Arbeitsgerichtsurteil vollstreckbar - was nun?

10. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
zweims
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Arbeitsgerichtsurteil vollstreckbar - was nun?

Hallo,
uns liegt ein vollstreckbares Arbeitsgerichtsurteil vor. Die Kosten, zu denen die Beklagte verurteilt worden ist, sind über den Gerichtsvollzieher eingetrieben worden. Mit Urteil sind aber noch bestimmte Dokumente zugesprochen worden, wie z. B. wohlwollendes Arbeitszeugnis, korrigierte Arbeitspapiere. Wie können wir diese Unterlagen "in unseren Besitz bringen"? Die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers endet hier leider. Hat jemand einen nützlichen Rat? Gibt es so etwas wie "Strafanzeige wegen Unterlassen / Missachtung einer richterlichen Weisung"? MfG + Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Frag mal im Arbeitsgericht nach, die werden den entsprechenden Hinweis geben können.

Prinzipiell entstehen saftige Schadensersatzsprüche wegen nicht erbrachter Zeugnisse und Arbeitspapiere.

Würde ich den alten Chef zuerst mal formlos dran erinnern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Eine Strafanzeige gibt es da nicht, aber das Gericht kann Zwangsmaßnahmen anordnen, zunächst einmal die Verhängung eines Zwangsgeldes.

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