Arbeitsort

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
mahoney_
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)
Arbeitsort

Hallo,

wenn der Arbeitsort nicht im Arbeitsvertrag genannt wird, ist es dann der Arbeitsort - sprich die Adresse des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

In der Regel wird es so sein.

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#2
 Von 
mahoney_
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

Also könnte mich der Arbeitgeber nicht an einen anderen Ort versetzen?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ja.

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Das ist das Dilemma so allgemeiner und 'fleischlosen' Anfragen, dass der Hintergrund dunkel bleibt.
Grundsätzlich fällt es unter das Direktionsrecht des AG zu bestimmen, wann wo und wie wer arbeitet, also auch den Einsatzort.
Wenn der AG mehrere Arbeitsstätten betreibt, wird es im Allgemeinen schon günstig sein, wenn der AV den Standort benennt. Wenn der Vertrag nur den Hauptstandort benennt und du an dem Einsatzort auch tatsächlich eine erhebliche Zeit arbeitest, mag es schwieriger werden, dich - gegen deinen Willen - woanders hinzubekommen, aber unmöglich ist es auch wieder nicht - es gibt ja auch die Abordnung, der Folge zu leisten ist. Es gibt Umorganisation des Betriebes usw.
Wenn es hart auf hart ginge, käme auch eine Änderungskündigung in Betracht.
Also: Ohne Wenn und Aber ist die Frage am Ende nicht vollständig zu beantworten.

-- Editiert von blaubär+ am 19.12.2019 11:44

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