Arbeitsgeben hat den Urlaub nachträglich verfallen lassen

29. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.09.2022 13:36:22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitsgeben hat den Urlaub nachträglich verfallen lassen

Hallo liebe 123recht-Community,

ich bin in der Firma schon seit über 5 Jahren und bis jetzt sind die Urlaubstage bei uns nie verfallen. Wir haben eine interne Software, das automatisch den Urlaub verwaltet. Urlaubseinträge, Genehmigung und die Berechnung, geschieht alles über dieses Programm.
Von heute auf morgen hat der Chef unangekündigt die Berechnung umstellen lassen, so dass nachträglich die Urlaubstage verfallen sind. Da ich im 2016 und 2017 davon ausging, dass ich genug Urlaubstage habe, die mir auch so in dem Programm angezeigt wurden, habe ich mir natürlich etwas mehr Urlaub genommen als ich für das Jahr normalerweise hätte.
Jetzt wurden diese „minus" Urlaubstage von meinem Urlaub für 2018 abgezogen.

Ich habe im Vertrag nachgeschaut, da steht nur, dass ich XX Tage nach dem Bundesurlaubsgesetz pro Jahr habe.
Somit ergibt sich meine Frage.

Darf er das?


-- Editiert von latrop am 29.01.2018 11:17

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Meines Erachtens darf er das nicht: weder die U-Tage verfallen lassen, noch die Tage vom Urlaub 2018 abziehen.
Wenn AG so ein System umstellt - auch da müsste man genau hinschauen -, dann auf Zukunft und nicht rückwirkend.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von latrop):
habe ich mir natürlich etwas mehr Urlaub genommen als ich für das Jahr normalerweise hätte.

So wie es sich liest, hat man den Arbeitgeber also um Arbeitszeit betrogen, in dem man mehr Urlaub eingetragen und genommen hat als einem vertraglich vereinbart zusteht?
Dann sollte man eventuell mal den Ball flach halten, was den Abzug angeht. Denn bei so was droht durchaus auch die fristlose Kündigung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

@harry
Das, Harry, habe ich ziemlich anders gelesen und verstanden als du. Ich habe diese Bemerkung dahingehend verstanden, dass der Fragesteller sich an die bis dahin üblichen Regelungen gehalten hatte und noch Urlaub aus 2016 verbraucht hat .

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich habe das noch anders verstanden als ihr. Ich verstehe das so, dass er 2016 noch Resturlaub aus 2015 genommen hat, Ende 2016 noch Urlaub übrig hatte und diesen dann 2017 genommen hat.
@latrop
Kann es sein, dass der AG den Urlaub gar nicht nachträglich gestrichen hat? Laut Gesetz verfällt der Urlaub aus dem Vorjahr nämlich am 31.03
Das braucht der AG nicht extra zu erwähnen, das ist so per Gesetz geregelt. Wann hast du also den Urlaub aus dem Vorjahr genommen?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// @laie #4 Laut Gesetz verfällt der Urlaub aus dem Vorjahr nämlich am 31.03 Das braucht der AG nicht extra zu erwähnen, das ist so per Gesetz geregelt.

Im Prinzip schon richtig - nur dass die Praxis in der Firma von latrop bisher eine andere war (,,, schon seit über 5 Jahren und bis jetzt sind die Urlaubstage bei uns nie verfallen). Dann kann der AG nur für die Zukunft Änderungen einführen.

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#6
 Von 
guest-12308.09.2022 13:36:22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von latrop):
habe ich mir natürlich etwas mehr Urlaub genommen als ich für das Jahr normalerweise hätte.

So wie es sich liest, hat man den Arbeitgeber also um Arbeitszeit betrogen, in dem man mehr Urlaub eingetragen und genommen hat als einem vertraglich vereinbart zusteht?
Dann sollte man eventuell mal den Ball flach halten, was den Abzug angeht. Denn bei so was droht durchaus auch die fristlose Kündigung ...

Du meinst wahrscheinlich "Arbeitnehmer".
Und nein, ich habe nicht betrogen. Ich habe es bloß so formuliert, im Sinne "und natürlich bin ich drauf reingefallen". Mir wurde am Anfang von Kollegen irgendwann mitgeteilt, dass der Urlaub hier nicht verfällt, deshalb habe ich gar nicht drauf geachtet. Ich hatte immer Urlaubstage übrig.

Zitat (von -Laie-):
Ich habe das noch anders verstanden als ihr. Ich verstehe das so, dass er 2016 noch Resturlaub aus 2015 genommen hat, Ende 2016 noch Urlaub übrig hatte und diesen dann 2017 genommen hat.
@latrop
Kann es sein, dass der AG den Urlaub gar nicht nachträglich gestrichen hat? Laut Gesetz verfällt der Urlaub aus dem Vorjahr nämlich am 31.03
Das braucht der AG nicht extra zu erwähnen, das ist so per Gesetz geregelt. Wann hast du also den Urlaub aus dem Vorjahr genommen?

Durch die neue Rechnung ist es auf jeden Fall so gekommen. Ich hatte immer relativ viel Urlaubstage übrig, weil ich am Anfang wenige genommen habe.
2016 habe ich nach März die meiste Urlaubstage verbraucht, deshalb geriet laut der neuen Berechnung ins Minus, da ich aber laut dem Programm eigentlich noch viel übrig hatte, ist mir dann im 2017 das selbe passiert.

Das Problem betrifft aber nicht nur mich, sondern auch einige andere Mitarbeiter.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Im Prinzip schon richtig - nur dass die Praxis in der Firma von latrop bisher eine andere war (,,, schon seit über 5 Jahren und bis jetzt sind die Urlaubstage bei uns nie verfallen).
Nur weil die AN das bisher so gesehen haben muss das noch lange nicht der Realität entsprechen. Wenn die Urlaubstage nicht verfallen, dann gibt es sicherlich eine Regelung dafür. Ein Fehler in einem Programm ist nicht geeignet diese Urlaubstage einzufordern. Wenn es dem AG also nun erst aufgefallen ist, dass der AN zu viel Urlaub genommen hat, dann kann der AG durchaus Forderungen gegen den entsprechenden AN stellen. Wie diese Forderungen aussehen bzw. ob diese durchsetzbar wären, das steht auf einem anderen Blatt. Allerdings kann er nicht einfach darüber bestimmen, dass dann halt der Urlaub in 2018 gekürzt wird.
Gab es solch eine Regelung, dass die Arbeitstage nicht verfallen, dann kann der AG natürlich nicht Rückwirkend daran etwas ändern.
Zunächst einmal sollte der Fragesteller also mal aufzeigen, warum er denkt, dass der Urlaub aus den alten Jahren nicht jeweils am 31.03 des Folgejahres verfallen wäre.


-- Editiert von -Laie- am 29.01.2018 15:50

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, "im Vortrag" kann man ja keinen Urlaub verfallen lassen.

Ein PC-Programm kann kein materielles Recht schaffen, bzw. ersetzen. Die Frage, die sich mir allerdings stellt, ist, inwieweit Korrekturansprüche des Arbeitgebers verjährt sind. Da müsste man sich alles genau anschauen, außerdem in den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag u.s.w. schauen. Kann ich abgesehen davon aufgrund der mageren Angaben nicht mal nur anhand der Urlaubstage abschätzen.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12308.09.2022 13:36:22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Zitat (von -Laie-):
Zunächst einmal sollte der Fragesteller also mal aufzeigen, warum er denkt, dass der Urlaub aus den alten Jahren nicht jeweils am 31.03 des Folgejahres verfallen wäre.

Ich habe Beweise, dass es davor nicht Berechnet wurde. (Ich möchte aus Datenschutztechnischen Gründen nichts in Details gehen) Also stecken einige Mitarbeiter die über 20 Jahre dabei sind in derselben Situation.
Auch wenn ich "einen Fehler" gemacht habe und zu viel Urlaub beantragt habe, wurde es von dem Chef ja genehmigt.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// .. wurde es von dem Chef ja genehmigt.

Schon deswegen kann er nichts mit dem Anspruch für 2018 aufrechnen.

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