Hallo Leute,
weiß jemand wie das ist, wenn es keine
Kurzarbeit gibt, man jedoch in der Woche 5 Std. weniger arbeiten muss (laut Anweisung vom Betrieb), wie wird dann später bei evtl. Kündigung das AloGeld berechnet. Man kann ja selber nix dafür wenn das die Auflage vom Betrieb ist. Bekommt man dann für die letzten drei Monate, auch nur das AloGeld für den geminderten Verdienst?
Arbeitslosengeld bei weniger Wochenstunden?
@maus
das gehört ins forum sozialrecht
dennoch: ja.
siehe sgb III, §§123, 124, 130, 131
dein einkommen der letzten 12x monate addieren, durch 12 teilen=summe x
ca 60% davon=alg1
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
-- Editiert am 14.04.2009 17:41
... wieso kann es eine 'Anweisung' vom Betrieb geben, weniger zu arbeiten (und diese Zeit offenbar auch nicht zu bezahlen)? Der Betrieb kann deinen AV doch nicht einseitig ändern!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es gibt Tarifverträge, die solche Arbeitszeitverkürzungen unter bestimmten Voraussetzungen vorsehen, z.B. in der Metall- und Elektroindustrie.
@hh
oh, danke, das wußte ich gar nicht.
heißt, der ag kann, mit oder ohne angabe von gründen? jederzeit die wochenarbeitszeit und damit das gehalt reduizieren?
sunbee
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