Hi,
ich war neulich beim Arbeitsamt um Arbeitslosenhilfe zu beantragen. Als ich den Antrag abgeben wollte, wurden von mir für die Bedürftigkeitsprüfung noch die Konto- und Depotauszüge vom Dezember letzten Jahres verlangt!
Ist das rechtens? Im Antrag steht immer nur "derzeitiger Wert" und ich möchte dem Arbeitsamt auch nicht meine Auszüge vorlegen, da ich damals noch Geld hatte, wovon ich mir ein Auto & diverse andere Sachen gekauft habe.
Hat jemand einen Rat/Tip für mich?
Danke
Joe
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"-
Rechtsstaat? Wo??"
Arbeitslosenhilfe! HILFE!
4. September 2003
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Frage vom 4. September 2003 | 17:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosenhilfe! HILFE!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. September 2003 | 08:02
Von
Status: Schüler (366 Beiträge, 95x hilfreich)
Es gibt diese Regelung, dass du maximal 200 Euro pro Lebensjahr haben darfst - sonst bist du nicht bedürftig und hast keinen Anspruch.
Wenn du dir noch ein neues Auto gekauft hast, musst du dieses Auto ja auch angeben, somit wäre das Geld doch erklärt !? Es kann nur sein, dass sie versuchen, du musst dir ein schlechteres Auto zulegen, den Überschuss verbrauchen und dann bist du erst "Bedürftig". Schau mal in dem Merkblatt vom AAmt nach (www.arbeitsamt.de/Merkblatt).
Ich denke, durch die Sache mit dem Sozi-Empfänger in Florida werden die Kontrollen jetzt schärfer - und man muss sich nun sicherlich mehr vom AAmt gefallen lassen
Gruß
Und jetzt?
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