hallo ich brauche dringend hilfe,
ich bin fristlo gekündig worden und wolle erstmal allgemein wissen ob mir arebitslosengeld zu steht???
danke
marcus
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Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung
2. Januar 2005
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Frage vom 2. Januar 2005 | 14:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2005 | 17:21
Von
Status: Praktikant (978 Beiträge, 333x hilfreich)
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Eine Sperrzeit (Nichtgewährung von ALG für eine bestimmte Zeit) tritt u.a. ein, wenn jemand durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten den Grund für die fristlose Kündigung geliefert hat.
Die Kündigung durch den Arbeitgeber als solche ist kein Grund dafür, denn sie braucht ja nicht unbedingt gerechtfertigt gewesen zu sein.
Im konkreten Einzelfall muß das das Arbeitsamt anhand der vorliegenden Umstände beurteilen.
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