Arbeitslosenhilfe - Übergangsgebührnisse

15. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas985
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosenhilfe - Übergangsgebührnisse

Hallo,
Ich habe eine Frage zu der Arbeitslosenhilfe.
Ich war 4 Jahre bei der Bundeswehr als Zeitsoldat. (1998 -2002).
Danach erhielt ich 6 Monate lang die Übergangsgebührnisse.
In dieser Zeit absolvierte ich eine eigen finanzierte Ausbildung mit 8 Wochen Praktikumszeit. Nach dem Ablauf der Übergangsgebührnisse habe ich 11 Monate am Stück gearbeitet in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Seit kurzem bin ich arbeitssuchend.

Meine Frage ist: Vom Arbeitsamt bekomme ich nur Arbeitslosenhilfe, kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt rechnet die 6 Monate in denen ich Übergangsgebührnisse bezogen habe so an als ob ich arbeitslos gewesen wäre. Somit erhalte ich nur 20% meines letzten Gehaltes. Da ich in einer Lebenspartnerschaft lebe wird der Lohn meiner Partnerin ganz angerechnet.

Das Arbeitsamt hatte mir mitgeteilt, daß somit der Anspruch auf 180 Tage Arbeitslosengeld durch die Übergangsgebührnisse verstrichen sind.
Ist das Korrekt?
Oder können die Übergangsgebührnisse gar nicht angerechnet werden? In dieser Zeit war ich Lohnsteuerklasse VI und bekam von der Bundeswehr die üblichen Lohnstreifen.

Wäre gut wenn ich in dieser Sache etwas Klarheit bekäme

Mit freundlichen Grüßen
Andreas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Arbeitslosengeld erhälst Du nur dann, wenn Du in den letzten 3 Jahren vor dem Antrag mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hast. Das ist bei Dir nicht erfüllt.

Wo überhaupt ein Anspruch auf 180 Tage ALG herkommen soll, ist mir nicht ganz klar. Du meinst wahrscheinlich die Arbeitslosenbeihilfe. Die gibt es nur bei 2-jähriger Verpflichtung, nicht bei 4-jähriger Verpflichtung.

Siehe:
http://www.arbeitsamt.de/wuppertal/Arbeitnehmer2/Soldaten.pdf

Die 20% vom Gehalt bekommst Du nicht wegen der Anrechnung irgendwelcher Zeiten, sondern weil der Lohn Deiner Partnerin angerechnet wird.

Durch die Bundeswehr oder Übergangsgebührnisse erarbeitet man sich keinen Anspruch auf ALG, da ja auch nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

hallo!

sei froh das du nicht gleich zum Sozialamt rennen mußt wie ein normaler Beamter, wenn er seinen "Job loswerden würde" sondern vom Arbeitsamt was bekommst.

Dafür gibts ja auch die entsprechend hohe Abfindung als Bundeswehrsoldat zum Schluß,die wissen ja warum! ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@Jogibear
Warum sollte ein "normaler" Beamte (was immer das sein soll) ALG bzw. ALHi bekommen?
Der "normale" Beamte muss schon nen "goldenen Löffel" klauen, bevor ihm jemand seine Urkunde wegnimmt. Ansonsten sind Beamte unkündbar. Sie zahlen m.W. nach auch nicht in die Alo-Versicherung ein.

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