Arbeitsplatz Zuweisung trotzdem WoWa?

11. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
HannahM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsplatz Zuweisung trotzdem WoWa?

Guten Tag,

Meinem Mann wird ein Arbeitsvertrag angeboten von einer Firma, wo er bisher als Selbständiger tätig war. Nun sind wir raus aus typischen Verträgen und er sorgt sich um einige Formulierungen. Die Arbeit ist vollständig Remote und so soll im Arbeitsvertrag stehen, dass er aus seinem Büro zu Hause arbeiten muss.
Nun besitzen wir aber einen Wohnwagen und sind bisher regelmäßig mit ihm unterwegs gewesen und mein Mann hat dann von dort gearbeitet.

Der Arbeitgeber hat mündlich kein Problem damit wenn wir das tun, möchte aber aus versicherungstechnischen Gründen schriftlich am Arbeiten zu Hause festhalten.

Die Frage für uns ist: Was ist das schlimmste was uns passieren kann, wenn wir uns nicht daran halten nur von zu Hause zu arbeiten?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Fristlose Kündigung und Haftung für alle entstehenden Schäden.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Der Arbeitgeber hat mündlich kein Problem damit
... . dann sollte es doch auch kein Problem sein, in einer Ergänzung des Vertrages, einem beiderseits unterschriebenen Protokoll ... festzuhalten, dass 'von zuhause aus arbeiten' den Wohnwagen mit einschließt.

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#3
 Von 
HannahM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Der Arbeitgeber hat mündlich kein Problem damit
... . dann sollte es doch auch kein Problem sein, in einer Ergänzung des Vertrages, einem beiderseits unterschriebenen Protokoll ... festzuhalten, dass 'von zuhause aus arbeiten' den Wohnwagen mit einschließt.



Die Firma ist nicht deutsch und die Anwälte von denen sind bisher nicht sehr flexibel. Die haben Angst, dass sie dann zb für einen Autounfall belangt werden können, weil er als Arbeitsweg gilt.
Ich hatte gehofft, dass das schlimmste eine Kündigung ist. Dann würde man halt gehen, wenn die Firma sich nicht an ihr Wort hält. Aber wenn wir da im Prinzip belangt werden können, können wir das nicht unterschreiben.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von HannahM):
die Anwälte von denen sind bisher nicht sehr flexibel.

Kann ich mir vorstellen, denn die gesetzlichen Bedingungen für ein Homeoffice lassen sich bauartbedingt mit üblichen WoWa oder WoMo nicht erfüllen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... wenn der AG nicht mitspielt, sieht es freilich mau aus.
Das Bedenken, dass ein Autounfall als Wegeunfall gelten könnte, halte ich für abwegig, weil es im homeoffice sozusagen per definitionem keinen Wegeunfall geben kann. Als größeres Risiko würde ich ja einschätzen, dass euch im Wohnwagen evtl. Firmendaten leichter abhanden kommen könnten oder /gestohlen / gehackt werden als in einem festen Haus an einem bestimmten Wohnort.
Eine andere Frage ist mir noch gekommen: Nach welchem Arbeitsrecht sollen denn ggf. Arbeitsrechtstreitigkeiten angegangen werden: Ihr als Globetrotter irgendwo in der Welt unterwegs und die Firma im Ausland?

-- Editiert von blaubär+ am 12.12.2020 06:24

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Um es mal sauber auseinander zu dividieren: wo Ihr wohnt, das geht den Arbeitgeber nichts an. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist ein Umfeld vom Arbeitsplatz festgelegt, in welchem man wohnen muss. Etwa wegen Erreichbarkeit in Notfällen.

Der Arbeitgeber kann aber festlegen, welches der Arbeitsplatz ist. Bzw. das ist Gegenstand des Vertrages. Das kann das Büro beim AG sein oder auch das Heimarbeitsbüro. Und natürlich auch der Wohnwagen, wenn es denn so im Arbeitsvertrag niedergelegt ist und im Wohnwagen die Voraussetzungen für Heimarbeit erfüllt sind.

wirdwerden

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#7
 Von 
HannahM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt habe ich auf jeden Fall schon mal verstanden, dass der Arbeitgeber durchaus Gründe hat nicht den Wohnwagen explizit mit aufzunehmen.

Noch mal mehr Antworten:

Der Vertrag hat die Zeile:
„ Der Mitarbeiter erbringt seine Arbeitsleistung von seinem Home Office aus. Dieses befindet sich in der derzeitigen Wohnung des Mitarbeiters"

Der Vertrag wird nach deutschem Recht beschlossen. Wir sind nicht in der Weltgeschichte, sondern mit Kind auf einem Campingplatz in Deutschland (und Umgebung, falls Corona es irgendwann wieder zu lässt). Im Status quo gibt es keinen Grund zu glauben, dass der Arbeitgeber meinen Mann irgendetwas Böses will. Wir waren schon mit dem WoWa weg und die Firma wusste es — aber was ist in 5 Jahren, was wenn die Firma verkauft wird.

Ich als Laie dachte, dass es doch eigentliche eine Regelung geben muss für kurzzeitiges Arbeiten von einem anderen Ort. Menschen sind im Moment im Home Office statt Büro. Sie arbeiten mal von Cafés aus. Mir ist auch nicht klar, welcher Schadensersatz dadurch entstehen sollte.

Ich denke mal, wenn jemand es in ferner Zukunft auf meinen Mann abgesehen hat, findet er eh etwas. Die Frage ist nur, ob der Vertrag zu etwas schlimmerem (also Geld Strafe in irgendeiner Form) einlädt, als ihn zu kündigen.

Ich danke schon Mal allen, für ihre Antworten. Mein Mann ist sehr vorsichtig bei Verträgen, dabei mögen wir die Firma wirklich sehr. Sind sie doch die Einzigen, die uns nach 12 Jahren Selbständigkeit in eine Festanstellung locken können. :-)

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hannah, es gibt Bestimmungen für Heimarbeit. Ohne die geht es nicht mit der Heimarbeit. Weder kurzfristig noch langfristig. Ob die im Wohnwagen erfüllt sind, das weiß hier niemand. Und dazu gibt es dann einen Arbeitsvertrag. In dieser Kombi weiß man, was geht und was nicht.

wirdwerden

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
„Der Mitarbeiter erbringt seine Arbeitsleistung von seinem Home Office aus. Dieses befindet sich in der derzeitigen Wohnung des Mitarbeiters"
Warum nicht einfach den zweiten Satz streichen?

Zitat:
Hannah, es gibt Bestimmungen für Heimarbeit.
Dann werde doch mal konkret. Welche Bestimmungen meinst du? Und zwar natürlich welche die für den Arbeitgeber negativ sein können wenn sich der Mitarbeiter nicht daran hält.

Stefan

PS: Ich gehe von einer Bürotätigkeit aus - bei einem Chemiker (z.B.) könnte es wirklich problematisch sein.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von HannahM):
aber was ist in 5 Jahren, was wenn die Firma verkauft wird.
Dann gibt es evtl. neue Verträge für die AN--- oder keine mehr. Verträge können geändert/beendet werden.
Zitat (von HannahM):
dass es doch eigentliche eine Regelung geben muss für kurzzeitiges Arbeiten von einem anderen Ort.
Wenn der AG flexibel ist und solche individuellen Vereinbarungen schließt, dann geht das. Aber eine gesetzl. Regelung?---Ist mir nicht bekannt.
Zitat (von HannahM):
Menschen sind im Moment im Home Office statt Büro.
Ja, dann sollte dein Mann doch als Mensch diesen Vertrag über das Home-Office schließen.

Eure Wohnung= sein Home-Office-Arbeitsplatz= derzeitige Wohnung. Wo ist das Problem?

Ob er dann mal mit dem L ins Cafe geht oder damit zur Oma fährt oder damit aufm C-Platz ist---- halte ich nicht für problematisch im Sinne dieser Vertragsklausel.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
HannahM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Ob er dann mal mit dem L ins Cafe geht oder damit zur Oma fährt oder damit aufm C-Platz ist---- halte ich nicht für problematisch im Sinne dieser Vertragsklausel.

Viel Glück!


Das wäre exakt worum es geht.
Mein Mann ist Sofwareentwickler. Er kann also wirklich von überall arbeiten und der zugewiesene Arbeitsplatz würde auch zu 90% genutzt werden.
Ich bin davon ausgegangen, dass mein Mann übervorsichtig ist, dass er das nicht unterschreiben mag, aber mein Mann ist nun mal übervorsichtig und daher versuche ich genau den von dir genannten Satz für ihn zu hören. Allerdings scheinen hier nicht alle der Meinung zu sein, dass es so völlig problemlos ist.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von HannahM):
Allerdings scheinen hier nicht alle der Meinung zu sein, dass es so völlig problemlos ist.
Ich schreibe nicht völlig problemlos. Wir sind hier in einem Forum, wo man Meinungen äußern kann.
Es gibt keine Garantie, dass meine Antwort richtig ist und ebenso gibt es keine Garantie, dass der AG einem übervorsichtigen zukünftigen Mitarbeiter nun trotzdem einen Anstellungsvertrag gibt, wenn dein Mann nun doch 90% von zu Hause/von der derzeitigen Wohnung aus arbeiten würde?
Versuch macht kluch.

Zitat (von HannahM):
der zugewiesene Arbeitsplatz würde auch zu 90% genutzt werden.
WO ist der dann? Ist es die derzeitige Wohnung? Warum hat er denn das mit dem WoWa gesagt? Was hat das mit Übervorsicht zu tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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