Hallo ich habe bis vor kurzem in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, von der ich auch Arbeitbekleidung bekommen habe. Nun hab ich den Job gewechselt. Naja irgenwie hab ich es zeitlich nicht hin bekommen die Arbeitsbekleidung zurückzugeben. Bei der Abbrechnung habe ich gesehen das mir 47 euro für Arbeitsschuhe und eine Latzhose berrechnet worden sind. Ist das korrekt? Als ich eine Quittung dafür haben wollte um es später bei der Steuer abzusetzen wurde mir gesagt das sie keine Quittung ausstellen? Können die mir einfach 47 Euro abziehen ich habe die Kleidung ja noch hier und könnte die auch abgeben aber mir wurde gesagt das ich nur 4 tage nach kündigung zeit hätte danach ging es nicht mehr.
Arbeitskleidung - keine Quittung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. wer zu spät kommt, den bestraft das leben. oder die firma.
Hallo,
Du kannst es versuchen auf Deine Steuererklärung eine Pauschale für Arbeitskleidung in Höhe von Eur 110,- auch ohne Quittung abzusetzen.
Dies wird teilweise länderspezifisch anerkannt.
Für mehr Details siehe folgenden URL:
http://www.steuernetz.de/content/ste2004/anln/kleidung.html
es ist zwar aus 2004, aber bestimmt noch hilfreich zum Durchlesen.
Ansonsten frag beim Steuerforum nach
Gruß
-- Editiert von ortillia am 26.09.2007 18:06:23
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Als Quittung kann man aber auch den Lohnabrechnung sehen.
Da aber die Pauschale höher ist als der abgezogene Betrag, würde ich eher diese Veranschlagen.
Stand denn etwas im Arbeitsvertrag, wann die Kleidung zurückzugeben ist? Also das mit der 4-Tagesfrist erscheint mir jedenfalls schon sehr fragwürdig (oder hat dir die Firma am Tag des Ausscheidens auch dein Zeugnis und deine Lohnsteuerabrechnung gegeben?
Andererseits denke ich, die haben zu oft erlebt, dass die Leute die Kleidung einfach behalten haben und dann hat die Firma eine lange Nase gemacht, wenn erst einmal das letzte Gehalt gezahlt wurde.
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