Arbeitslohn an Feiertagen Minijob

7. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
djadges
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslohn an Feiertagen Minijob

Hallo,

ich habe eine Gebäudereinigungsfirma, die v.a. in privaten Haushalten und kleineren Büros reinigt. Ich habe einige Minijobbler angestellt und im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit nach freier Absprache mit den Kunden geregelt. Die Bezahlung erfolgt auf Stundenbasis mit Zeitnachweis am Ende des Monats. Die Minijobbler vereinbaren mit den Kunden in der Regel feste Tage in der Woche.

Wie verhält sich die Bezahlung bei Feiertagen?
Im Arbeitsvertrag sind keine festen Stunden oder Tage erfasst.
Die Absprache auf bestimmte Tage erfolgt mit den Kunden mündlich.





12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Geht es dir um die Zuschläge an den Feiertagen (Feiertagsarbeit ist genehmigt?) oder arbeiten die Mitarbeiter dann nicht?

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#2
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von djadges):
Die Minijobbler vereinbaren mit den Kunden in der Regel feste Tage in der Woche.


Dann erbringen sie ihre Arbeitsleistung regelmäßig auch an festen Tagen. Wenn dieser feste Tag dann auf einen Feiertag fällt haben die Mitarbeiter Anspruch auf ihre normale Entlohnung die an diesem Tag angefallen wäre.

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#3
 Von 
djadges
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Geht es dir um die Zuschläge an den Feiertagen (Feiertagsarbeit ist genehmigt?) oder arbeiten die Mitarbeiter dann nicht?


An Feiertagen arbeiten die Mitarbeiter nicht. Manche weichen auf einen anderen Wochentag aus, manche lassen den Termin entfallen.
Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass ich Lohn bezahlen muss, wenn an einem Wochentag, an dem gearbeitet werden würde, Feiertag ist.

Und nun möchte ich klären, wie sich das verhält, da ja die Arbeitszeiten frei eingeteilt sind. Bin ich dann dazu verpflichtet? Ich generiere an dem entfallenen Termin auch keinen Umsatz und so wäre das für mich mit mehreren Minijobblern an Feiertagen ein ziemliches Minusgeschäft.

Herzliche Grüße

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#4
 Von 
djadges
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Dann erbringen sie ihre Arbeitsleistung regelmäßig auch an festen Tagen. Wenn dieser feste Tag dann auf einen Feiertag fällt haben die Mitarbeiter Anspruch auf ihre normale Entlohnung die an diesem Tag angefallen wäre.


Auch wenn das vertraglich nicht so geregelt ist?

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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von djadges):
Auch wenn das vertraglich nicht so geregelt ist?


Es reIcht wenn das gesetzlich (§ 2 Abs. 1 EFZG) so geregelt ist.

Wenn z.B. regelmäßig an einem Donnerstag gearbeitet wird dann ist ist das ein Arbeitstag im Sinne des EFZG. Ein absichtliches oder aufgezwungenes einplanen der Arbeitszeit um einen Feiertag herum ist unzulässig.


-- Editiert von User am 7. Juni 2023 11:29

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#6
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von djadges):
Ich generiere an dem entfallenen Termin auch keinen Umsatz und so wäre das für mich mit mehreren Minijobblern an Feiertagen ein ziemliches Minusgeschäft.


Gleiches gilt für Urlaub und Krankheit, das muss in der der Gesamtkalkulation des Geschäftsbetriebes eingeplant werden.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von djadges):
Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass ich Lohn bezahlen muss, wenn an einem Wochentag, an dem gearbeitet werden würde, Feiertag ist.
Das ist korrekt.

Zitat (von djadges):
Bin ich dann dazu verpflichtet?
Ja

Zitat (von djadges):
Ich generiere an dem entfallenen Termin auch keinen Umsatz und so wäre das für mich mit mehreren Minijobblern an Feiertagen ein ziemliches Minusgeschäft.
Das ist dein unternehmerisches Risiko. So geht es jedem Arbeitgeber. Warst du schon immer selbstständig und hast noch nie für jemand anderen gearbeitet?



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#8
 Von 
djadges
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Gleiches gilt für Urlaub und Krankheit, das muss in der der Gesamtkalkulation des Geschäftsbetriebes eingeplant werden.


Das mit Urlaub und Krankheit ist mir bewusst gewesen und läuft auch alles korrekt.
Nur zwecks der Feiertage war ich nicht sicher aufgrund der freien Einteilung der Stunden.
Dann weiß ich Bescheid.

Danke.

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#9
 Von 
djadges
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das ist dein unternehmerisches Risiko. So geht es jedem Arbeitgeber. Warst du schon immer selbstständig und hast noch nie für jemand anderen gearbeitet?


Doch,schon.
Aber nie auf Minijobbasis und nie mit Stundenlohn, sondern mit pauschalem Monatsgehalt. Da musste ich noch nie drüber nachdenken.

Vielen Dank für die Antworten.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20019 Beiträge, 7261x hilfreich)

... Mal so in den Wind gesprochen: ein Grundkurs Unternehmensführung und Mitarbeiterrechte bei der IHK würde etliche Fragen klären. Versprochen: je besser du informiert bist, desto weniger Konflikte, oder - wohl richtiger - weniger Konflikte mit Eskalationspotential.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
djadges
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... Mal so in den Wind gesprochen: ein Grundkurs Unternehmensführung und Mitarbeiterrechte bei der IHK würde etliche Fragen klären. Versprochen: je besser du informiert bist, desto weniger Konflikte, oder - wohl richtiger - weniger Konflikte mit Eskalationspotential.


Alles, was mit Lohnabrechnung zu tun hat, erledigt bei mir extern der Steuerberater.
Aber ja, eigenes Grundlagenwissen ist immer gut.

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9618 Beiträge, 2036x hilfreich)

Zitat (von djadges):
Alles, was mit Lohnabrechnung zu tun hat, erledigt bei mir extern der Steuerberater.
Aber ja, eigenes Grundlagenwissen ist immer gut.


Richtig. Sonst kann es böse enden. Das unternehmerische Risiko trägt dieser nämlich nicht

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