Hallo,
wie oft bin ich als Unternehmerin verpflichtet eine Arbeitsbescheinigung an die gleiche Person auszustellen ?
Die erste Arbeitsbescheinigung wurde natürlich ausgestellt und direkt zur Bundesagentur geschickt. Jetzt
kommen weitere Forderungen eine Arbeitsbescheinigung auszustellen - muss ich diesen Forderungen nachkommen ?
Vielen Dank im Voraus für evtl. Antworten
Arbeitsbescheinigung - kann wie oft angefordert werden ?
2. August 2021
Thema abonnieren
Frage vom 2. August 2021 | 09:55
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsbescheinigung - kann wie oft angefordert werden ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. August 2021 | 10:25
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6493x hilfreich)
Fordert der AN die Bescheinigung oder die Bundesagentur?
#2
Antwort vom 2. August 2021 | 10:35
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatFordert der AN die Bescheinigung oder die Bundesagentur? :
Der Arbeitnehmer
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. August 2021 | 11:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120218 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitatund direkt zur Bundesagentur geschickt. :
Wer genau hat veranlasst das diese direkt dort hin gesendet wird?
Wenn es der AN war sehe ich keinen Grund ihm eine weitere zuzusenden - neu ausgestellt muss si ja nicht werden.
#4
Antwort vom 2. August 2021 | 11:23
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Da kommt es m. E. darauf an, ob der AN den Bedarf an einer weiteren Bescheinigung begründen kann.
Hat er den Grund genannt?
#5
Antwort vom 2. August 2021 | 11:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Ja, der hat Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung.ZitatDer Arbeitnehmer :
Diese hat er bei Bedarf der Arbeitsagentur vorzulegen.
Die Arbeitsagentur kann und darf eine solche Bescheinigung auch beim AG anfordern, falls diese nicht dem AN ausgehändigt wird.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/312.html
https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsbescheinigung_ba013140.pdf
Dort die Hinweise für den AG.
wie oft?
1x an den AN
-- Editiert von Anami am 02.08.2021 11:40
Und jetzt?
Schon
268.056
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten