Arbeitslohn bei Freistellung/Nichtbeschäftigung - Zeitarbeit

22. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
pandega
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslohn bei Freistellung/Nichtbeschäftigung - Zeitarbeit

Hallo Zusammen,

Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Im Februar war ich bei keinem Kunden eingesetzt und somit den ganzen Monat nicht beschäftigt. Für diesen Monat habe ich deutlich weniger Lohn bekommen als normalerweise.

Dies erklärt sich laut Abrechnung so, dass ich nur den Tariflohn bezahlt bekommen habe. Mein Gehalt besteht aber aus der vertraglichen Vergütung und einer übertariflichen Zuzahlung.

In meinem Arbeitsvertrag steht dazu folgendes:

Zitat:
§ 4 Vergütung und Sonderleistungen

Entsprechend der vorgesehenen Tätigkeiten, für die der Mitarbeiter eingestellt wird, wird er gemäß Entgeltrahmentarifvertrag BZA in die Entgeltgruppe 4 West eingruppiert.

Somit beträgt die vertragliche Vergütung: 10,00 € pro Stunde
Zuzüglich eines übertariflichen Lohnbestandteils von 5,00 € pro Stunde
In Summe: 15,00€ pro Stunde

Der Mitarbeiter erhält somit eine Monatsvergütung auf Basis der unter § 3 vereinbarten individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit in Höhe von 2.437,50 € brutto Die Monatsvergütung wird auch dann gezahlt, wenn der Mitarbeiter nicht bei Kunden eingesetzt werden kann.

die 2437,50€ setzten sich so zusammen, das in meinem Vertrag unter § 3 eine monatliche Arbeitszeit von 162,5 Stunden vereinbart ist.

Ist es nicht so, dass mit dieser Formulierung die übertarifliche Zuzahlung auch bei Freistellung bzw. Nichteinsatz gezahlt werden sollte?

Ich hoffe auf eine Rückmeldung

Mit freundlichen Grüßen
pandega

-- Editiert von pandega am 22.03.2021 12:34

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 33x hilfreich)

Wurde evtl. ein vorhandenes Zeitkontoguthaben verrechnet? Was sagt der AG?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pandega
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Intiron):
Wurde evtl. ein vorhandenes Zeitkontoguthaben verrechnet? Was sagt der AG?


Nein, auf der Abrechnung ist lediglich eine Position "Freistellung". Darauf wurden 162,5 Stunden verbucht zu je 10,00 Euro.

Meine Frage ist ja auch, ob der AG mir nur den Tariflohn zahlen darf, oder ob die Formulierung im Arbeitsvertrag nicht eher besagt, dass bei Nichtbeschäftigung sowohl der Tariflohn, also auch die übertarifliche Zulage bezahlt werden muss.

-- Editiert von pandega am 23.03.2021 09:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von pandega):
Meine Frage ist ja auch, ob der AG mir nur den Tariflohn zahlen darf, oder ob die Formulierung im Arbeitsvertrag nicht eher besagt, dass bei Nichtbeschäftigung sowohl der Tariflohn, also auch die übertarifliche Zulage bezahlt werden muss.
Genau so. Der AG hat es doch sogar explizit mit aufgeführt.

Zitat (von pandega):
Der Mitarbeiter erhält somit eine Monatsvergütung auf Basis der unter § 3 vereinbarten individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit in Höhe von 2.437,50 € brutto Die Monatsvergütung wird auch dann gezahlt, wenn der Mitarbeiter nicht bei Kunden eingesetzt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.408 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen