Arbeitsgericht beklagter angeblich im urlaub

25. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Alexr.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsgericht beklagter angeblich im urlaub

Hallo ich habe eine frage zu einer rechtssache. Und zwar geht es um folgendes mein alter chef hat mich grundlos fristlos gekündigt. Klage beim arbeitsgericht habe ich umgehend eingereicht. Heute wäre der termin gewesen aber er hat ihn verschoben da er im erholungsurlaub ist. Jetzt war ich aber genau zu der zeit bei ihm im laden und habe ihn eindeutig gesehen wie er arbeitet. Ich habe es dem arbeitsgericht telefonisch mitgeteit. Man meinte nur zu mir ich solle das schriftlich mitteilen mehr kann man nicht machen. Hat da jemand schonmal was ähnliches gehabt? Oder kann mir jemand ca. Sagen wie ich das dem arbeitsgericht schreibe? Der kann doch damit nicht durch kommen das ist doch nicht inordnung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Alexr.):
Heute wäre der termin gewesen aber er hat ihn verschoben da er im erholungsurlaub ist.


Der Chef wird ihn wohl kaum verschoben sondern einen Verlegungsantrag gestellt haben, den er mit seinem Erholungsurlaub begründet hat. Den Termin verlegt hat dann das Gericht.

Da wird man im Nachgang keinen Honig für die Vergangenheit mehr saugen können. Allenfalls für die Zukunft könnte es von Bedeutung sein, weil das Gericht dann vermutlich für eine Terminsverlegung Nachweise anfordern wird.

Aber bevor Sie jetzt Ihre Beobachtungen gegenüber dem Gericht mitteilen, gucken Sie vorsichtshalber noch mal ganz genau nach, ob die Terminsverlegung wirklich wegen des Erholungsurlaubs Ihres Chefs beantragt wurde. Der Schriftsatz mit dem die Terminsverlegung beantragt wird, wird dem Kläger durch das Gericht übersendet. Nicht das der Chef sich einen RA genommen hat und letzten Endes wurde die Terminsverlegung beantragt, weil der in Urlaub ist.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// ... sagen wie ich das dem arbeitsgericht schreibe?

So ungefähr, wie du es hier dargestellt hast. Aber benutze bitte die Rechtschreibkorrektur.

Ansonsten: ein arbeitsrechtliches Thema ist das nicht.

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