Arbeitskleidung teilen

9. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Flox34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitskleidung teilen

Hallo,

ich arbeite in einer Tankstelle und muss mir die vorhandene Arbeitskleidung (Jacke oder Weste zum überziehen) mit den anderen Kollegen teilen - es gibt ca. 4 insgesamt. Diese werden sehr selten gewaschen. Für mich ist das beinahe der Kündigungsgrund.

Wie sieht das rechtlich aus, ist sowas erlaubt? Die Arbeitskleidung ist nämlich vorgeschrieben.

Viele Grüße,
Flo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich denke, gerade in diesen Zeiten (Corona) sollte jeder seine eigene Weste haben. Würde das "gute Stück" daher nicht mehr tragen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich würde einfach mal dem Chef "Hygienebestimmungen" an den Kopf werfen (natürlich subtiler), vielleicht kommt er ja selbst drauf, dass separate Arbeitskleidung besser ist (und mittelfristig nicht einmal teurer).

Rechtlich gegen so etwas vorzugehen ist hingegen oft eine art Kriegserklärung, letztendlich wirst du dort dann vielleicht nicht länger arbeiten können oder wollen.

Stefan

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Vielleicht ist in Coronazeiten Flächendesinfektion ein Thema und ein Hebel: Bedenken anmelden, diese Klamotten so ganz ohne Desinfektion anziehen zu sollen ...
Bringt vll. keine eigene Jacke, aber doch mehr Sicherheit.
Ein Recht auf eigene Klamotten sehe ich nicht unbedingt und dürfte i.d.T. nicht ohne Ärger durchzusetzen sein.

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Das teilen von Arbeitskleidung ist, zumindest in NRW, aufgrund der Corona Hygiene-Regeln nicht erlaubt.

10. Persönliche Schutzausrüstung

Achten Sie besonders strikt auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung der Beschäftigten. Sorgen Sie für regelmäßiges Wechseln und korrekte Aufbereitung bzw. Reinigung.


https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/mags_regeln_fuer_arbeitgeber.pdf

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