Arbeitskleidung - ich soll Arbeitsschutzkleidung beim Arbeitgeber kaufen?

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
royesix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitskleidung - ich soll Arbeitsschutzkleidung beim Arbeitgeber kaufen?

[color=black][size=12px][/size][/color]Hallo liebe Forummitglieder!
Ich habe ein Problem - wer nicht! :-)
Mein Arbeitgeber eröffnete mir heute, dass ich meine Arbeitsbekleidung in Zukunft bei ihm bestellen und selbst bezahlen muss. Bisher lief das so ab, dass ich die Kleidung (übrigens mit Firmenlogo versehen) nach Anforderung bekam.
Dass ich die Kleidung selbst zahlen muss, stört mich noch nicht mal so sehr. Aber er schreibt mir auch noch vor, dass ich mindestens 1x im Jahr Arbeitskleidung bei ihm kaufen soll.
Darf der denn das überhaupt einfach so bestimmen?
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Der AG hat die Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, entweder über Geldersatz oder in dem er die Schutzkleidung beschafft.

ergänzend ein Auszug und die entsprechenden Gesetze als Link.

http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/m_uvv/V_A1.pdf

§ 29
(1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den
Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der
Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/psa-bv/gesamt.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbschg/gesamt.pdf


P.S. nicht alles was Arbeitskleidung heisst, ist auch Arbeitsschutzkleidung ;)
d.h. sollst du die Arbeitskleidung oder die Arbeitsschutzkleidung bei ihm kaufen?


-- Editiert am 16.09.2009 08:39

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hier handelt es sich aber scheinbar eher um einheitliche Kleidung, zum Beispiel im Verkauf oder bei Handwerkern üblich. Das ist dann keine Schutzkleidung aber schon vorgeschrieben. Kannst Du darauf bitte noch eingehen, Mathiasia? Danke

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

google hilft Stichwort Arkeitskleidung und Kosten

Links 1-3

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kosten-fuer-Arbeitskleidung-__f3530.html
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kosten-fuer-arbeitskleidung-nur-begrenzt-vom-gehalt-abziehbar.html
http://www.hwk-wiesbaden.de/files_ausbildung_beruf/Arbeitskleidung.pdf

Man kann sagen, es kommt drauf an ;) solange es einen zumutbaren Rahmen nicht übersteigt und das Gehalt angemessen ist, wird am an den Kosten beteiligt bzw trägt sie selber

-- Editiert am 16.09.2009 11:37

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#4
 Von 
royesix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um einheitliche ARBEITSKLEIDUNG (keine Arbeitsschutzkleidung) bei einem geringfügig bezahlten Job. Leider sagt der Rahmentarifvertrag über die Arbeitskleidung nichts aus. Lediglich beim Punkt "Kündigung" kommt der Satz, dass man Arbeitskleidung beim Verlassen der Firma in ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben solle.
Danke für eure Antworten!


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