Hallo! Meine Elternzeit lief bereits aus, bin noch ein paar Monate zusätzlich beurlaubt, werde die mir angebotene Stelle aber wohl nicht annehmen, da ich wg. Partnerschaft umziehen werde. Gekündigt habe ich noch nicht. Welche Ansprüche bzw. Probleme ergeben sich da? Wäre dankbar für Rat! K.
Arbeitslosengeld Kündigung
9. April 2007
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Frage vom 9. April 2007 | 19:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. April 2007 | 20:14
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, das ist eher ne Frage fürs Forum Sozialrecht.
MfG
#2
Antwort vom 11. April 2007 | 17:47
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 25x hilfreich)
Bei Kündigung bekommst du wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast eine Sperzeit. Die Sperzeit beträg 12 Wochen. Desweiteren mindert sich dein Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld.
Und jetzt?
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