Arbeitslosengeld - Kann mir auf Grund dieser Kündigung das Arbeitslosengeld gesperrt werden?

4. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
henry1077
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld - Kann mir auf Grund dieser Kündigung das Arbeitslosengeld gesperrt werden?

Hallo,

kann mir jemand weiter helfen? Habe von meinem Chef eine Kündigung erhalten. Fristgerecht e Kündigung von 4 Wochen. In dieser Kündigung ist kein Grund angegeben warum ich gekündigt wurde. Es heißt lediglich: "Eine Angabe der Gründe bedarf es nicht, da Ihnen diese aus vorangegangenen Gesprächen hinreichend bekannt sind" Nun meine Frage. Kann mir auf Grund dieser Kündigung das Arbeitslosengeld gesperrt werden?

Vielen Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@henry1077

eigentlich gehört deine frage ins soz.recht

willst du die kündigung akzeptieren? was war denn inhalt der gespräche?
wenn du deinen arb.platz nicht mutwillig aufs spiel gesetzt hast, gibt es keine sperre.

sunbee

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#2
 Von 
henry1077
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Kündigung akzeptiert da ich mich eh umorientieren will.
Kurz zum Grund der Kündigung. Mein Chef hat mir und mein Kollegen vorgeworfen Fernsehen über einer Überwachungsanlage zu schauen. (Was mich nicht betrifft) Jedoch kann ich nicht sagen ob es meine Kollegen getan haben. Meine Kollegen haben alle eine Abmahnung bekommen und ich eine Kündigung. Habe vor einem Jahr eine Abmahnung bekommen weil ich einen Laptop auf arbeit genutzt habe. (War im Sicherheitsdienst beschäftigt) Habe zu dieser Angelegenheit auch eine Stellungnahme geschrieben und alles dementiert was mir vorgewurfen wurde.

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@henry1077

also, ich will dir keine angst machen, aber durch dein fehlverhalten wurdest du gekündigt. so wird chef es darstellen. das führt zur sperre. zumindest wird die aa das versuchen, denk ich.
deshalb rate ich gegen die kündigung zu klagen. dafür gibt es allerdings nur eine 3 wochen frist

sunbee

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#4
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Soweit ich verstanden habe, wirft der AG Ihm das Fehlverhalten nur vor, doch wo ist der Beweis.

In der Kündigung steht nur das Gespräch, damit weiß das AA nichts von dem Vorfall, kann ja alles sein.

Ich gehe mal von keiner Sperre aus.

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Also er wurde abgemahnt, weil er waehrend der Arbeitszeit irgendwas privat mit dem Laptop gemacht hat. Jetzt wird ihm vorgeworfen, dass er waehrend der Arbeitszeit Fernsehen geschaut hat. Wenn dieser Vorwurd nun gerechtfertigt ist (er bestreitet dies jedoch), dann denke ich, dass eine Kuendigung durchaus rechtens sein duerfte. Sicher ist die damalige Abmahnung nicht nur auf das Leptop bezogen zu verstehen. Er sollte halt seine Arbeit machen und nicht privaten Freizeitvergnuegungen nachgehen. Ob er nun privat im Internet surft, Spiele auf dem Laptop spielt oder Fernsehen schaut, duerfte da keinen Unterschied machen.

Gruss
CAM

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@svileha+@cam

ja, wenn die vorwürfe berechtigt sind, kann es, um auf die frage des threads zu antworten, zu einer sperre bei der aa kommen
ob allerdings hier schon eine kündigung berechtigt ist, zumal der threadschreiber die vorwürfe zu bestreiten scheint, ist fraglich. eine weitere abmahnung hätts auch getan.
deshalb die anregung, sich gegen die kündigung, damit auch vorläufig gegen die sperre, zu wehren

sunbee

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#7
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Im Wachdienst ist in jedem Objekt eine Dienstanweisung.1xallgemeine Anweisung 1x
Objektbezogene Anweisung.Wenn in keiner Anweisung Fernsehen und Laptop verboten sind,darf es deswegen keine Abmahnung und keine Kündigung geben.Falls dies bei euch der Fall ist,sofort dagegen angehen.Ansonsten habt ihr gegen die Dienstanweisung verstossen und Abm.& Künd.
sind gerechtfertigt!!!!!!!!!!!!!!

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#8
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@karl may

na das sag ich doch

sunbee

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#10
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, die Kündigung ist schon wegen des Fehlenden Grundes unwirksam. Der AG muß diesen Grund explizit in der Kündigung anführen.

Das Gericht war bei dem Gespäch nicht anwesend, und kann deshalb auch nicht wissen, was da besprochen wurde. Der AG sagt es wurde dies besprochen, der AN sagt es wurde das besprochen. Eines ist ein Kündigungsgrund, das andere nicht.

Aus der Kündigung muß klar der Grud hervorgehen. Deshalb möglichst bald zum Arbeitsgericht, und Kündigungsschutzklage einreichen.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#11
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Hinzu kommt auch noch, daß ein jahr zwischen der Abmahnung und dem neuen "angeblichen" Grund liegt.

Von daher ist eine Kündigung überzogen und wie vorher schon bemerkt, wo ist der Beweis.

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