Guten Tag :-)
mein Betrieb hat zum 01.01.20 wegen Betriebsschliessung zu. Ich erhalte noch bis Ende diesen Montats meinen Lohn (Freistellung mit Lohnfortzahlung aufgrund mit Arbeitgeber getroffener Vereinbarung). Ich bin arbeitssuchend gemeldet und mein Anspruch auf Arbeitslosengeld wurde mir vom Arbeitsamt ab 01.08.20 bestätigt. Ich bin seit gestern vorerst bis 07.08.20 krank geschrieben. Steht mir nach dem 31.07.20 für die Dauer meiner Krankschreibung Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu.
Arbeitslosengeld oder Krankengeld?
23.7.2020
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Frage vom 23.7.2020 | 11:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld oder Krankengeld?
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