Arbeitsmodell

9. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Anda123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsmodell

Hallo!

Ich habe eine Frage: meine Frau bezieht nach ihrer Elternzeit noch einige Monate ca. 450 Euro Arbeitslosengeld von der AA aus ihrer letzten Beschäftigung. Jetzt hätte sie die Möglichkeit, einen Job mit ca. 200 Euro Verdienst anzunehmen. Lohnsteuerkarte bräuchte der Arbeitgeber keine. Das müsste sie ja der AA melden. Welche Abzüge hätte sie dann? Lohnt es sich, da noch einen 165 Euro-Job anzunehmen und von der AA abzumelden? Dann hätte sie ja keine Abzüge, oder??

Danke im Voraus!

MfG Andreas

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn Deine Frau den 200 € Job annimmt und bei der AA bleibt, dann müsste sie diesen anmelden und dürfte davon 165 € behalten.

Ein 200 € Job und ein 165 € Job - und Abmeldung von der AA - würden sich nicht lohnen, da Deine Frau auch eine Krankenversicherung braucht. Wenn sie nicht über Dich mit in die Familienversicherung kann, hätte sie bei dieser Konstellation ihre Krankenkassenbeiträge selbst zu tragen, da eine Krankenversicherung erst ab 401 € besteht.

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#2
 Von 
Anda123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort!

Also könnte Sie sich aber abmelden, wenn sie versuchen würde, den 200 Euro-Job auf sagen wir einmal 250 Euro aufzustocken? Mit dem Arbeitgeber könnte man mit Sicherheit noch diesbzgl. verhandeln...

MfG Andreas

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#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Sie kann sich jederzeit abmelden. Der Punkt ist die Krankenversicherung. Diese ist zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hier bezahlt z. Zt. die AA die Beiträge. Eine eigene Versicherung ist erst ab 401 € möglich oder sie muss die Beiträge selbst tragen bzw. kann in eine Familienversicherung.

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#4
 Von 
Anda123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort!

Dann abschließend einmal die realistischste Variante:

sie nimmt den 250 Euro-Job (keine Vorlage Lstkarte) sowie einen 165 Euro-Job an (vermutlich Vorlage Lstkarte), hat also insgesamt 415 Euro pro Monat.

a) sollte sie/muss sie das alles der AA melden (wovon ich ausgehe), dann fällt ihr ALG weg und sie bezieht 415 Euro, oder?
b) wer zahlt die KK-beiträge (wenn ich richtig verstanden habe, würden die dann bei dem zweiten Arbeitsverhältnis abgezogen werden)?
c) was ist, wenn der zweite AG auch keine Lstkarte haben will?

Danke im Voraus!

MfG Andreas

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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

a) sollte sie/muss sie das alles der AA melden (wovon ich ausgehe), dann fällt ihr ALG weg und sie bezieht 415 Euro, oder?

Nein, sie kann von den 415 € nur 165 € behalten, den Rest rechnet das AA an. Aber die Krankenversicherung wird weiterhin vom AA getragen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob sie überhaupt zwei Nebenjobs haben darf, wenn sie beim AA ist. Normalerweise gilt für Nebenjob: Einer ist der Hauptjob, einer der Nebenjob oder wenn ein Hauptjob und zwei Nebenjobs hat, dann gilt für den letzten Nebenjob die Lohnsteuerklasse 6.

b) wer zahlt die KK-beiträge (wenn ich richtig verstanden habe, würden die dann bei dem zweiten Arbeitsverhältnis abgezogen werden)?

Wenn sie beim AA gemeldet bleibt, dann kommt weiterhin das AA dafür auf. Hier kommt bei beiden Jobs zusammen keine Krankenversicherung zustande (sie muss einen Job mit mindestens 401 € haben, damit sie eine eigene Krankenversicherung haben kann).

c) was ist, wenn der zweite AG auch keine Lstkarte haben will?

Deine Frau muss den bzw. die AG auf jeden Fall darauf hinweisen, dass sie beim AA ist. Im Regelfall darf man ja nur einen Nebenjob mit 400 € haben, sonst muss der 2. Nebenjob über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

Aber hier muss auf jeden Fall geprüft werden, ob das mit zwei Nebenjobs über das AA genau so läuft, als wenn sie ein festes Arbeitsverhältnis und 2 Nebenjobs hätte. Da kenne ich mich leider nicht aus.

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#6
 Von 
Anda123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann sie nicht sagen: ich möchte mein ALG für später "sparen" und mir reichen jetzt diese 415 Euro? Und irgendwann läuft ja auch das ALG aus... Hartz 4 würde sie nicht bekommen, davon gehe ich einmal aus. Und sie möchte an sich einfach nichts mehr mit der AA zu tun haben (einmal im Monat vorsprechen, Bewerbungen präsentieren, etc.).

Sollte sie dann jetzt am besten nur den einen 250 Euro-Job annehmen und anrechnen lassen und dann, wenn das ALG ausläuft, sich noch einen weiteren 165 Euro-Job suchen? Muss man das dann der AA melden, auch wenn man im dem Fall keine Leistungen mehr bezieht??

Danke im Voraus!

MfG Andreas

-- Editiert am 09.02.2011 15:10

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#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Leider nein, denn es ist ja kein Hauptjob dabei. Einer von beiden müsste gemeldet und mit Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Hier ist leider die magische Grenze 401 €.

Sie kann sich beim AA abmelden, dann müsste sie über Dich mit in der Familienversicherung versichert werden. Geht denn das bei Dir? Auch die Rentenbeiträge würden nicht mehr gezahlt, aber da gibt es keinen Ärger.

Ich kann schon verstehen, dass jemand keine Lust mehr hat zum AA zu gehen. Habe ich schon häufiger gehört, dass die Sachbearbeiter da sehr unterschiedlich sind und manche auch echt schikanös.

Erkundige Du dich, wie du Deine Frau mit versichern kannst und dann kann sie ja erstmal die beiden Jobs antreten. Am besten den für 165 € mit Steuerkarte.

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#8
 Von 
Anda123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antworten und Zeit!

Also ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin gesetzlich krankenversichert. Eine Zeit lang war meine Frau auch schon einmal familienversichert über mich, nach Ende ihres letzten Arbeitsverhältnisses und dann mit Geburt unseres Kindes und dann in der EZ.

Das sollte also kein Problem sein, oder?
Wenn sie den zweiten Job mit Lstkarte antritt, wird aber nichts abgezogen, oder?? Sprich wir hätten die 415 Euro?? Hoffe, ich habe jetzt alles richtig verstanden.

Zusammenfassend wie wir es nun machen würden: Abmeldung bei AA, 415 Euro Verdienst pro Monat mit den 2 Jobs, alle familienversichert über mich.

MfG Andreas

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#9
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das sollte also kein Problem sein, oder?

Ich denke nicht, dass die Krankenversicherung da Probleme macht.

Wenn sie den zweiten Job mit Lstkarte antritt, wird aber nichts abgezogen, oder?? Sprich wir hätten die 415 Euro?? Hoffe, ich habe jetzt alles richtig verstanden.

Hier mal der Link zur Minijobzentrale: http://www.minijob-zentrale.de/nn_179616/DE/Service/haeufige__fragen/faqKatalog,lv2=25202,lv3=25964.html

Deine Frau dürfte nicht mehr als 400 € aus beiden Jobs bekommen, sonst sind Abzüge fällig. Also müsstet Ihr einen der beiden AG bitten, dass Sie 15-16 € weniger bekommt.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier noch ein Nachtrag zu Arbeitslosigkeit:

Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs und Einkünfte, die neben den 400-Euro-Minijobs aus Wehrdienst, Zivildienst, während einer Elternzeit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bezogen werden. In diesen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt.



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#11
 Von 
Anda123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich habe noch eine kurze Nachfrage: ginge es denn, dass sich meine Frau wie oben beschrieben bei der AA abmeldet, mit in meine Familienversicherung kommt, den einen Job mit 200 Euro annimmt und noch einen 400 Euro-Job, auch wenn sie dann die Abzuege zwecks 400 Euro-Grenze hätte? An wen sind diese Abzuege dann zu bezahlen??

Danke im Voraus!

MfG Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro. Einen Monat später, am 1. Februar, nimmt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und erhält dort monatlich 300 Euro. Der Arbeitnehmer ist für den Monat Januar noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst nicht über 400 Euro liegt. Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch die 400-Euro-Grenze und ist ab Februar sozialversicherungspflichtig in beiden Beschäftigungen.



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Besser wäre es, Deine Frau würde einen Job ab 401 € (Hauptbeschäftigung, damit auch in der Kranke-, Pflegeversicherung usw. versichert) annehmen und dann noch einen Minijob ausüben.

-- Editiert am 14.02.2011 13:48

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