Arbeitsgeber verleiht in andere Firma-Kündigungsgrund?

12. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
steffi-123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsgeber verleiht in andere Firma-Kündigungsgrund?

Folgendes Problem:
Bin in einer Betonsanierungsfirma angestellt. (ohne Arbeitsvertrag) Nun bin ich aber seit dieser Woche in eine Dachdeckerei "abgeschoben" worden, da unsere Firma angeblich wegen Wetter nicht arbeiten kann, weiß aber, dass andere Kollegen arbeiten.
Nun zu meiner Frage: Darf der Arbeitgeber mich einfach an eine andere Firma verleihen? Wäre das für mich ein Grund fristlos zu kündigen? Ich meine, ich bin ja in der anderen Firma nicht mal gemeldet! Lass da mal nen Unfall passieren, dann bin ja ich der dumme.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, kommt drauf an. Wir wissen bis jetzt nichts zu den Hintergründen. In welcher Beziehung stehen die beiden Firmen zueinander?

MfG

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#2
 Von 
steffi-123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gar nichts..sind beides zwei eigenständige GmbH´s. Eine Beteiligte der Dachdeckerei ist nur mit einem Kollegen von mir verheiratet. Daher kennen die sich.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Sorry, aber das ist ja in nem Laienforum nicht klärbar, was da für ein Kuddelmuddel besteht. Man gehe mit dem Vertrag zu einem Anwalt und schildere dem ausführlich den Sachverhalt.

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#4
 Von 
steffi-123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja das Problem. Habe ja gar keinen Arbeitsvertrag. Wenn mal die Gewerbeaufsicht bei der Dachdeckerei aufdacht bin ich vielleicht am Ende noch wegen Schwarzarbeit dran. Deswegen habe ich ja gefragt..

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das können wir als Laien aber nicht beurteilen. Deshalb Anwalt.

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#6
 Von 
steffi-123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben..hatte ja nur gehofft, dass hier jemanden etwas ähnlichen passiert ist,oder davon schon mal was gehört hat. danke trotzdem

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

1. Auf jeden Fall hast Du einen mündlichen Arbeitsvertrag.

2. Ob es sich tatsächlich um Leiharbeit handelt, ist schwer zu beurteilen.

3. Es handelt sich nicht um Schwarzarbeit, wenn Du weiter regulär vom bisherigen AG bezahlt wirst.

4. Selbstverständlich bist Du weterhin über Deinen AG unfallversichert. Bei einem Ufall bist Du also nicht der Dumme.

5. Eine fristlose Kündigung ist in so einem Fall nicht zulässig.

6. Rechtliche Probleme kann ich hier nicht erkennen. Wenn Du ein persönliches Problem damit hast, ist das etwas anderes.

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