Hallo
ich bin durch eigenverschulden Arbeitslos geworden.
habe deshalb 3 Monate Sperre bekommen.
jeztzt ist meine Frage ob ich für diese Zeit Hartz 4 bekommen kann oder etwas anderes zur Überbrückung.
und was ist wenn ich noch ein bischen erspartes habe. viewiel Geld darf ich haben.
muss auch unterhalt zahlen für drei Kinder die bei Ex wohnen. gibt es einen Unterhaltsvorschuss auch für mich . wenn die Ex für die Kinder keinen Untehaltsvorschuss bekommt weil sie wieder verheiratet ist.es gibt einen Titel auf Unterhalt den bezahlen muß
vielleicht kann mir ja jemand helfen danke
Gruß
Stefan
Arbeitslos Sperre
14. Dezember 2008
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Frage vom 14. Dezember 2008 | 14:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslos Sperre
#1
Antwort vom 14. Dezember 2008 | 14:35
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2473x hilfreich)
Wer nichts hat bekommt HarzIV zum leben und für nicht anderes. Wenn die Kinder nichts haben bekommen die auch HarzIV, muss der Erziehungsberechtigte eben einen Antrag stellen.
Vermögen muss man vorher verbrauchen.
K.
#2
Antwort vom 14. Dezember 2008 | 17:29
Von
Status: Unbeschreiblich (34372 Beiträge, 17783x hilfreich)
Hi,
auch beim Alg 2 gibt es ein Schonvermögen, das nicht aufgebraucht werden muß, nämlich 150 Euro pro Lebensjahr. Generell gehört diese Frage ins Sozialrecht.
Gruß vom mümmel
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2008 | 22:16
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 14x hilfreich)
Wenn die Kinder bei der EX leben, bekommst du keinen UHV (Unterhaltsvorschuss)
Falls du kein ALG II bekommst, wegen Vermögen (s. muemmel), kannst du zumindest Wohngeld beantragen.
Bedenke bei ALG II musst du im Gegensatz zu ALG 1 alles offenlegen.
Lieben Gruß
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