Hallo,
ich werde zu Ende Mai arbeitslos werden, da meine Firma mich entlassen hat.
Nun werde ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, der ab 01.07. gilt.
D.h., dass ich im Juni keine Anstellung habe.
Habe ich in dieser Zeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Vielen Dank für Eure Auskunft.
-----------------
""
Arbeitslsoebngeld trotz neuem Vertrag
5. April 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. April 2010 | 22:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslsoebngeld trotz neuem Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. April 2010 | 22:36
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Die Frage fällt unter Sozialrecht.
Wenn Sie in den vergangenen 24 Monaten 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf AlgI.
-----------------
"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten