Guten Tag,
nach der Geburt unserer Tochter (27.06.2018) hat meine Frau nach Ablauf des Mutterschuzes 3 Jahre Elternzeit
beantragt.
Kurz nach Beginn dieser, wurde ihre Arbeitsstätte geschloßen. Die Betreiberin hat beschloßen die Selbstständigkeit aufzugeben und arbeitet nun in der Firma ihres Mannes mit.
Neben der 3-jährigen Elternzeit hat meine Frau Elterngeld beantragt. Dieses wurde ab dem 3. Lebensmonat 10 Lebensmonate lang bezahlt.
Außerdem habe ich als leiblicher Vater im Zeitraum vom 28.4-26.6 Elternzeit und Elterngeld beantragt.
Jetzt, mehr als ein Jahr nach Geburt unserer Tochter bekommt meine Frau also kein Elterngeld mehr und ist ohne Beschäftigung.
Besteht die Möglichkeit auf Grund der Schließung des Arbeitsplatzes in der Elternzeit Arbeitslosengeld zu beantragen?
Vielen Dank, wir sind gespannt auf ihre Antwort.
Viele Grüße
Tim K.