Arbeitsbescheinigung - kann wie oft angefordert werden ?

2. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sonyka
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsbescheinigung - kann wie oft angefordert werden ?

Hallo,

wie oft bin ich als Unternehmerin verpflichtet eine Arbeitsbescheinigung an die gleiche Person auszustellen ?

Die erste Arbeitsbescheinigung wurde natürlich ausgestellt und direkt zur Bundesagentur geschickt. Jetzt
kommen weitere Forderungen eine Arbeitsbescheinigung auszustellen - muss ich diesen Forderungen nachkommen ?

Vielen Dank im Voraus für evtl. Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

Fordert der AN die Bescheinigung oder die Bundesagentur?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sonyka
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Fordert der AN die Bescheinigung oder die Bundesagentur?


Der Arbeitnehmer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Sonyka ):
und direkt zur Bundesagentur geschickt.

Wer genau hat veranlasst das diese direkt dort hin gesendet wird?
Wenn es der AN war sehe ich keinen Grund ihm eine weitere zuzusenden - neu ausgestellt muss si ja nicht werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Da kommt es m. E. darauf an, ob der AN den Bedarf an einer weiteren Bescheinigung begründen kann.
Hat er den Grund genannt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Sonyka ):
Der Arbeitnehmer
Ja, der hat Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung.
Diese hat er bei Bedarf der Arbeitsagentur vorzulegen.
Die Arbeitsagentur kann und darf eine solche Bescheinigung auch beim AG anfordern, falls diese nicht dem AN ausgehändigt wird.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/312.html

https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsbescheinigung_ba013140.pdf
Dort die Hinweise für den AG.

wie oft?
1x an den AN


-- Editiert von Anami am 02.08.2021 11:40

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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