Hallo,
uns liegt ein vollstreckbares Arbeitsgerichtsurteil vor. Die Kosten, zu denen die Beklagte verurteilt worden ist, sind über den Gerichtsvollzieher eingetrieben worden. Mit Urteil sind aber noch bestimmte Dokumente zugesprochen worden, wie z. B. wohlwollendes Arbeitszeugnis, korrigierte Arbeitspapiere. Wie können wir diese Unterlagen "in unseren Besitz bringen"? Die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers endet hier leider. Hat jemand einen nützlichen Rat? Gibt es so etwas wie "Strafanzeige wegen Unterlassen / Missachtung einer richterlichen Weisung"? MfG + Danke im Voraus.
Arbeitsgerichtsurteil vollstreckbar - was nun?
10. Juni 2008
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Frage vom 10. Juni 2008 | 14:16
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 9x hilfreich)
Arbeitsgerichtsurteil vollstreckbar - was nun?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 10. Juni 2008 | 18:29
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Frag mal im Arbeitsgericht nach, die werden den entsprechenden Hinweis geben können.
Prinzipiell entstehen saftige Schadensersatzsprüche wegen nicht erbrachter Zeugnisse und Arbeitspapiere.
Würde ich den alten Chef zuerst mal formlos dran erinnern.
#2
Antwort vom 11. Juni 2008 | 17:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Eine Strafanzeige gibt es da nicht, aber das Gericht kann Zwangsmaßnahmen anordnen, zunächst einmal die Verhängung eines Zwangsgeldes.
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