Arbeitslosengeld - wie hoch kann dieses maximal sein?

13. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Qwenter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld - wie hoch kann dieses maximal sein?

Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob ich Anspuch auf Arbeitslosengeld habe oder nicht. Weil die eine Beraterin meinte ja und die andere nein.

Also ich habe von 2005- juni 2008 meine Lehre gemacht, war dann 4 monate arveitslos und habe da Arbeitslosengeld bezogen. Dannach habe ich ein Beschäftigungsverhältniss bei einer Zeitarbeitsfirma gehabt welches ich nach 1 monat aber kündigte weil ich in ein Beschäftigungsverhältniss bei einer richtigen Firma hatte. ich war 1 woche zwischen den beiden arbeitsstellen arbeitlos und habe KEIN Arbeitslosengeld bezogen.
Nun seit habe ich seit dem 01.12.08 einen Jahresvertrag. Dieser wurde mit jetzt aber ohne angaben von gründen zum 29.05 fristgerecht nach dem Tarifvertrag gekündigt.
Nun meine Frage hae ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder nicht. Und wie hoch kann dieses maximal sein? Mein letzten nettoeinkommen waren alle um die 1400€

mit den besten Grüßen
Qwenter

Dank vorneweg...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2231
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 371x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Qwenter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

was heißt das jetzt direkt? bekomm ich nur ein gewissenteil arbeitslossengeld oder bekomme ich nur noch 8monate oder so arbeitslosengeld?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/dauer.html

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.03.2010 19:31:07
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Abend,

aufgrund Ihrer Ausbildung wurden Ihnen sicherlich für 12 Monate Alg1 bewilligt.
Mit Beginn der Erstbewilligung beginnt eine neue Anwartschaftszeit.
Ab dem 30.5. sind Sie arbeitslos.
Somit wird die Agentur für Arbeit die letzten 24 Monate betrachten.
Also 29.5.2007 - 29.5.2009
Laut Ihrer Aussage haben Sie:

1 Monat bei einer ZAF gearbeitet.
6 Monate bei einer "richtigen Firma" :-) gearbeitet.

= diese Versicherungszeiten begründen kein Neuanspruch. (Erst bei 12)
Demnach werden Sie noch ein Restanspruch von ca. 8 Monaten haben,
sofern keine Sperrzeit eintreten wird, welche den Restanspruch vermindert.

Dieser Restanspruch ist bei der Arbeitsagentur in der EDV gespeichert.

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