Hallo,
mein Freund bezieht zur zeit alg2 und die Arge hat ihm das geld gesperrt.
Er ist nicht zu einem termin erschienen, weil er krank war und er hat auch einen krankenschein nachgereicht. Später bekam er am einen Brief in dem steht, dass er zu einem 2. Termin auch nicht erschienen sei und wenn er nicht zum 3.termin kommt, er 30% weniger geld bekommt. Dieser Brief kam nun 1 tag später an, als der 3.termin war. dann ist er natürlich zur Arge und wollt das klären, da hat man ihn mit der Aussage, seine Beraterin ist im urlaub und er soll nächste woche wiederkommen, wieder nachhause geschickt.
Und heute hat er einen Brief bekommen, dass er zum 3. Termin auch nicht erschienen ist und jetzt nun eine Geldsperre verhängt wird.
Was können wir nun machen? Wie kann er jetzt seine Wohnung bezahlen?
Vielen Dank
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Arbeitslosengeld sperre
Hallo,
wenn er Krank war, frage ich mich, warum er den Termin nicht abgesagt hat!? Und dies dann mit der Krankmeldung belegt hat? Beim AA gelten ähnliche Regeln wie bei einem AG! Auch dort hätte er sich melden müssen, das er nicht zur Arbeit kommen kann und die Krankmeldung umgehend nachreichen müssen.
Das der Brief zum zweiten Termin einen Tag später ankam ist etwas kurrios aber nichts ist unmöglich. Spätestens dann, hätte er von sich aus bei der ARGE vorstellig werden können.
Den Rest der Geschichte kann ich kaum glauben, selbst wenn der SB einen Termin in seinem Urlaub gemacht hat, dann wäre wenigstens ein Vetreter da gewesen.
Dein Freund sollte sich schnellstmöglich zur ARGE bewegen und den Sachverhalt klären. Persönlich halte ich eine Kürzung von 30% für mehr als angemessen. Bei einem Job hätte er lange seine Kündigung!
"Was können wir nun machen?"
Sie sollten Ihre Frage ins Sozialrecht kopieren, das ist dort oft Thema.
-- Editiert am 07.07.2010 21:50
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hallo,
danke für deine Antwort.
Ich habe doch geschrieben das er seinen Krankenschein nachgereicht hat.
Und beim AA Treptow is nicht unmöglich. Auf dem Briefumschlag steht sogar noch das Datum drauf.
Wir gehen auch gleich morgen zum AA, heute hatte es leider geschlossen.
... nun, es sollte sich doch herumgesprochen haben, dass die ämter auf einsparungen getrimmt sind. wenn die kürzung zu unrecht erfolgt ist, hilft nur klagen vor dem sozialgericht.
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"... nach bestem Wissen
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