Arbeitskleidung.........

10. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Deven
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeitskleidung.........

Tach,

mein Freund arbeitet für eine recht große Firma, jetzt sollen dort alle Arbeiter eine Bestimmte Arbeitskleidung tragen. Der Chef hat nun in einem Rundschreiben mitgeteilt, das das Umziehen NICHT zur Arbeitszeit zählt.
Ist das in diesem falle tatsächlich so?

Besten dank schon mal für eure Antwort.


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"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Tach auch, da hat der Chef wohl recht. Umkleiden ist in der Regel keine Arbeitszeit.

Um was für ne Tätigkeit gehts denn? Können/dürfen die Sachen nur auf Arbeit gewechselt werden oder könnten die AN die Kleidung auch mit nach Hause nehmen und dort schon anziehen?

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#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Tach auch :grins:

handelt es sich um Arbeitsschutz bekleidung?

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#3
 Von 
Deven
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

also er arbeitet wohl in der Verpackung und die Klotten dürfen mit nach hause genommen werden. Aber letztendlich besteht ja der Chef auf soche Kleidung und dann ist es nicht Arbeitszeit? Dann könnte er ja gegebenenfalls noch sonstwas verlangen, auf Zeitkosten der Mitarbeiter !?

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#4
 Von 
Deven
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 8x hilfreich)

Joh, ich denke, das die Klamotten als Arbeitsschutzkleidung deklariert sind. (Weiss es aber jetzt nicht 100%ig)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Allein die Tatsache, dass der Chef auf diese Kleidung besteht, könnte lediglich einen Anspruch auf Bezahlung der Kleidung durch den AG bewirken. Einen Anspruch darauf, dass das Umkleiden Arbeitszeit ist, seh ich nicht.

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#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Habe mal Arbeitsschutzbekleidung und Arbeitszeiten in google eingegeben. Die Ergebnisse sind sehr vielfältig. Was jetzt nun genau gilt, weiß ich nun auch nicht mehr. Ich kenne persönliche Viele, bei denen die Zeit zur Arbeitszeit gerechnet wird! Vielleicht ist auch meine Einstellung: Arbeitschutzbekleidung = Arbeitszeit, längst überholt. :(

Existiert bei euch ein Tarifvertrag? Sieh mal da rein.




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... auch nur gegooglet:

BAG, Urteil vom 22.3.1995 - 5 AZR 934/93 -

Umkleiden als Arbeitszeit

Fundstellen: AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arbeitszeit; EzA Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit; NZA 1996,107 ; BB 1995, 1692 , 1492; DB 1995, 2073

Leitsätze:

1. Für die Frage, ob die Zeit des Umkleidens zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt, kommt es auf die Verhältnisse im Einzelfall an.

2. Gehört das Umkleiden nicht zum Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistung, sondern dient es nur der persönlichen Vorbereitung – hier: auf die Arbeit eines Kochs –, so sind in erster Linie die organisatorischen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs und die konkreten Anforderungen an den Arbeitnehmer maßgebend, wie sie sich aus den betrieblichen Regelungen und Handhabungen tatsächlich ergeben.

... insgesamt also eher nicht so aussichtsreich, oder???

-- Editiert von blaubär49 am 10.12.2007 18:53:50

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#8
 Von 
Sanja007
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das kannste vergessen, habe auch schon mal in einer Fabrik gearbeitet, mußten uns entsprechende den Hygenerichtlinien dort auch umziehen, konnten unsere Schichtkarte erst lochen nachdem wir umgezogen waren und die Werkshalle betraten. Also für mich war das ganz klar Arbeitszeit, hatten sogar einen Betriebsrat, der konnte das auch nicht durchsetzten. Chef hat argumentiert - dann bleiben die Leute drei Stunden unter der Dusche oder im Umkleideraum und das zahlt er nicht.

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