Arbeitsgericht Gütetermin Frage

27. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Goku7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsgericht Gütetermin Frage

Ich habe mich beim Arbeitsgericht beschwert, dass mein Ex-Arbeitgeber mir einige Papiere nicht geschickt hat (qualifiziertes Arbeitszeugnis) und ich habe heute einen Anruf für Gütetermin bekommen. Kann ich es stornieren, wenn mein Ex-Arbeitgeber mir Papiere schickt? Danke im Voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Goku7):
Ich habe mich beim Arbeitsgericht beschwert, dass mein Ex-Arbeitgeber mir einige Papiere nicht geschickt hat (qualifiziertes Arbeitszeugnis)

Soll das bedeuten, das man eine Klage eingereicht hat und nun ein Gerichtsverfahren läuft?



Zitat (von Goku7):
Kann ich es stornieren, wenn mein Ex-Arbeitgeber mir Papiere schickt?

Falls mit dem "stornieren" die Rücknahme der Klage gemeint ist, dass kann man jederzeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Goku7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das ist das, was ich meinte. Ich habe erst heute ein Schreiben von denen bekommen, dass ich eine Anhörung machen muss, aber falls mein Ex-Arbeitgeber mir Papiere zur Verfügung stellt, würde ich zurücknehmen.

Könnten Sie mir schreiben, wie ich es machen soll, da ich nicht sehen kann, mit Brief, E-Mail oder Telefon? Vielen Dank für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Goku7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist Brief, das ich heute bekommen habe:

Termin zur Güteverhandlung ist bestimmt auf
Montag,
14:30 Uhr,
im Sitzungssaal des Arbeitsgerichts München, Winzererstraße 106, 80797 München
Bitte Aushang an der Gerichtstafel beachten. Aus Sicherheitsgründen finden Einlasskontrol-len statt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeitplanung.
Sie können den Prozess selbst führen oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Vertre-tungsbefugt sind auch volljährige Familienangehörige, Personen mit Befähigung zum Richteramt, Streitgenossen sowie Beschäftigte einer Partei oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens.
Schriftliche Vollmacht ist jeweils erforderlich. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft, einer sonstigen Arbeitnehmervereinigung oder eines Arbeitgeberverbandes, können Sie sich auch von dort vertreten lassen.
Im Verfahren beim Arbeitsgericht besteht unabhängig vom Verfahrensausgang kein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Prozessbevollmächtigten und Entschädigung wegen Verdienstausfalls.
Wenn Sie zum Termin nicht erscheinen und auch nicht vertreten sind, kann Versäumnisurteil gegen Sie ergehen. Sie haben dann die Kosten des Verfahrens zu tragen. Mit diesem Urteil kann sofort gegen Sie Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Schriftsätze sind in doppelter Fertigung und mit Angabe des Aktenzeichens einzureichen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

... wenn du deine Papiere doch noch bekommst, ist dein Rechtschutzinteresse damit erledigt. Natürlich kannst du deine Klage zurück nehmen bzw. dem Gericht mitteilen, dass der AG deinen Anspruch erfüllt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Goku7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für die Hilfe. Könnten Sie mir schreiben, ob es am besten wäre, per Brief, E-Mail oder telefonisch Rücknahme der Klage zu machen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

... unbedingt schriftlich, also per Brief. Damit auch das dokumentiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Goku7):
ich habe heute einen Anruf für Gütetermin bekommen.
Einen Anruf ???
Das Gericht hat dich gestern (Freitag) angerufen?

Und der Brief, den du auch gestern bekommen hast, nennt den Termin für Montag, 30.1.23 ?

Dann ist es für einen Brief zu spät. Am Wochenende arbeiten Gerichte nicht.

Oder welcher Montag ist gemeint? Welches Datum?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Goku7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich habe nur den Brief und nicht den Anruf bekommen (mit Übersetzer für Deutsch), das Treffen ist erst im März

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Ach so.
Dann kannst du einen kurzen Brief ans Gericht schreiben.
Das AZ ---Aktenzeichen/Geschäftszeichen angeben und erklären, dass du die Klage zurücknehmen möchtest.
Richtige Adresse angeben, Unterschrift nicht vergessen.
Und bei der Post als ---Einwurf-Einschreiben-- abgeben.
Du bekommst einen Beleg, Quittung dafür. Diesen kleinen Zettel gut aufheben.
Einfache Briefe kommen vielleicht nicht immer an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39833x hilfreich)

Bevor man die Klage zurücknimmt, sollte man aber prüfen, ob es die korrekten Papiere sind und ob auch der Inhalt korrekt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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