Arbeitslosengeld bei weniger Wochenstunden?

14. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
maus1987
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld bei weniger Wochenstunden?

Hallo Leute,

weiß jemand wie das ist, wenn es keine Kurzarbeit gibt, man jedoch in der Woche 5 Std. weniger arbeiten muss (laut Anweisung vom Betrieb), wie wird dann später bei evtl. Kündigung das AloGeld berechnet. Man kann ja selber nix dafür wenn das die Auflage vom Betrieb ist. Bekommt man dann für die letzten drei Monate, auch nur das AloGeld für den geminderten Verdienst?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10616 Beiträge, 2434x hilfreich)

@maus

das gehört ins forum sozialrecht
dennoch: ja.
siehe sgb III, §§123, 124, 130, 131

dein einkommen der letzten 12x monate addieren, durch 12 teilen=summe x
ca 60% davon=alg1

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 14.04.2009 17:41

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

... wieso kann es eine 'Anweisung' vom Betrieb geben, weniger zu arbeiten (und diese Zeit offenbar auch nicht zu bezahlen)? Der Betrieb kann deinen AV doch nicht einseitig ändern!

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Es gibt Tarifverträge, die solche Arbeitszeitverkürzungen unter bestimmten Voraussetzungen vorsehen, z.B. in der Metall- und Elektroindustrie.

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10616 Beiträge, 2434x hilfreich)

@hh

oh, danke, das wußte ich gar nicht.
heißt, der ag kann, mit oder ohne angabe von gründen? jederzeit die wochenarbeitszeit und damit das gehalt reduizieren?

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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