Arbeitslosengeld in der Elternzeit nach Schließung der Arbeitsstätte

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Samstag123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld in der Elternzeit nach Schließung der Arbeitsstätte

Guten Tag,

nach der Geburt unserer Tochter (27.06.2018) hat meine Frau nach Ablauf des Mutterschuzes 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Kurz nach Beginn dieser, wurde ihre Arbeitsstätte geschloßen. Die Betreiberin hat beschloßen die Selbstständigkeit aufzugeben und arbeitet nun in der Firma ihres Mannes mit.

Neben der 3-jährigen Elternzeit hat meine Frau Elterngeld beantragt. Dieses wurde ab dem 3. Lebensmonat 10 Lebensmonate lang bezahlt.
Außerdem habe ich als leiblicher Vater im Zeitraum vom 28.4-26.6 Elternzeit und Elterngeld beantragt.

Jetzt, mehr als ein Jahr nach Geburt unserer Tochter bekommt meine Frau also kein Elterngeld mehr und ist ohne Beschäftigung.

Besteht die Möglichkeit auf Grund der Schließung des Arbeitsplatzes in der Elternzeit Arbeitslosengeld zu beantragen?

Vielen Dank, wir sind gespannt auf ihre Antwort.

Viele Grüße

Tim K.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Besteht die Möglichkeit auf Grund der Schließung des Arbeitsplatzes in der Elternzeit Arbeitslosengeld zu beantragen?


Nein, während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf ALG.

Hat Deine Frau denn eine Kündigung erhalten?

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#2
 Von 
Samstag123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):

Hat Deine Frau denn eine Kündigung erhalten?


Ja die Kündigung ist bei uns eingegangen.
Die Elternzeit beantragt man ja beim Arbeitgeber, wenn dieser nicht mehr existent ist kann doch auch die bantragte Elternzeit nicht mehr gültig sein, oder?

-- Editiert von Samstag123 am 01.08.2019 13:11

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Würde Deine Frau denn jetzt überhaupt Vollzeit arbeiten wollen? Bei der aktuellen Arbeitsmarktlage muss man damit rechnen, dass man schnell vermittelt wird.

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#4
 Von 
Samstag123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das wäre vorerst noch nicht das Ziel.

Wie sieht es hier aus, wenn man kaum eine Chance auf eine Kinderbetreuung hat. Bei uns in Bayern sind Kita-Plätze mehr als rar. Eine Vollzeitstelle kan ja nur angetreten werden, wen die Kinderbetreuung gewährleistet ist.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Nein, das wäre vorerst noch nicht das Ziel.


Grundvoraussetzung für den Bezug von ALG ist ohnehin, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Schau mal, sie hätte auch bei Weiterbestand des Betriebes doch im Augenblick kein Geld bekommen. Wieso soll sich das durch die Betriebsschließung ändern? Arbeitslosengeld bekommt sie nach Ende der Elternzeit oder aber, wenn sie vorzeitig dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht.

wirdwerden

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