zahlen müssen. der dachte, dass mein alg1 verzögert würde...pustekuchen, dafür legst du die gehaltsabrechnungen vor, eine erklärung, dass du dieses auch bezogen hast, gegebenfalls kontoauszüge, die das nachweisen

sunbee

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