Arbeitsort Frage

23. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
sewid1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitsort Frage

Hallo zusammen,

was bedeuten folgende Formuilierungen in meinem Arbeitsvertrag? Mein Arbeitsort ist Essen seit sechs Jahren .. Ist mein Arbeitgeber berechtigt mich z.B. in Düsseldorf einzusetzen? Für mich widersprechen sich die beiden Formulierungen....

"Der Arbeitnehmer wird als Sachbearbeiter im Bereich XY eingestellt. Arbeitsort ist Essen. Das Aufgabengebiet des Arbeitnehmers bestimmt sich im Einzelnen nach der für ihn maßgeblichen Stellenbeschreibung.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer unter Beachtung seiner Interessen innerhalb des Unternehmens mit einer Anderen, seinen Fahigkeiten und Kenntnissen entsprechnenden gleichwertigen Tätigkeit zu betrauen. Diese Berechtigung des Arbeitgebers umfasst auch die Zuweisung einer Tätigkeit in einem Anderen Betrieb des Unternehmens innerhalb der Bundesrepublik Deutschland."


-- Editiert von User am 23. Juli 2025 15:06

-- Editiert von User am 23. Juli 2025 15:06




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40071 Beiträge, 6534x hilfreich)

Zitat (von sewid1):
Ist mein Arbeitgeber berechtigt mich z.B. in Düsseldorf einzusetzen?
Ja.
Der AG/der Vertrag schreibt es doch deutlich.

-- Editiert von User am 23. Juli 2025 16:14

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 244x hilfreich)

Zitat (von sewid1):
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer unter Beachtung seiner Interessen innerhalb des Unternehmens mit einer Anderen, seinen Fahigkeiten und Kenntnissen entsprechnenden gleichwertigen Tätigkeit zu betrauen. Diese Berechtigung des Arbeitgebers umfasst auch die Zuweisung einer Tätigkeit in einem Anderen Betrieb des Unternehmens innerhalb der Bundesrepublik Deutschland."


Dieser Absatz läßt sowohl die Änderung der Tätigkeiten zu, als auch den Einsatz an einem anderen Ort zu, soweit es sich um einen anderen Betrieb des Unternehmens handelt.
Die Formulierungen sind auch nicht widersprüchlich, sondern führen nur im 1. Absatz auf, was aktuell gilt (hier: Arbeitsort Essen) und zukünftig ggf. gelten könnte, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20201 Beiträge, 7317x hilfreich)

Ebenso. Das Gute im Schlechten und umgekehrt.
Fakt ist, dass der AG sich vorbehält, dich nach seinem Gusto einzusetzen - ich vermute, dass dir das nicht gefällt.
Fakt ist andererseits, dass dir so ganz leicht auch nicht gekündigt werden kann, jedenfalls nicht aus betrieblichen Gründen.

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#4
 Von 
sewid1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen ! Und dies gilt vermutlich auch wenn mein Arbeitgeber von einem anderen Unternehmen gekauft wurde... und eine Vermelzung in die neue Gesellschaft herbei geführt wird...

-- Editiert von User am 23. Juli 2025 16:31

-- Editiert von User am 23. Juli 2025 16:31

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40071 Beiträge, 6534x hilfreich)

Zitat (von sewid1):
Und dies gilt vermutlich auch wenn mein Arbeitgeber von einem anderen Unternehmen gekauft wurde
Ja, wenn dein Arbeitsvertrag nicht geändert wurde.

Signatur:

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#6
 Von 
Sabita
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier gilt auch zumutbarer Weg:
Die Fahrzeit ist ein wesentliches Kriterium. Bei Teilzeitbeschäftigungen gelten in der Regel anderthalb Stunden Hin- und Rückweg als zumutbar, bei Vollzeitbeschäftigungen zwei Stunden. Der Arbeitsvertrag kann angefochten werden.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40071 Beiträge, 6534x hilfreich)

Zitat (von Sabita):
Hier gilt auch zumutbarer Weg:
Das könnte sein.

Von Essen ...nach Düsseldorf---> mit PKW ca 40 min. Mit ÖPNV ca. 35min.
tgl. Pendelzeit wahrscheinlich weit unter 2,5 Std---> Könnte voll zumutbar sein.

Signatur:

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4766x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Von Essen ...nach Düsseldorf---> mit PKW ca 40 min.

Schon lange nicht mehr im Ruhrgebiet gewesen? :devil:

Es kommt sehr stark darauf an, von wo in Essen man nach wo in Düsseldorf muss.
Die 40 Minuten sind vielleicht Nachts noch realistisch...
Aktuell sind dank Brückensperrungen und endlosen Baustellen solche Zeiten im Berufsverkehr utopisch, die 40 Minuten sind bereits notwendig, nur um aus Essen raus zu kommen.
Für die Strecke Essen - Düsseldorf können auch ganz schnell 2 Stunden fällig werden.

Zitat (von Anami):
Mit ÖPNV ca. 35min.

Selbes "Problem" wie oben, je nach Ort in Essen braucht man die Zeit um überhaupt in die Nähe des HBF zu kommen, und dann ist man noch nicht in Düsseldorf geschweige am anvisierten Ziel.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40071 Beiträge, 6534x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es kommt sehr stark darauf an, von wo in Essen man nach wo in Düsseldorf muss.
Richtig. Deshalb ja --wahrscheinlich---mein Hinweis zu Pendelzeiten, die zumutbar sein ---könnten---.
Daran könnte der TE sich orientieren, denn er hat das von wo nach wo und wann nicht verraten, wie man lesen kann.
Sonst noch Dienstleistungen gewünscht??

Zitat (von spatenklopper):
Schon lange nicht mehr im Ruhrgebiet gewesen?
Nein, wozu auch? Es gibt andere Regionen/Großräume, wo auch zumutbare Pendelzeiten gelten.

Zitat (von Sabita):
Der Arbeitsvertrag kann angefochten werden.
Warum eigentlich? Soll der TE sich kündigen lassen?
Sogar im SGB III (für Arbeitslose) gilt: Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.
Und grundsätzlich sind es übrigens max. 2,5 Std. bzw. 2 Std., die als noch zumutbar gelten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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