Hallo Zusammen,
Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Im Februar war ich bei keinem Kunden eingesetzt und somit den ganzen Monat nicht beschäftigt. Für diesen Monat habe ich deutlich weniger Lohn bekommen als normalerweise.
Dies erklärt sich laut Abrechnung so, dass ich nur den Tariflohn bezahlt bekommen habe. Mein Gehalt besteht aber aus der vertraglichen Vergütung und einer übertariflichen Zuzahlung.
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu folgendes:
Zitat:§ 4 Vergütung und Sonderleistungen
Entsprechend der vorgesehenen Tätigkeiten, für die der Mitarbeiter eingestellt wird, wird er gemäß Entgeltrahmentarifvertrag BZA in die Entgeltgruppe 4 West eingruppiert.
Somit beträgt die vertragliche Vergütung: 10,00 € pro Stunde
Zuzüglich eines übertariflichen Lohnbestandteils von 5,00 € pro Stunde
In Summe: 15,00€ pro Stunde
Der Mitarbeiter erhält somit eine Monatsvergütung auf Basis der unter § 3 vereinbarten individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit in Höhe von 2.437,50 € brutto Die Monatsvergütung wird auch dann gezahlt, wenn der Mitarbeiter nicht bei Kunden eingesetzt werden kann.
die 2437,50€ setzten sich so zusammen, das in meinem Vertrag unter § 3 eine monatliche Arbeitszeit von 162,5 Stunden vereinbart ist.
Ist es nicht so, dass mit dieser Formulierung die übertarifliche Zuzahlung auch bei Freistellung bzw. Nichteinsatz gezahlt werden sollte?
Ich hoffe auf eine Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
pandega
-- Editiert von pandega am 22.03.2021 12:34