Arbeitsdruck bei Krankheit und Offenlegung der Diagnose. Kranke Zeit nicht bezahlt.

2. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
hellerstern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsdruck bei Krankheit und Offenlegung der Diagnose. Kranke Zeit nicht bezahlt.

Ich habe Mitte Januar in einer Firma angefangen. Ende Februar hatte ich verschiedene gesundheitliche Probleme. Ich hatte zwei Wochen lang Bauchschmerzen mit Durchfall und bekam aus diesem Grund das gelbe Papier. Als ich anfing, besser zu werden, erhielt ich schreckliche Nachrichten, die meine Panikattacken und Depressionen auslösten. Ich hatte eine Vorgeschichte von Depressionen, bevor ich mit dieser Arbeit angefangen habe, und mein Arzt weiß davon und hat mir auf Bedarf Medikamente und gelbes Papier gegeben. Ich erhielt dann zwei weitere Wochen lang gelbes Papier aus diesem Grund. Inzwischen habe ich mit einem Arzt eine Schönheitsbehandlung durchgeführt, das zu einem medizinischen Fehler geführt hat. Ich fühlte mich sehr schlecht, wurde aber deswegen wegen dieses Grundes nicht krank geschrieben. Ich ging an einem Sonntag - WE - zum Notfall, weil ich mich wegen der Schonheitsbehandlung schlecht fühlte und der Doktor sagte nur, wir könnten warten. Das war das Ende der zweiten Krankheitswoche.

In der dritten und vierten Woche rief mein Arbeitgeber mehrmals an und fragte mich, was los sei. Sie fragten auch, ob ich medizinische Berichte habe, um sie ihnen zu schicken. Ich erklärte, dass ich mich nicht gut fühle. Damals habe ich nur die Beauty-Prozedur hervorgehoben, da ich am Vortag das Diagnosepapier bekam. Naiv, ich habe es ihnen geschickt, da dies das einzige diagnostische Papier war, das ich hatte.

Während der 3. und 4. Woche wurde ich mehrmals gebeten, zurück ins Büro zu kommen, obwohl ich krank geschrieben war. Ich bin nicht gegangen. Ich erklärte auch in der 4. Woche, dass ich mich psychisch instabil fühlte. Ich kam in der 5. Woche wieder zur Arbeit und wurde zu einem Gespräch gerufen. Es wurde eindeutig gesagt, dass dieses Gespräch nichts mit meiner Krankheit zu tun hatte. Es wurden mehrere Fragen zu meiner Leistung gestellt, zu der Tatsache, dass ich zuvor am Arbeitsplatz geweint habe und bezweifle, dass ich die Arbeitsbelastung unterstützen könnte. Sie sagten auch, dass ich mich nicht mehr krank machen könne, um mich zu halten. Ich sagte ihnen, dass ich Krankheiten nicht voraussehen kann. Ich wurde dann noch am selben Tag losgelassen.

Nun, ich erhielt einen Brief von ihnen, dass sie mich nicht bezahlen würden, während ich krank war, weil meine Krankheit aufgrund des Schönheitsverfahrens selbst verursacht worden war und dass ich das während unseres Gesprächs erklärt hatte - was nicht stimmt. Ich habe tatsächlich gesagt, dass ich mich aus verschiedenen Gründen nicht gut fühle, obwohl ich arbeiten kann, aber nicht 80 stunde pro Woche, wie mein Chef, weil mein Vertrag ist 40 stunden/woche. Sogar die gelben Papiere behaupten nichts von Schönheit.

Das Geld, das sie nicht bezahlen wollen, ist für mich nicht der relevanteste Punkt. Dennoch fühle ich mich wie in einer unfairen Situation gefangen und sie verwenden alles, was sie gegen mich tun können. Habe ich einen rechtlichen Grund, warum sie mir die Zeit zahlen müssen, in der ich krank war? Ist die Tatsache, dass ich ein Schönheitsverfahren angegeben habe, Grund genug, dass sie mich nicht bezahlen? Soweit ich weiß, muss ich nicht die wahre Ursache meines arbeitsunfähig angeben. Auch, würde mir der Arzt nicht einmal einen Gelbschein für ein kosmetisches Behandlung geben, oder?. Kann ich hier etwas tun?

Vielen dank!

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18 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von hellerstern):
Ich hatte zwei Wochen lang Bauchschmerzen mit Durchfall und bekam aus diesem Grund das gelbe Papier. Als ich anfing, besser zu werden, erhielt ich schreckliche Nachrichten, die meine Panikattacken und Depressionen auslösten. Ich erhielt dann zwei weitere Wochen lang gelbes Papier aus diesem Grund. Inzwischen habe ich mit einem Arzt eine Schönheitsbehandlung durchgeführt,

Na, ich hoffe, die Schönheitsbehandlung hat gegen die Panikattacken und Depressionen geholfen :???: Ich stelle das bewußt überspitzt dar, warum sage ich weiter unten noch.

Zitat (von hellerstern):
wurde ich mehrmals gebeten, zurück ins Büro zu kommen, obwohl ich krank geschrieben war.
Das ist natürlich ein Unding! Gut, daß Sie nicht gegangen sind.
Zitat (von hellerstern):
Sie fragten auch, ob ich medizinische Berichte habe, um sie ihnen zu schicken. Ich erklärte, dass ich mich nicht gut fühle. Damals habe ich nur die Beauty-Prozedur hervorgehoben, da ich am Vortag das Diagnosepapier bekam. Naiv, ich habe es ihnen geschickt, da dies das einzige diagnostische Papier war, das ich hatte.
Sie hätten gar nichts schicken sollen, aber dann - wenn man angeblich wegen Depressionen und Panikattacken krank geschrieben ist, dann das "Diagnosepapier" von einer Schönheitsbehandlung zu schicken, ist gelinde gesagt mehr als unklug :bang:

Zitat (von hellerstern):
Nun, ich erhielt einen Brief von ihnen, dass sie mich nicht bezahlen würden, während ich krank war, weil meine Krankheit aufgrund des Schönheitsverfahrens selbst verursacht worden war und dass ich das während unseres Gesprächs erklärt hatte - was nicht stimmt
Ihnen steht natürlich Lohnfortzahlung zu, wenn der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Sie haben diese ja auch jeweils an Arbeitgeber und Krankenkasse geschickt, umgehend? Das ist nämlich die Voraussetzung für alles.

Zitat (von hellerstern):
Ich habe tatsächlich gesagt, dass ich mich aus verschiedenen Gründen nicht gut fühle, obwohl ich arbeiten kann, aber nicht 80 stunde pro Woche, wie mein Chef, weil mein Vertrag ist 40 stunden/woche.
Das verstehe ich nicht so ganz - Sie sind wieder zurück im Job oder nicht? Wenn Sie einen 40-Stunden-Vertrag haben, verlangt man tatsächlich, daß Sie 80 Stunden pro Woche arbeiten?

Zitat (von hellerstern):
Das Geld, das sie nicht bezahlen wollen, ist für mich nicht der relevanteste Punkt.
Na, wenn Sie es so dicke haben....

Zitat (von hellerstern):
Dennoch fühle ich mich wie in einer unfairen Situation gefangen und sie verwenden alles, was sie gegen mich tun können.
Deshalb habe ich es vorhin überspitzt dargestellt, wie es beim Leser/Zuhörer ankommen könnte. Ich vermute, Deutsch ist zweite Sprache bei Ihnen - und oft meint man etwas anderes als dann ankommt. Das ist natürlich gerade in einem Fall wie jetzt unangenehm und gefährlich und führt schnell zu Missverständnissen.

Ich würde Ihnen ans Herz legen, daß Sie - sofern Sie jemanden kennen - mögliche Schreiben an Ihren Arbeitgeber von einem sehr gut Deutsch sprechenden, am besten Muttersprachler, verfassen lassen. Ebenfalls wäre es recht gut, wenn Sie sich bei einem Chefgespräch begleiten lassen könnten, eben auch aus dem Grund, daß man nicht so viel sagt, w as falsch ankommen kann.

Zitat (von hellerstern):
Habe ich einen rechtlichen Grund, warum sie mir die Zeit zahlen müssen, in der ich krank war? Ist die Tatsache, dass ich ein Schönheitsverfahren angegeben habe, Grund genug, dass sie mich nicht bezahlen?
Wenn Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abgegeben haben, haben Sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Unabhängig vom Grund. Arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig.

Zitat (von hellerstern):
Soweit ich weiß, muss ich nicht die wahre Ursache meines arbeitsunfähig angeben. Auch, würde mir der Arzt nicht einmal einen Gelbschein für ein kosmetisches Behandlung geben, oder?.
Wenn Sie das doch wissen (stimmt ja auch), warum lügt man den Arbeitgeber dann an?? Und sicher gibt der einen gelben Schein, wenn Sie wegen den Folgen einer Behandlung arbeitsunfähig werden.

Was Sie tun sollten, ist (von jemandem) ein Schreiben verfassen lassen, welches Sie per Post (Einwurfeinschreiben) an den Arbeitgeber senden, in welchem Sie das Ihnen zustehende Geld einfordern.

Wie viele Mitarbeiter sind in der Firma beschäftigt? Wenn es weniger als 10 Vollzeitangestellte sind, müssen Sie wissen, daß das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, das heißt man kann Sie ohne Begründung kündigen. Da Sie aber noch keine 6 Monate dort beschäftigt sind, unterliegen Sie sowieso noch nicht dem Kündigungsschutzgesetz... Sie müssten mal in Ihren Arbeitsvertrag schauen, welche Kündigungsfrist in der Probezeit (sofern eine solche vereinbart ist) angewandt wird.

Vielleicht ist es aber sowieso besser, wenn Sie sich einen anderen Job suchen - wenn schon ernsthaft eine 80-Stunden-Woche verlangt wird, dann sollte man die Flucht ergreifen, falls man nicht wirklich robust ist mit dem Nervenkostüm - denn der Chef wird nicht begeistert sein, wenn man eben nur noch berechtigt seine 40 Stunden arbeitet....

Viele Fragen - vielleicht können Sie die beantworten.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

Heiliger Himmel, diese elend langen Sermone!
Hilfreich sind diese Krankengeschichten für die Fragestellung am Ende kaum: Es geht um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dein Anspruch steht im EntgFzG.
Wenn dein AG es wahr macht und nicht mehr zahlt - ab zum Arbeitsgericht und Lohnklage einreichen.

Und die Falldarstellung zeigt einmal mehr, wie wenig klug es sein kann, dem AG Diagnosen mitzuteilen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hellerstern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Zitat:
Sie hätten gar nichts schicken sollen, aber dann - wenn man angeblich wegen Depressionen und Panikattacken krank geschrieben ist, dann das "Diagnosepapier" von einer Schönheitsbehandlung zu schicken, ist gelinde gesagt mehr als unklug


Ich weiß, es war nicht die beste Idee, aber ich wollte meine psychologischen Probleme nicht offen legen und gleichzeitig wollte ich, dass mein Arbeitgeber versteht, dass etwas wirklich los ist und ich nicht im Urlaub bin.

Zitat:
Ich vermute, Deutsch ist zweite Sprache bei Ihnen - und oft meint man etwas anderes als dann ankommt. Das ist natürlich gerade in einem Fall wie jetzt unangenehm und gefährlich und führt schnell zu Missverständnissen.


Ja, meine Muttersprache ist Englisch und ich kommuniziere mit der Firma hauptsächlich auf Englisch.

Zitat:
Was Sie tun sollten, ist (von jemandem) ein Schreiben verfassen lassen, welches Sie per Post (Einwurfeinschreiben) an den Arbeitgeber senden, in welchem Sie das Ihnen zustehende Geld einfordern.


Ich mache das heute mit der Hilfe eines Freundes :)

Zitat:
Wie viele Mitarbeiter sind in der Firma beschäftigt?


Mehr als 20!

Noch ein mal vielen dank! Ich hoffe, ich kann das Thema diese Woche mit dem Unternehmen klären!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hellerstern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

blaubär, danke für die Antwort!

Ich schreibe einen Brief, in dem ich mit der Hilfe eines meiner Freunde um Geld bittet. Das Unternehmen erklärte, dass sie nicht zahlen, weil meine Krankheit nach meinen Angaben (was nicht die ganze Wahrheit war) selbst verursacht worden war. Ich stimme zu, dass es von meiner Seite aus dumm war. Ich wollte ihnen nur einen Grund nennen, warum ich nicht arbeiten würde, ohne meine psychologischen Probleme aufzudecken. Ich dachte, es würde weniger schlimm aussehen, als ohne Grund zu verschwinden. Na ja, drittes Jahr in Deutschland, leben und lernen. Hahahahaha

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

In der Regel hat der Arbeitgeber für eine Arbeitsunfähigkeit, die aufgrund einer Schönheitsoperation entstanden ist, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten (selbstverschuldete Krankheit).

Da der Arbeitgeber behauptet, dass der Arbeitsausfall Folge einer (nicht medizinisch indizierten) Schönheitsoperation ist, ist es nun an Ihnen, diese Behauptung zu widerlegen. Hierfür müssen Sie die Diagnosen, die zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit geführt haben, offenlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
In der Regel hat der Arbeitgeber für eine Arbeitsunfähigkeit, die aufgrund einer Schönheitsoperation entstanden ist, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten

Genau das ist das Problem. Da hilft auch das Arbeitsgericht nicht wirklich ...



Zitat (von Ratsuchender@123net):
Hierfür müssen Sie die Diagnosen, die zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit geführt haben, offenlegen.

Eventuelle kann man es auch erst mal mit einem milderen Mittel versuchen, in dem man entsprechende Atteste der behandelnden Ärzte vorlegt. Dort sind die Diagnosen ja nicht so detailliert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hellerstern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, alle!

Denkt ihr in diesem Fall, dass es empfohlen wird, dem Arbeitgeber die Diagnose, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, zu offenbaren und von dort aus zu argumentieren? Vielleicht mit einem kurzen Attest, wie vorgeschlagen?

Mein Hausarzt hat mir mitgeteilt, dass das Beauty-Verfahren eine private Sache ist, also keine AU-Bescheinigung.

Ich möchte dem Unternehmen wirklich keine weiteren Informationen über meine gesundheitliche Situation geben, da es ein sehr schmutziges Spiel gibt. Sie informierten in dem Brief, dass ich auf die Besprechung Sachen gesagt habe, die ich nicht gesagt habe!

Eine weitere wichtige Frage: Wird diese Situation meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen? Ich wurde vom Arbeitgeber eindeutig gekündigt.

Danke Vielmals!

-- Editiert von hellerstern am 03.04.2019 15:08

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Irgendwie wundert mich dieser Fall. Es ist ja schon kritisch, so kurz nach Arbeitsantritt so dauerhaft krank zu werden, und das auch noch so lange. Da wäre doch bei vielen Arbeitgebern schon das Ende der Fahnenstange erreicht gewesen. Und dann setzt man da noch einen drauf mit der Schönheits-Behandlung, so ganz ohne Not? Und regt sich dann darüber auf, dass der Arbeitgeber angemufft ist?

Der Fragesteller sollte für die Tage, für die er aus anderen Gründen als der Schönheitsgeschichte arbeitsunfähig war, den Lohn notfalls einklagen. Und gut ist. Und vielleicht auch mal eigenes Verhalten kritisch überdenken.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 03.04.2019 15:19

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von hellerstern):
Danke für die Antworten, alle!

Denkt ihr in diesem Fall, dass es empfohlen wird, dem Arbeitgeber die Diagnose, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, zu offenbaren und von dort aus zu argumentieren? Vielleicht mit einem kurzen Attest, wie vorgeschlagen?

Mein Hausarzt hat mir mitgeteilt, dass das Beauty-Verfahren eine private Sache ist, also keine AU-Bescheinigung.

Ich möchte dem Unternehmen wirklich keine weiteren Informationen über meine gesundheitliche Situation geben, da es ein sehr schmutziges Spiel gibt. Sie informierten in dem Brief, dass ich auf die Besprechung Sachen gesagt habe, die ich nicht gesagt habe!

Eine weitere wichtige Frage: Wird diese Situation meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen? Ich wurde vom Arbeitgeber eindeutig gekündigt.

Danke Vielmals!

-- Editiert von hellerstern am 03.04.2019 15:08


Sie haben also eine schriftliche Kündigung erhalten? Ich habe es vielleicht überlesen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hellerstern):
Ich wurde dann noch am selben Tag losgelassen.


Damit dürfte wohl entlassen gemeint sein.

Zitat (von hellerstern):
Eine weitere wichtige Frage: Wird diese Situation meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen?


Dass wird davon abhängen, wie der Ex Arbeitgeber die Nachfrage des JC / der Agentur beantwortet.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hellerstern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Sie haben also eine schriftliche Kündigung erhalten?


Ja!

Zitat:
Damit dürfte wohl entlassen gemeint sein.


Genau Sir Berry, sorry, Deutsch ist nicht meine Muttersprache

Zitat:
Dass wird davon abhängen, wie der Ex Arbeitgeber die Nachfrage des JC / der Agentur beantwortet.


Ich warte auf die Arbeitsbescheinigung, mal sehen was passiert.

Danke leute!


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hellerstern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Leute, die Arbeitsbescheinigung ist hier. Nichts Verdächtiges am Ende des Arbeitsverhältnisses. Kündigung durch den Arbeitgeber, keine Vertragswidrige verhalten, keine Mahnung. AUSNAHME: die Arbeitsentgeld tabelle, in dem angegeben wurde, dass ich es wegen einer selbstbeschuldigte Krankheit für einen bestimmten Zeitraum nicht erhalten habe.

Glauben Sie, dass die Arbeitsagentur damit Probleme schaffen könnte? Es sollte leicht sein, meinen Standpunkt zu beweisen, da ich alle gelben Papiere usw. habe. Ich dachte daran, mich zuerst für ALG zu bewerben und dann das Geld von der Firma zu fordern. Aber mit dieser selbstbeschuldigten Krankheitshinweis ist es vielleicht besser, dies zuerst mit der Firma zu klären?

Jesus Christus, was für ein Roman! :bang:


Aber ich habe die Lektion gelernt, ich werde sehr vorsichtig sein, was ich hier in Deutschland sage. :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ja, wir leben in Deutschland. Und das heißt auch:

Alles, was du sagst, kann gegen dich verwendet werden.

Das ist unsere Kultur. Das ist einfach so.

Und nun ja, Der Arbeitgeber bekommt den "Gelben Zettel". Das hat zu genügen. Eine Diagnostik, darauf hat er keinen Anspruch.

Zitat (von hellerstern):
AUSNAHME: die Arbeitsentgeld tabelle, in dem angegeben wurde, dass ich es wegen einer selbstbeschuldigte Krankheit für einen bestimmten Zeitraum nicht erhalten habe.


Hä? Du bist seit Mitte Januar in einem Arbeitsverhältnis. Da greift die Lohnfortzahlung. Außerdem gibt es erst einmal nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Krankengeld. Das beantragst du am Besten noch vor Wirksamwerden der Kündigung bei deiner KK. Das ist nämlich auch eine Lohnersatzleistung. Und da du AU geschrieben bist, kommt das.

Am Sonsten Antwort 2.

-- Editiert von Spejbl am 04.04.2019 18:16

-- Editiert von Spejbl am 04.04.2019 18:17

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Und wenn der Arbeitgeber dich nicht krankenversichert haben sollte, dann hat der Arbeitgeber ein Problem. Solchen Brüdern, wie du beschrieben hast, traue ich das durchaus zu.

Das heißt zwar nicht, daß es so sein muß, aber zuzutrauen ist es nach der Beschreibung schon. Hast du die Arztkosten, Medikamente selber bezahlt? Gibt es schon ein Feedback von der Kasse?

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Das ausstehende Geld sollte man umgehend einfordern. Möglicherweise steht im Arbeitsvertrag eine sogenannte "Ausschlussfrist" oder eine Frist zur Anmeldung von Ansprüchen. Dann gilt diese. Andernfalls verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Urlaub, Gehalt, etc) nach drei Monaten.

Sie sollten sich umgehend, diese Woche noch, beim Arbeitsamt melden, da Ihr Arbeitslosengeld erst ab Antragstellung gezahlt wird. Auch sind Sie erst dann krankenversichert (wenn Sie nicht über den Arbeitgeber sprechen bzw die Agentur für Arbeit versichert sind, müssten Sie das selbst zahlen, also fix zur AfA.

Ihre Ansprüche an den Arbeitgeber können Sie parallel geltend machen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von hellerstern):
AUSNAHME: die Arbeitsentgeld tabelle, in dem angegeben wurde, dass ich es wegen einer selbstbeschuldigte Krankheit für einen bestimmten Zeitraum nicht erhalten habe. Glauben Sie, dass die Arbeitsagentur damit Probleme schaffen könnte?


Die durch den Arbeitgeber nicht erfolgte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wirkt sich negativ auf den möglicherweise vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aus.

Zitat (von hellerstern):
Ich dachte daran, mich zuerst für ALG zu bewerben und dann das Geld von der Firma zu fordern. Aber mit dieser selbstbeschuldigten Krankheitshinweis ist es vielleicht besser, dies zuerst mit der Firma zu klären?


Du solltest umgehend Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen und dort einen Antrag auf ALG I stellen. Sofern Du der Ansicht bist, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht in dem Zusammenhang mit der durchgeführten Schönheitsoperation steht, solltest Du den Arbeitgeber unter dem Hinweis hierauf zur Zahlung auffordern. Im Bestreitensfalle des Arbeitgebers wirst Du aber jedoch am Ende des Tages die Diagnosen, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben, offenlegen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
serenna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ich an der ganzen Geschichte nicht verstehe: Die Schönheitsbehandlung war in den ersten zwei Wochen der Krankmeldung. Wie kann man zu einer Schönheitsbehandlung gehen, wenn man wegen Bauchschmerzen und Durchfall krankgeschrieben ist?

Zitat (von hellerstern):
Inzwischen habe ich mit einem Arzt eine Schönheitsbehandlung durchgeführt, das zu einem medizinischen Fehler geführt hat. Ich fühlte mich sehr schlecht, wurde aber deswegen wegen dieses Grundes nicht krank geschrieben. Ich ging an einem Sonntag - WE - zum Notfall, weil ich mich wegen der Schonheitsbehandlung schlecht fühlte und der Doktor sagte nur, wir könnten warten. Das war das Ende der zweiten Krankheitswoche.


Also wenn ich Bauchschmerzen und Durchfall habe, dann bleibe ich zu Hause und schlafe so viel als möglich. Außerdem würde ich, wenn diese Beschwerden wirklich 2 Wochen lang anhalten, mal eine Magenspiegelung machen lassen.

Ich kann Ihre Situation gut verstehen. Ich kann auch nicht behaupten, noch nie in meinem Leben mal ein paar Tage Urlaub auf Gelben Schein beantragt zu haben. In der Regel muß der Arbeitgeber dann trotzdem zahlen, da es für ihn meistens nicht möglich ist, zu beweisen, daß der AN gar nicht krank war. Wenn man aber in der Lage ist, eine Schönheitsbehandlung mitzumachen und das dem AG dann auch noch mitteilt, dann hat er damit einen Beweis in der Hand, daß man arbeitsfähig gewesen ist.

Also ich würde in diesem Fall auf das Geld vom AG verzichten und hoffen, daß die Arbeitsagentur wenigstens zahlt. Ich glaube, daß Sie gute Chancen haben, ohne Sperre davonzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hellerstern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die Schönheitsbehandlung war in den ersten zwei Wochen der Krankmeldung.


Entschuldigung, ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Das Schönheitsverfahren fand Wochen vor dem ersten Gelbeschein statt. Ich fühlte mich danach nicht gut, ging aber trotzdem zur Arbeit. Dann bekamen die Bauchschmerzen, von denen der Arzt sagte, dass sie nichts mit dem Schönheitsverfahren zu tun hätten, und dann ging es mit den schlechten Nachrichten und psychologischen Problemen bergab, alles zusammen. Es war kein glücklicher Monat, aber ich wollte die psychologischen Probleme nicht der AG offenlegen.

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