Hallo erstmal an alle.
Mein Problem ist folgendes.
Ich bin vollzeit berufstätig und habe eine 6 Jährige Tochter.
Da ich alleinerziehend bin, und meine Tochter sehr geringe Unterrichtsstunden hat, bin ich nicht mehr in der Lage arbeiten zu gehen, da meine Tochter sonst nicht betreut ist.Die Schule bietet zwar eine Betreung bis 15 Uhr an, aber zum einen ist dort eine lange Warteliste--und ich muss länger arbeiten als 15 Uhr.
Wenn ich nun kündige, weil ich keine andere Betreung für meine Tochter habe (und mir ein Kindermädchen nicht leisten kann) bekomme ich dann trotzdem die 3 monatige Sperre zwecks Arbeitslosengeld???
Für die Antworten bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße Purtzel01
Arbeitslosengeld???
11. Januar 2008
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Frage vom 11. Januar 2008 | 18:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2008 | 20:23
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@purtzel
sozialrecht
mensch leute. lest doch mal ein wenig in bereits bestehenden threads.
ja, du bekommst eine sperre. du mußt f. eine andere betreung sorgen. ggf tagesmutter.
sunbee
#2
Antwort vom 12. Januar 2008 | 11:42
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... und warum ist teilzeit keine option für dich??
Und jetzt?
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