Arbeitskollege nimmt harte Drogen

16. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
AngeltheCat74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitskollege nimmt harte Drogen

Hallo an Alle,

uns brennt schon länger eine Frage unter den Nägeln.

Mein Mann arbeitet in einer größeren Firma als Lagerist und fährt 90% seiner Arbeitszeit mit einem Gabelstapler

In der Früh- und Spätschicht arbeiten die Kollegen immer zu zweit.

Es gibt aber einen Kollegen, der harte Drogen nimmt, mittlerweile so massiv, dass er auch während derer Arbeitszeit für längere Zeit auf Toilette verschwindet, um auf keinen Entzug zu kommen

Er ist wohl auch polytox, Heroin, Kokain, Amphetamine etc.

In der Chefetage ist das Problem wohl bekannt, Hilfe wurde angeboten, aber verweigert

Weiter wird aber nichts unternommen. Originalton des Vorgesetzten: "naja, wenn wir ihm kündigen, dann stürzt er noch vollkommen ab und so lange er seine Arbeit macht..."

Jetzt hat mein Mann (und auch alle anderen Kollegen) aber mittlerweile nur noch ein ungutes Gefühl, wenn er mit ihm Schicht hat, da er oft total neben der Kappe steht und es auch schon vorkam, dass er auf die Seite springen musste, sonst wäre er überfahren worden

Jetzt unsere Frage:

Kann man unter diesen Umständen die Arbeit mit diesem einem Kollegen verweigern ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten?

Auch andere Kollegen wollen keine Schichten mehr mit ihm machen




33 Antworten
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#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7253 Beiträge, 1656x hilfreich)

Zitat (von AngeltheCat74):
Kann man unter diesen Umständen die Arbeit mit diesem einem Kollegen verweigern ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten?

Bevor man die Arbeit verweigert, muss man den Arbeitgeber darüber informieren, was man dort an Gefahren beobachtet zu haben glaubt.
Das kann und sollte man auch dann tun, wenn man nicht aus diesem Grund die Zusammenarbeit verweigern will.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19938 Beiträge, 7233x hilfreich)

Zitat (von AngeltheCat74):
"... und so lange er seine Arbeit macht..."

Das ist der springende Punkt: Ein AG kann erst einschreiten, wenn es Beanstandungen bei der Arbeit gibt. Und das ist offenbar der Fall, wenn dein Mann schon zur Seite springen musste, um nicht überfahren zu werden. Dann steht der Typ offenbar öfter 'neben der Kapp', erscheint wohl nicht ansprechbar usw - daneben gibt es noch das Problem AZ, wenn der Mensch auffällig lang und oft 'verschwindet'.
Das alle gehört sorgfältig protokolliert, Tag, Uhrzeit, Beobachtung, Zeugen.
Wenn andere das auch so sehen - um so besser.
Gemeinsames Auftreten könnte mehr Eindruck machen, als wenn dein Mann alleine Beschwerde führt.

Die Chefetage, denke ich, sollte ihre Haltung zu Drogen überdenken; auf längere Sicht könnte es ein Drogenverbot während der Arbeit geben. Ansonsten gilt als Standard, Hilfe anzubieten und bei Weigerung Konsequenzen aufzuzeigen, wiederholt.
Es muss ja nicht erst zu einem Unfall kommen.
Einen BR gibt es bei euch wohl nicht - schade.

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#3
 Von 
AngeltheCat74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das alle gehört sorgfältig protokolliert, Tag, Uhrzeit, Beobachtung, Zeugen.
Wenn andere das auch so sehen - um so besser.


Das ist eine sehr gute Idee. Danke für den Tipp

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19938 Beiträge, 7233x hilfreich)

... um die Antwort noch zu komplettieren:
Vor einer Weigerung, mit dem Suchtkranken zusammenzuarbeiten, stehen andere Schritte, die eben darauf hinauslaufen, dem AG den Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Wenn der AG aber weiterhin nichts tut und abwiegelt, kann es dahin kommen, dass die Kolleginnen und Kollegen des Suchtkranken tatsächlich ankündigen, nicht mehr mit ihm arbeiten zu können oder zu wollen - im Ergebnis führt das zu einer Druckkündigung. Das freilich wäre eine ziemlich ernste Situation, für die es großer Sorgfalt braucht, d.h. die Vorwürfe müssen gravierend und wasserdicht sein.

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#5
 Von 
AngeltheCat74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
um die Antwort noch zu komplettieren:
Vor einer Weigerung, mit dem Suchtkranken zusammenzuarbeiten, stehen andere Schritte, die eben darauf hinauslaufen, dem AG den Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Wenn der AG aber weiterhin nichts tut und abwiegelt, kann es dahin kommen, dass die Kolleginnen und Kollegen des Suchtkranken tatsächlich ankündigen, nicht mehr mit ihm arbeiten zu können oder zu wollen - im Ergebnis führt das zu einer Druckkündigung. Das freilich wäre eine ziemlich ernste Situation, für die es großer Sorgfalt braucht, d.h. die Vorwürfe müssen gravierend und wasserdicht sein


Besagter Mitarbeiter hat schon etliche Abmahnungen wegen "zu spät Kommen", "verschwinden während der Arbeitszeit", "Fernbleiben über Tage ohne Krankmeldung" etc bekommen.

Die Firma hat sogar schon einmal die Polizei zu ihm nach Hause geschickt, weil er nicht erreichbar war und die Chefetage Angst hatte, er würde verstorben in der Wohnung liegen

Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass kein Kollege mehr Verständnis für das Handeln der Chefetage hat.

Die ist der Meinung, dass er dann erst Recht abstürzt, wenn auch der Arbeitsplatz noch weg ist und das kann man ihm ja nicht antun

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19938 Beiträge, 7233x hilfreich)

Zitat (von AngeltheCat74):
Die ist der Meinung, dass er dann erst Recht abstürzt, wenn auch der Arbeitsplatz noch weg ist und das kann man ihm ja nicht antun

Das ist ja durchaus menschenfreundlich gedacht, greift aber zu kurz. Vor allem kann der AG mehr tun, als ihm anscheinend klar ist; das reicht vom generellen Verbot von Drogen - was durchaus sinnvoll ist, weil AG dann was Konkretes in der Hand hat, worauf er sich berufen kann - bis hin eben zu 'Zuckerbrot und Peitsche' ggü dem auffälligen AN, also: Therapie fordern, Arbeisplatzerhalt zuzusichern, aber auch mit Kündigung drohen, wenn AN dem nicht nachkommt. - Eigentlich ein Thema, das vor dreißig Jahren schon ausdiskutiert war oder schien.

Und freilich kann es dahin kommen, dass der Arbeitsplatz verloren geht - aber Nichtstun ist deswegen immer noch keine Lösung, im Gegenteil: die Fa mach sich zum Co-.

Und haben sich die Chefs schon Mal gefragt, was es für die Firma bedeuten kann, wenn der Süchtige z.B. ein Hochregal beschädigt? Oder was sonst der schlimmste anzunehmende Fall sein kann?

-- Editiert von User am 16. Juli 2025 12:18

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12763 Beiträge, 4604x hilfreich)

Ich bin selbst Arbeitgeber und "ticke" ähnlich wie eure Chefetage, aber das ist unverantwortlich.

Zitat (von blaubär+):
Vor allem kann der AG mehr tun, als ihm anscheinend klar ist

Er kann nicht nur mehr, er muss es sogar.

Zitat (von blaubär+):
...das reicht vom generellen Verbot von Drogen - was durchaus sinnvoll ist, weil AG dann was Konkretes in der Hand hat, worauf er sich berufen kann

Sicherlich sinnvoll, in diesem Fall aber unnötig.
Der Konsum bzw. das stehen unter Einfluss von Drogen schließen das Führen von Fahrzeugen und Maschinen aus.
Bei illegalen harten Drogen braucht man da auch nicht zu diskutieren.

Zitat (von blaubär+):
Und haben sich die Chefs schon Mal gefragt, was es für die Firma bedeuten kann...

Das ist nicht nur ein Problem für die Firma, sondern für jeden dem entsprechenden Mitarbeiter gegenüber Weisungsbefugten.
Wer wissentlich anordnet oder duldet, dass der "zugedröhnte" Mitarbeiter sich und andere gefährdet, landet ganz schnell in der persönlichen Haftung.

Zitat (von blaubär+):
Das alle gehört sorgfältig protokolliert, Tag, Uhrzeit, Beobachtung, Zeugen.
Wenn andere das auch so sehen - um so besser.

Den "Arsch" zusammenkneifen, dass Kollegium versammeln und gemeinsam zur Chefetage.
Dann stellt man dieser ein Ultimatum, entweder es wird umgehend für Abhilfe gesorgt, oder die Arbeit wird eingestellt.
Denn kein Arbeitnehmer muss sich einer Gesundheitsgefahr aussetzen, wenn diese einfach vermeidbar wäre.

Dann kann sich die Chefetage aussuchen, ob sie weiterhin an dem Herrn festhält und diesen die Schicht dann alleine erledigen lässt, oder ob sie dann endlich mal eingreift.

P.S.
Sollte die Chefetage weiterhin uneinsichtig sein.
Die für euch zuständige Berufsgenossenschaft, sowie das Amt für Arbeitsschutz interessieren sich enorm für solche Dinge und haben ganz andere "Druckmittel" zur Verfügung um den Arbeitgeber zur Vernunft zu bringen.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39145 Beiträge, 6436x hilfreich)

Zitat (von AngeltheCat74):
Kann man unter diesen Umständen die Arbeit mit diesem einem Kollegen verweigern ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten?
Ja. Nein Vielleicht.
Die Frage dürfte sein, wie man damit dem AG gegenüber auftritt.
Ein *wir 7 auf einen Streich verweigern ab sofort, die Schicht mit Herrn X zusammen zu arbeiten*--- wäre mE falsch und würde keinem der Beteiligten irgendwie helfen.
Einen Betriebsrat scheint es nicht zu geben.

Die Chefetage steht uU auf dem Standpunkt wie andere *Stellen*auch?...Es muss erst was passieren, bevor etwas passiert... Dabei werden idR auch Schäden in Kauf genommen.
Fatal, aber verbreitet.

Zitat (von AngeltheCat74):
Besagter Mitarbeiter hat schon etliche Abmahnungen
Dann wäre es nur konsequent, ihm zu kündigen. Ein Bonbon könnte die Wiedereinstellungszusage nach erfolgreicher Therapie sein.

Ein AG ist jedenfalls nicht endlos für den *Lebensschutz* süchtiger AN zuständig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
AngeltheCat74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ist ja durchaus menschenfreundlich gedacht, greift aber zu kurz. Vor allem kann der AG mehr tun, als ihm anscheinend klar ist; das reicht vom generellen Verbot von Drogen - was durchaus sinnvoll ist, weil AG dann was Konkretes in der Hand hat, worauf er sich berufen kann - bis hin eben zu 'Zuckerbrot und Peitsche' ggü dem auffälligen AN, also: Therapie fordern, Arbeisplatzerhalt zuzusichern, aber auch mit Kündigung drohen, wenn AN dem nicht nachkommt. - Eigentlich ein Thema, das vor dreißig Jahren schon ausdiskutiert war oder schien.


Am Arbeitsplatz herrscht schon Alkohol - und Drogenverbot, da auch Maschinen und Fahrzeuge bedient werden

Ein beschädigtes Hochregal ist in meinen Augen noch das kleinere Übel. Schlimmer wären wohl Personenschäden

Und ja, die Firma betreibt Co S...htverhalten in meinen Augen und gefährdet alle Anderen, in dem ständig ein Auge zugedrückt wird

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19938 Beiträge, 7233x hilfreich)

Zitat (von AngeltheCat74):
in meinen Augen noch das kleinere Übel.

... ist schon klar - die Frage ist: womit kann man den AG beeindrucken?
Aktuell und nach deinen Ergänzungen bleibt nur der gemeinsame Auftritt einer möglichst großen Gruppe.

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#11
 Von 
Adlatus123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
du schreibst etwas von "größerer" Firma. Aber einen BR gibt es scheinbar nicht, ansonsten wäre dieser wohl der erste Ansprechpartner und hätte auch genügend Mittel, um ein Handeln des AG nicht nur "anzuleiern", sondern auch durchzusetzen.
Aber was ist mit den Vorgesetzten des Mitarbeiters (Vorarbeiter, Meister, Abteilungsleiter?)
Irgendjemand muss doch schon mal tätig geworden sein, denn ansonsten wäre es doch wohl nicht zu den Ab/Ermahnungen gekommen.
Jedenfalls besteht hier massiver Handlungsbedarf! Wie schnell kann es passieren, dass der Kollege in seinem "Drogenrausch" wieder einmal etwas Falsches macht, was er gar nicht mehr beurteilen kann und dann ein Kollege nicht mehr "rechtzeitig zur Seite springen kann".
Eine andere Frage tut sich mir noch auf. Wie kommt der Kollege zur Arbeit/bzw. wieder zurück nach Hause? Fährt er evtl. noch Auto?
Wenn ja, dann sorry, dann ist für mich jede Rücksichtnahme auf ihn verfehlt! Ich glaube keiner der Kollegen möchte irgendwann erleben, dass ein Junkie im Drogenrausch jemanden angefahren / getötet hat.
Wie hier schon geschrieben wurde:
Mit mehreren MA zum Vorgesetzten / Geschäftsführung und nochmals ausdrücklich auf das Problem aufmerksam machen. (Diese müssten ihm direkt die Genehmigung zur innerbe-
betrieblichen Nutzung der Flurförderfahrzeuge und ggf. auch Maschinen untersagen.
Und dann ggf. mit Unterstützung von BG usw. Therapiemöglichkeiten anbieten.
Sollte die Geschäftsführung wieder nicht darauf eingehen, kann man - auch anonym - die BG und das Gewerbeaufsichtsamt informieren. Dies hat nichts mit "petzen" zu tun, sondern ist dann scheinbar die einzige Möglichkeit hier ein Ergebnis zu erreichen und die Gefährdung der anderen Mitarbeiter zu verhindern.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19938 Beiträge, 7233x hilfreich)

Zitat (von AngeltheCat74):
Alkohol - und Drogenverbot

Es ist nicht zu fassen: Da erlässt die Firma diese Verbote - und macht keinen Gebrauch davon - :bang
Früher oder später und wahrscheinlich zu spät wird sie handeln müssen; und dann kann es richtig teuer werden, dass sie das so lange und untätig geduldet hat.

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#13
 Von 
AngeltheCat74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Adlatus123):
Hallo,
du schreibst etwas von "größerer" Firma. Aber einen BR gibt es scheinbar nicht, ansonsten wäre dieser wohl der erste Ansprechpartner und hätte auch genügend Mittel, um ein Handeln des AG nicht nur "anzuleiern", sondern auch durchzusetzen.
Aber was ist mit den Vorgesetzten des Mitarbeiters (Vorarbeiter, Meister, Abteilungsleiter?)
Irgendjemand muss doch schon mal tätig geworden sein, denn ansonsten wäre es doch wohl nicht zu den Ab/Ermahnungen gekommen.
Jedenfalls besteht hier massiver Handlungsbedarf! Wie schnell kann es passieren, dass der Kollege in seinem "Drogenrausch" wieder einmal etwas Falsches macht, was er gar nicht mehr beurteilen kann und dann ein Kollege nicht mehr "rechtzeitig zur Seite springen kann".
Eine andere Frage tut sich mir noch auf. Wie kommt der Kollege zur Arbeit/bzw. wieder zurück nach Hause? Fährt er evtl. noch Auto?


Natürlich gibt's einen Betriebsrat. Es weiß jeder - vom kleinen Kollegen - bis hin zum höheren Vorgesetzten, was mit ihm los ist, aber die letzte Konsequenz (Kündigung) wagt aber keiner.

Einen Führerschein hat er GsD nicht. Er läuft in die Arbeit

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Wir müssen hier doch zwei Problemkreise auseinander halten. Da ist einmal das Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis, wobei ich hier das zu dem speziellen Arbeitnehmer meine. Es geht den Rest der Belegschaft einfach nichts an, wie viele Abmahnungen der AN schon erhalten hat, wie das Vertragsverhältnis und die Umsetzung desselben ausgestaltet ist.

So, jetzt zu dem Verhältnis Arbeitgeber/Umfeld des Drogenkranken. Der Arbeitgeber hat nicht nur gegenüber dieser Person eine Fürsorgepflicht, sondern gegenüber allen Arbeitnehmern. Wenn ein Arbeitnehmer die Kollegen gefährdet, dann hat der Arbeitgeber Abhilfe zu schaffen. Wie er das macht, ist seine Angelegenheit. Etwa durch Umsetzung auf einen weniger sensiblen Arbeitsplatz.

Ich würde entweder mit Betriebsrat (die sinnvollste Sache) oder aber direkt den Arbeitgeber auf diese Rechtslage hinweisen. Und ganz konkret anfragen, wie er gedenkt, die Gefährdung seiner Mitarbeiter für die Zukunft auszuschliessen.

wirdwerden

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#15
 Von 
AngeltheCat74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wir müssen hier doch zwei Problemkreise auseinander halten. Da ist einmal das Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis, wobei ich hier das zu dem speziellen Arbeitnehmer meine. Es geht den Rest der Belegschaft einfach nichts an, wie viele Abmahnungen der AN schon erhalten hat, wie das Vertragsverhältnis und die Umsetzung desselben ausgestaltet ist.[/quote

Natürlich geht's keinem etwas an, wie viele Abmahnung ein einzelner Mitarbeiter hat, nur in dem Fall ist es Gift für das Betriebsklima, da besagter Mitarbeiter scheinbar ohne Konsequenzen alles machen kann, was er möchte, nur weil die Firma Angst hat, dass er durch den Verlust des Arbeitsplatzes ganz unten landet.

Ich meine häufiges zu spät kommen, teilweise 2-3 Stunden, unentschuldigtes fehlen (keine Krankmeldung vom Arzt) über mehrere Tage, früher Feierabend machen, ohne Bescheid zu geben etc

Andere bekommen dafür schon für weniger einen Anschiss.

Das sorgt halt innerhalb der Belegschaft für Unfrieden und wurde auch schon offen bei den Vorgesetzten angesprochen.

Darauf hin kam ja der Satz, dass man ihn nicht rausschmeißen möchte, da er sonst völlig abstürzt.

Hilfe hat die Firma ja schon angeboten (suche nach Therapie/Entzug/Schuldnerberatung) und wurde mit: "ich habe keine Probleme abgeschmettert"

Die Kollegen wollen sich am Wochende jetzt privat treffen, um zu beratschlagen, was sie gemeinsam tun können

Wenn die Drogen nicht wären, wäre der Betroffene ja ein feiner Kerl und ein verlässlicher Kollege



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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Du vermischst immer noch die beiden Problemkreise. Das bringt nicht weiter.

wirdwerden

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39145 Beiträge, 6436x hilfreich)

Zitat (von AngeltheCat74):
Natürlich gibt's einen Betriebsrat.
Um so schlimmer.
Doch was genau hat dein Mann oder einer seiner Kollegen bisher nachweisbar an die GF und den BR herangetragen und mehrfach nachgedrückt? Wenn du ihm jetzt die gute Idee mit den Protokollen nennst, gehts erst los...

Dass es jeder weiß und jeder nichts dagegen tut, ist verantwortungslos.
Oder sehen die da oben es doch nicht als so gefährlich, weil sie die tatsächliche Gefährdung noch gar nicht wissen?

Dass man quasi per Arbeitsanweisung selbst verpflichtet wird, mit diesem AN allein in einer Schicht zu arbeiten, sollte doch dazu führen, nun Nachweise zu erstellen, die dann belegen könnten, wie gefährlich die Zusammenarbeit mit diesem einen AN tatsächlich ist.
Die eigene Arbeit sollte trotzdem nicht darunter leiden.

Zitat (von AngeltheCat74):
Ich meine häufiges zu spät kommen, teilweise 2-3 Stunden, unentschuldigtes fehlen (keine Krankmeldung vom Arzt) über mehrere Tage, früher Feierabend machen, ohne Bescheid zu geben etc
Na und? Dann besteht keine Gefahr für den 2. Mann in der Schicht. Der muss evtl. etwas mehr arbeiten...ärgerlich.
Zitat (von AngeltheCat74):
Andere bekommen dafür schon für weniger einen Anschiss.
Na und? Ist doch irrelevant, denn andere sind nicht süchtig.
Zitat (von AngeltheCat74):
Die Kollegen wollen sich am Wochende jetzt privat treffen, um zu beratschlagen, was sie gemeinsam tun können
Ja, das können sie tun. Kommt auf das Ergebnis an, um nicht selbst mehr als einen Anschiss zu fangen. Gemeinsam? Halte ich noch immer für problematisch.
Zitat (von AngeltheCat74):
Wenn die Drogen nicht wären,
Jaja, wenn woanders der X nicht 180 in der Innenstadt gefahren wäre, hätte es keine Toten gegeben. Der X ist ansonsten ein netter Kerl. :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19938 Beiträge, 7233x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gemeinsam? Halte ich noch immer für problematisch.

... es kommt wohl auf das Wie an. Wenn eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen ein Problem mit dem Kollegen wegen seiner Drogen anmeldet, kann die Chefetage das nicht so leicht abtun, als wenn ein Einzelner sich beschwert. Es sollten die Sorgen um die eigene Gesundheit im Vordergrund stehen und das Wohl des Betriebes.
Ansonsten: das sind schon heftige arbeitsrechtliche Verstöße, die der Suchtkranke sich leistet.

Und der BR schein ein Haufen Luschen zu sein. Gleichwohl bietet die jährliche Betriebsversammlung hervorragende Gelegenheit, vom BR Rechenschaft zu fordern, was er initiiert hat oder hat bleiben lassen, es können Anträge gestellt werden .... das ganze Paket.

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Mir ist das alles zu unbestimmt, was da bisher geschehen ist. Ein allgemeiner Hinweis auf den Drogenkranken langt doch nicht, um irgend etwas zu regeln bzw. jemanden zu veranlassen, etwas zu regeln. Ich würde zu Zweit oder Dritt einen Termin beim BR vereinbaren. Einer sollte Protokoll über die Besprechung führen. Dort ganz konkret die Vorfälle schildern, durch die Kollegen gefährdet worden sind. Darauf hinweisen, dass Wiederholungsgefahr besteht und konkret fragen, was der BR denn tuen werde, um die Gefährdung der Kollegen abzustellen. In Betracht käme ja auch, dem Kranken einen Job zu geben, der weniger sensibel ist. Da kann der Arbeitgeber dann auch gerne seine soziale Ader austoben, auch in Zusammenarbeit mit dem BR. Also den BR festnageln. Ob Luschen oder nicht, ist dann auch egal. Eine Frist setzen, in welcher man Bericht haben will. Erklären, dass man nach ergebnislosem Ablauf auch externe Stellen einschalten und dort den Sachverhalt vortragen werde.

Und nicht warten bis zur nächsten Betriebsversammlung.

wirdwerden

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#20
 Von 
Adlatus123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir kommt die ganze Angelegenheit sehr suspekt vor! Ich kann mir einfach nicht vorstellen das ein solcher Ablauf in einer "größeren" Firma mit BR stattfindet.
Meldungen an Vorgesetzte und Geschäftsführung sind ergangen (incl. BR ?) Mit dem Mitarbeiter wurden Gespräche geführt, die scheinbar alle nichts nützten. Er wurde ermahnt und abgemahnt. Lt. Schilderung mehrfach.
Er jedoch zieht seinen Stiefel weiterhin durch, arbeitet unter Drogeneinfluss (so die Aussagen / Vermutungen der Kollegen) kommt zu spät, geht zu früh, kommt gar nicht und meldet sich verspätet krank bzw. verlässt seine Schicht und lässt seinen Kollegen allein.
Und entgegen der Aussage eines Users hier ist das nicht "egal" bzw "macht nichts". Ggf. ist die Besetzung der Schicht mit 2 Mitarbeitern auch aus "Fürsorgepflicht" für die Arbeitnehmer vorgenommen worden. Nämlich das nicht einer allein auf der Schicht ist, sondern der 2te Mann in einem Notfall helfen bzw. Hilfe organisieren kann.
Auch ist es leicht, den Betriebsrat als "Luschen" zu bezeichnen. Weiß hier jemand, was der BR bisher tatsächlich in der Angelegenheit unternommen hat? Nein!
Bei den ganzen Problemen kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass der BR-Vorsitzende das Thema nicht schon angesprochen hat, evtl. schon mehrfach. Wenn das Unternehmen nichts unternimmt (aus falsch verstandener Fürsorgepflicht für den suchtkranken Mitarbeiter) muss der BR in die aktive Rolle eintreten, denn auch er hat eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter. Und das hat in keinerlei Hinsicht etwas mit "anschwärzen" zu tun. Aber wenn der Arbeitgeber in solch einer Situation nicht hören will, dann muss er fühlen!

Wie hier bereits erwähnt, dem Arbeitgeber stehen einige arbeitsrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Und evtl. ist eine Kündigungsandrohung eine Möglichkeit um den Mitarbeiter zur Besinnung zu bringen, wobei dann wirklich weitere Maßnahmen (Entzug) in Betracht zu ziehen sind.
Sollte der AG aber weiterhin nichts unternehmen, bleibt als BR nur der Weg, die Aufsichts-
organe zu informieren. Dies braucht der BR nicht einmal selbst zu unternehmen. Eine Info an die im Betrieb vertretene Gewerkschaft würde ausreichen. Diese könnte dem AG auch die Möglichkeiten aufzeigen, mit denen man den Mitarbeiter, den man ja scheinbar halten möchte, zu helfen.
Und bzgl. dem Punkt "Vorbringen auf der BV"
Ich glaube, dass kein BR oder AG auf einer BV eine personelle Einzelmaßnahme erörtern wird!
Jedoch genug davon.
Ggf. finden die Kollegen ja auf ihrer "Wochenendkonferenz" eine Lösung die der
AG anzuwenden bereit ist und die der Mitarbeiter akzeptiert. Evtl. sind ja auch BR-Mitglieder dabei, die könnten dann das Ergebnis auch dem AG präsentieren.

Wäre schön wenn der Threadersteller uns diesbezüglich weiter informiert.
Aber nochmals, ich halte das alles für sehr suspekt..... !


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#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12763 Beiträge, 4604x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gemeinsam?

Alleine?
Wenn es alleine funktionieren würde, gäbe es diesen Problem, den Thread, Betriebsräte und Gewerkschaften nicht. ;)

Zitat (von Anami):
Halte ich noch immer für problematisch.

Aus welchem Grund?
Es steht doch fest, dass es alleine nicht funktioniert, also entweder erhöht man den Handlungsdruck auf den Arbeitgeber gemeinsam, oder informiert andere Instanzen.

Zitat (von wirdwerden):
Ein allgemeiner Hinweis auf den Drogenkranken langt doch nicht, um irgend etwas zu regeln bzw. jemanden zu veranlassen, etwas zu regeln...... Dort ganz konkret die Vorfälle schildern, durch die Kollegen gefährdet worden sind.

Nochmal, das ist unnötig.
Ich wiederhole es nochmal, der Konsum bzw. das stehen unter Einfluss von Drogen schließen das Führen von Fahrzeugen und Maschinen aus.

Es braucht hier keine ganz konkreten Vorfälle und erst recht keine tatsächlich passierte Gefährdung.

Vielleicht ist es einfacher zu verstehen, wenn man sich darauf beschränkt, den Herrn als eine Gefahr für die Arbeitssicherheit zu sehen.
Es reicht nicht den Mitarbeitern zu sagen, geh mal nicht an die Dachkante, da fällst Du 50 Meter, sondern es müssen Sicherungsmaßnahmen da sein, bevor man jemanden auf das Dach schicken darf.

Zitat (von Adlatus123):
Ggf. finden die Kollegen ja auf ihrer "Wochenendkonferenz" eine Lösung die der
AG anzuwenden bereit ist und die der Mitarbeiter akzeptiert. Evtl. sind ja auch BR-Mitglieder dabei, die könnten dann das Ergebnis auch dem AG präsentieren.

Mein Vorschlag:

Den Betriebsrat in Boot holen.
Dieser soll dem AG klarmachen, dass Bußgelder bis zu 30.000€ drohen und wenn etwas passiert, man sich nicht mehr im Bereich von Ordnungswidrigkeiten bewegt, sondern im Strafrecht angekommen ist, wo durchaus Freiheitsstrafen drohen.
Dann sollte man dem Betriebsrat eventuell vermitteln, dass er bei dem Punkt hinter dem wenn nicht nur Passagier ist, sondern Mitverantwortung auf dem Kahn trägt.

Man gibt dem AG nun xy Tage Zeit eine Lösung zu finden, ansonsten werde man das, aus Eigen- und Schutz der anderen Mitarbeiter, an entsprechender Stelle zur Anzeige bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39145 Beiträge, 6436x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Alleine?
Wieso fragst du mich das? Ich habe doch in #8 und #17 meine Einschätzung zur Sache geschrieben.
Zitat (von spatenklopper):
Aus welchem Grund?
Ist nachlesbar, *fest* steht wahrscheinlich noch nichts, sonst macht für mich die Antwort der TE in #3 keinen Sinn.

Die Frage der TE war:
Kann man unter diesen Umständen die Arbeit mit diesem einem Kollegen verweigern ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten?

Meine Antwort/Einschätzung ist nachlesbar. Daran ändert sich auch heute nichts.
Ein früherer User hätte wohl kurz+knapp geantwortet---> Klar kann man...man sollte das Echo vertragen können.

Die Einschätzung der anderen User ist auch nachlesbar.
Mir ist deshalb unverständlich, warum du an anderen Einschätzungen *rummäkelst*. Es ist WIE IMMER die Sache des Fragestellers, die Antworten zur Entscheidungshilfe zu werten.
Du selbst hast in #7 deine Sichtweise und Einschätzung hier dargelegt. Sollte das nicht genügen?

Zitat (von spatenklopper):
Vielleicht ist es einfacher zu verstehen, wenn man sich darauf beschränkt,
Wer ist denn MAN? Und wieso meinst du, die TE verstehe nicht, was sie ihrem Mann sagen kann?
:???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12763 Beiträge, 4604x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso fragst du mich das?

Weil DU es für "problematisch" hältst?

Zitat (von Anami):
Mir ist deshalb unverständlich, warum du an anderen Einschätzungen *rummäkelst*.

Nenn es wie Du willst, aber wenn etwas nicht korrekt ist, dann *mäkel ich eben rum*.

Zitat (von Anami):
Wer ist denn MAN?

Unter anderen, "man" nehme einen Spiegel...
Es kann aber auch an Deinem Problem liegen, Dinge im Kontext lesen und verstehen zu können.
Zitat (von Anami):
Die Frage der TE war:

Korrekt, und alle inkl. der TE, (mit Ausnahme von Dir), haben mittlerweile herausgefunden und verstanden, dass die Antwort auf diese Frage in der Lösung des Problems liegt,
Zitat (von Anami):
Ist nachlesbar, *fest* steht wahrscheinlich noch nichts, sonst macht für mich die Antwort der TE in #3 keinen Sinn.

denn es ist nachlesbar, das es hier im Kern eben nicht um die Frage "Darf ich die Arbeit verweigern" geht, sondern darum, den Arbeitgeber dazu zu bringen, Gesetzen und Vorschriften einzuhalten, denn daraus ergeben sich dann auch die Rechte, mit denen ein Arbeitnehmer arbeiten verweigern darf.

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Zitat (von Anami):
Und wieso meinst du, die TE verstehe nicht, was sie ihrem Mann sagen kann?

Nimmst Du auch irgendwelche Substanzen, oder wie kommst Du auf die Idee, dass ich etwas in diese Richtung geschrieben hätte?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39145 Beiträge, 6436x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nimmst Du auch irgendwelche Substanzen, oder wie kommst Du auf die Idee, dass ich etwas in diese Richtung geschrieben hätte?
Nein, ich nehme keine Substanzen, ich gehe davon aus, dass die TE versteht, was sie tun könne---> ohne dass DU andere User belehrst. Mehr isses nicht.
Du gehst scheinbar davon aus, was du schreibst, sei das einzig *korrekte*.

Ja, ich sehe arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn man als AN einzeln oder in Gruppe beim AG aufschlägt und die Zusammenarbeit mit x verweigert... bevor man Nachweise zu tatsächlichen Gefährdungen /Protokolle hat.
Zitat (von spatenklopper):
sondern darum, den Arbeitgeber dazu zu bringen, Gesetzen und Vorschriften einzuhalten, denn daraus ergeben sich dann auch die Rechte, mit denen ein Arbeitnehmer arbeiten verweigern darf.
Ich wünsch schon mal viel Glück! Auch, wenn das nicht die TE-Frage war.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12763 Beiträge, 4604x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du gehst scheinbar davon aus, was du schreibst, sei das einzig *korrekte*.

Nein.
Es existieren aber Bereiche wo es kein geht vielleicht noch, sondern nur ein geht, oder geht nicht gibt.
Und jemanden der unter dem Einfluss von Drogen steht, auf einen Gabelstapler zu setzen, oder zuzulassen dass derjenige sich auf einen Gabelstapler setzt, ist ein geht nicht.

Und es geht auch nicht darum irgendetwas gegenüber seines Arbeitgeber nachweisen zu müssen, denn diesem sind die Tatsachen bekannt.

Zitat (von Anami):
Auch, wenn das nicht die TE-Frage war.

Diesmal wäre es nicht mal der Kontext gewesen, sondern einfach nur das Zitierte bis zum Ende zu lesen....

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39145 Beiträge, 6436x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
denn diesem sind die Tatsachen bekannt.
Und du versteigst dich, zu schreiben: Er kann nicht nur mehr, er muss es sogar.
Der AG fragt hier nicht.
Und du empfiehlst der TE bzw. ihrem Mann:
Den "Arsch" zusammenkneifen, dass Kollegium versammeln und gemeinsam zur Chefetage. Dann stellt man dieser ein Ultimatum, entweder es wird umgehend für Abhilfe gesorgt, oder die Arbeit wird eingestellt.

Gern nochmal: Ich wünsch schon mal viel Glück, falls die TE oder ihr Mann sich für diese Variante entscheidet.
Ich sähe da durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen.

edit: da heut schon Freitag ist, könnte das gespannte Forum auch abwarten, wozu die Kollegen sich am WE nun verständigen---> was sie unternehmen wollen.

-- Editiert von User am 18. Juli 2025 14:28

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12763 Beiträge, 4604x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und du versteigst dich, zu schreiben: Er kann nicht nur mehr, er muss es sogar.

Ich brauch Dich nicht zu überzeugen, jeder Interessierte kann es im Gesetz nachlesen.

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#28
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7253 Beiträge, 1656x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich wiederhole es nochmal, der Konsum bzw. das stehen unter Einfluss von Drogen schließen das Führen von Fahrzeugen und Maschinen aus.

Das ist so pauschal falsch.

Es ist durchaus zulässig, unter Einfluss von Betäubungsmitteln (vulgo: Drogen) Fahrzeuge zu führen und Maschinen zu bedienen, vorausgesetzt, das BtM wird aufgrund einer ärztlichen Verschreibung eingenommen und der behandelnde Arzt bescheinigt, daß der Patient auch nach Einnahme der Medikamente in der Lage ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen oder die jeweilige Maschine zu bedienen.

Es gibt z.B viele chronisch Schmerzkranke, die trotz Einnahme von Morphium o.ä. Auto fahren dürfen, und es gibt sogar Menschen, die nur dann Auto fahren dürfen, wenn sie bestimmte BtM einnehmen (Amphetamin-ähnliche bei Narkolepsie, wie z.B. Methylphenidat, das unter das BtMG fällt.)

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#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12763 Beiträge, 4604x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
....und der behandelnde Arzt bescheinigt, daß der Patient auch nach Einnahme der Medikamente in der Lage ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen oder die jeweilige Maschine zu bedienen.

So pauschal, wird man von keinem Arzt, bei Einnahme streng nach Vorgabe, mehr als eine Einschätzung bekommen.
Zumal es einem Arzt auch nicht obliegt eine solche Erlaubnis zu erteilen.

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#30
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7253 Beiträge, 1656x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von eh1960):
....und der behandelnde Arzt bescheinigt, daß der Patient auch nach Einnahme der Medikamente in der Lage ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen oder die jeweilige Maschine zu bedienen.

So pauschal, wird man von keinem Arzt, bei Einnahme streng nach Vorgabe, mehr als eine Einschätzung bekommen.

Man bekommt vom behandelnden Arzt ein Attest. Eine ärztliche Bescheinigung. Die reicht aus, daß der Patient ein Fahrzeug führen darf, ohne sich dabei strafbar zu machen.
Wenn die Verkehrsbehörde meint, die Einschätzung des behandelnden Arztes sei falsch, kann - und wird - sie ein amtsärztliches Gutachten in Auftrag geben.

In aller Regel erfährt die Verkehrsbehörde aber überhaupt nichts davon.

Wie läuft es in der Realität ab?

1.Der Arzt verschreibt BtM als Dauermedikation. Er weist den Patienten darauf hin, daß die Medikamente die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr (übrigens auch eines Fahrrades... und auch die Teilnahme am Verkehr als Fußgänger) beinträchtigen kann.

2.Der Patient fragt den Arzt, ob das so sein muss. Der Arzt antwortet: nein, das ist nicht zwingend. Es ist entscheidend, wie im Einzelfall der Patient auf das Medikament eingestellt ist.
Das ist eine ärztliche Entscheidung, der Arzt fragt den Patienten nach Nebenwirkungen, Müdigkeit, etc.pp.

Und wenn der Arzt meint, daß der Patient so gut eingestellt ist und das BtM so gut verträgt, daß er ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen kann, dann stellt er dem Patienten eine entsprechende Bescheinigung aus.

Die legt der Patient dann vor, wenn er z.B. bei einem Drogentest bei einer Verkehrskontrolle auffällt. Mit der ärztlichen Bescheinigung fällt die Strafbarkeit nach §316 StGB weg.

Zitat:

Zumal es einem Arzt auch nicht obliegt eine solche Erlaubnis zu erteilen.

Es braucht auch überhaupt keine "Erlaubnis". Die Erlaubnis ist die Fahrerlaubnis. Und wenn der Patient von seinem Arzt nach gründlicher Prüfung aller Details die Bescheinigung erhält, daß er trotz der Einnahme der verschriebenen Medikamente (das gilt übrigens nicht nur für BtM, sondern kann für alle Medikamente zutreffen) in der Lage ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, dann darf er sich darauf verlassen und kann sich darauf berufen.

Sollte er aber merken "Ups, heute stehe ich total neben mir, aufgrund der Medikamente", dann darf er selbstverständlich nicht in diesem Zustand am Verkehr teilnehmen. Das gilt aber generell, und auch ohne daß ein Arzt das vorher begutachtet hat.

Das ist ein seit Jahrzehntes angewandtes und erprobtes Verfahren, das vielen zigtausend Menschen, die aufgrund chronischer Erkrankung eine Dauermedikation brauchen, die Teilnahme am Verkehr, am Arbeitsleben usw. ermöglicht.

-- Editiert von User am 18. Juli 2025 17:50

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