Ich bin seit dem 01.11.08 mit einem vorerst befristeten Arbeitsvertrag zum 30.04.09 gekündigt worden. Meine Probezeit ist nach drei Monaten nunmehr seit letztem Monat vorüber.
Soweit ich nun auch schon weiß, greift bei mir noch nicht die gesetzliche Kündigungsfrist. Kann der Arbeitgeber trotz allem mich zwar fristgemäß kündigen, jedoch ohne Angabe von Gründen. Die Kündigung ist für mich in keinster Weise nachzuvollziehen. Habe ich die Möglichkeit, das Arbeitsgericht zu bemühen?[/size]
Arbeitsgericht, ja oder nein?
Bis wann galt die Befristung bzw. bis wann sollte der Vertrag ursprünglich laufen?
Der Arbeitsvertrag war auf ein Jahr befristet, also denmach bis 30.10.2009.
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Ein befristeter Vertrag kann nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart ist oder ein Tarifvertrag dies zulässt.
Ansonsten läuft der Vertrag bis zum Ende der Befristung.
Also lohnt sich der Gang zum Anwalt oder einfach zum Amtsgericht.
Eine Begründung muß der AG nicht in die Kündigung reinschreiben.
Im meinem Arbeitsvertrag steht unter Kündigung, daß eine ordentliche Kündigung beiderseits möglich ist. D.h. dann wohl, ich kann nicht zum Arbeitsgericht.
... doch, du kannst: die ordentliche muss ja auch ordentlich begründet sein/werden können. Willkürliche Kündigung ist selbst in einem Betrieb nicht möglich, der zu klein für den gesetzlichen K-Schutz ist.
Danke für alle bisherigen Antworten.
Die Firma beschäftigt weltweit 11.000 MA. Man schreibt nur, daß das Arbeistverhältnis zum 30.04.09 gekündigt sei und das der Betriebsrat nach § 102 angehört wurde.
Hatte mit dem Betriebsrat gesprochen, der meinte, ich habe keine Chance beim AG, weil ich mich noch nicht in der gesetzlichen Kündigungsfrist befinde.
Der Kündigungsschutz beginnt nicht etwa mit dem Ende der Probezeit, sondern immer nach 6 Monaten, auch dann, wenn die Probezeit vorher endet. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Kündigungsschutz bereits mit dem Ende der Probezeit beginnt. Mit dem Ende der Probezeit verlängert sich lediglich die Kündigungsfrist, die hier aber wohl eingehalten wurde.
Da kein Kündigungsschutz besteht, gilt das Kündigungsschutzgesetz für Dich nicht. Es ist also keine Sozialauswahl erforderlich. Der AG darf lediglich nicht willkürlich kündigen. Wenn er aber aufgrund von Auftragsmangel keine Arbeit mehr für Dich hat, dann kann er Dir kündigen.
Wenn der Betriebsrat schon sagt, dass Du keine Chancen hast, dann halte ich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage für sehr gering.
Von Auftragsmangel kann mit Sicherheit nicht die Rede sein. In meiner Region werden allein ca. 22 Außendienstmitarbeiter beschäftigt.
Das Gebiet, was durch mich betreut wurde, braucht in jedem Fall einen Nachfolger, das Gebiet wurde erst im Januar neu auf alle Mitarbeiter umstruktieriert.
Eine willkürliche Kündigung ist es für mich in jedem Fall, weil die Kündigung nicht begründet wurde und das Gebiet in Zukunft weiter betreut werden muß, egal durch welchen Mitarbeiter. Für den Betriebsrat ist die Kündigung nicht nachvollziehbar, nur erkann halt nichts tun, wegen der gesetzlichen Kündigungsfrist. An meiner Arbeitsleistung war nie etwas auszusetzen, ich hatte nie etwas gehört und es war auch nie die Rede davon.
-- Editiert am 18.03.2009 17:10
Die Gebiete sind bundesweit durch Gebietsleiter aufgeteilt, wie auch in meiner bisherigen Region.
Ich gehe davon aus, daß es eine persönliche Sache zwischen mir und dem Gebietsleiter ist, ich hatte ein Gespräch vor ein paar Wochen und ich sprach nicht 100% seine Sprache, so meinte er, aufgrund dessen kann er sich eine weitere Zusammenarbeit mit mir nicht vorstellen.
Sofort nach diesem Gespräch sind mir sämtliche Kundenunterlagen weggenommem worden, weiterhin wurde sofort das Firmenportal für mich gesperrt. Ich könnte mich ja nun auf Kundenaquise beschränken, so die Äußerung oder auch die Möglichkeit, mich krankschreiben zu lassen.
Ich wurde Zwangsbeurlaubt und wurde jetzt bis zum Ende von der Arbeit freigestellt. Wenn das keine Willkür ist !!!
Der Betriebsrat hat nur mit dem Kopf geschüttelt, aber denen sind nunmal auch die Hände gebunden.
-- Editiert am 18.03.2009 17:09
-- Editiert am 18.03.2009 17:11
-- Editiert am 18.03.2009 17:11
quote:
Ich wurde Zwangsbeurlaubt und wurde jetzt bis zum Ende von der Arbeit freigestellt. Wenn das keine Willkür ist !!!
Das ist jedenfalls kein Anzeichen für Willkür, sondern in vielen Fällen auch bei genau begründeten Kündigungen normal. Der AG will eben verhindern, dass Du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist irgendeinen Schaden anrichtest und nimmt dafür sogar in Kauf, dass er Dich ohne Arbeitsleistung bezahlen muss.
Eine Chance bei einer Kündigungsschutzklage sehe ich nur, wenn tatsächlich Willkür vorliegt.
und ich sprach nicht 100% seine Sprache, so meinte er, aufgrund dessen kann er sich eine weitere Zusammenarbeit mit mir nicht vorstellen.
quote:
Und wie darf man so etwas genau verstehen? Darin werden ja wohl die Gründe der Kündigung liegen. Ob das dann unter das Willkürverbot fällt ist ohne nähere Kenntnisse kaum zu beurteilen. Speziell ist hier wohl auch eine Darstellung des AG erforderlich, um den Fall beurteilen zu können.
Eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, ist relativ schwierig, aber nicht unmöglich. Ob Du diesen Weg gehen möchtest, musst Du am Ende selbst entscheiden.
Danke jedenfalls für alle Tips zu meinem Thema, werde mir mal überlegen, welche Richtung ich einschlage.
Obwohl ich mit dem Begriff "Willkürliche Kündigung" nichts anfangen kann!
Und jetzt?
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