Hallo ich habe folgende Frage, bin am 17.12.2010 gekündigt worden aus Betriebswirtschaftlichen Gründen, angestellt war ich dort 6,5 Jahre. War aber schon seit dem 13.12.2010 krankgeschrieben. Beziehe seit dem 17.1.2011-16.10.2011 Krankengeld, habe dann eine neue Arbeit
angefangen am 17.10.2011, war ich dann wieder Krank vom 11.11 -24.11., habe dadurch wieder meine Arbeit verloren - Fristlose Kündigung zum 15.11.2011erfplgte, klage dagegen weil in meinen Fall er die Kündigungszeit von 2 Wochen hätte einhalten müssen, weil ich in der Probezeit noch war, er hätte mich dann erst zum 29.11. kündigen müssen. Bin seit dem 25.11. arbeitslos. Meine Frage ist diese, wie wird sich das zukünftige Arbeitslosengeld zusammen setzen. Gruß Dirk
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Arbeitslosengeld Berechnung
10. Dezember 2011
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Frage vom 10. Dezember 2011 | 09:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld Berechnung
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2011 | 09:51
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Sozialrecht passt besser
Und damit dort jemand die Frage beantworten kann: Sie wurden am 17.12.2010 gekündigt - zu wann? Wurde damals bei der Arbeitsagentur ein bezifferter ALG1-Anspruch ermittelt und festgelegt?
Und jetzt?
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