Arbeitsplatzbedingungen

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Janna89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsplatzbedingungen

Hi,

ich habe eine Frage zum Thema permanente Bildschirmarbeit.
Und zwar habe ich Starke Nackenschmerzen, auf Grund dessen, dass meine beiden Bildschirme so niedrig stehen, dass ich die ganze Zeit mit dem Kopf geneigt sitze.
Den Stuhl niedriger stellen, kommt nicht in Frage, da meine Beine dann nicht mehr angenehm stehen könnten und der Tisch dann zu hoch für meine Arme ist.
Wir haben im Unternehmen andere Bildschirme, die höhenverstellbar sind. Diese werden uns jedoch verweigert. Laut meiner Teamleiterin bekommen wir die nicht, da "die keiner bekommt" (was nicht stimmt), da diese größer sind.
Nun hat sie mir gesagt, ich soll mir eine Monitorerhöhung kaufen, natürlich auf eigene Kosten.
Meine Frage ist jetzt, ob ich das wirklich selber kaufen muss oder ob nicht mein Arbeitgeber für einen optimalen Arbeitsplatz zuständig ist.

Liebe Grüße und vielen Dank
Jannina

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Janna89):
(...)
Meine Frage ist jetzt, ob ich das wirklich selber kaufen muss oder ob nicht mein Arbeitgeber für einen optimalen Arbeitsplatz zuständig ist.(...)
Wer ist für Deine Gesundheit zuständig? Du? Oder Dein AG?

Genau so ging es mit bei der Arbeit. Monitorerhöhung kostete mich dann 18 € und sie habe ich gerne in die eigene Gesundheit investiert.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Monitorerhöhung kostete mich dann 18 €


oder man nimmt ein paar alte Bücher, oder einen starken Karton oder schneidet eine Styrodurplatte zurecht, oder, oder.

Der Arbeitgeber ist, wenn keine Schutzvorschriften verletzt sind, nicht dafür zuständig.

Berry

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Ein Bildschirm steht besser niedriger als zu hoch! Die BIldschirmoberkante ist auf Höhe der Augen ideal.
Durch Nachunten-Blicken ist der Nacken gestreckt und nicht so gestaucht, wie beim Hochsehen.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)


@Sir Berry:
"oder man nimmt ein paar alte Bücher, oder einen starken Karton oder schneidet eine Styrodurplatte zurecht, oder, oder."
Den Tipp halte ich für ganz schlecht. Jeder halbwegs intelligente AG wird solche Dinge umgehend entfernen lassen, da diese die Arbeitssicherheit gefährden.

@Janna89,
es muss in jedem Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten geben, der genau für solche Dinge wie Du hier fragst zuständig ist. Sollte es keinen geben, dann frag doch einfach mal per Mail bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, an wen du dich wenden kannst mit deiner Frage.
HeHe hat das übrigens sehr treffend beschrieben, als Sicherheitsbeauftragte habe ich andauernd mit viel zu hoch eingestellten Monitoren zu tun. Zu niedrig einstellt ist mir noch nie begegnet.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// ... ob nicht mein Arbeitgeber für einen optimalen Arbeitsplatz zuständig ist

Es ist wahr: es gibt Arbeitsplatzrichtlinien und Bildschirmrichtlinien usw. - allerdings: wenn man die liest, wird man feststellen, dass hier selten etwas exakt ist. Was auch nicht weiter wundert, gilt es doch i.d.R., komplexe Spektren abzustecken.
Im Ergebnis kann man es sich aussuchen.
Konsequenz: es gibt wenig her, mit dem Fuß aufzustampfen, wenn der Untergrund so schwammig ist.
Im Ergebnis haben die Kollegen oben recht, wenn sie dir raten, selbst für dein Wohlbefinden zu sorgen. Das mag ein Monitorständer sein, zu denken ist aber auch an regelmäßige Pausen und Ausgleichsübungen.

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Wer ist für Deine Gesundheit zuständig? Du? Oder Dein AG?


Zitat (von Sir Berry):
Der Arbeitgeber ist, wenn keine Schutzvorschriften verletzt sind, nicht dafür zuständig.


§2 BildscharbV

Jedes nicht ganz kleines Unternehmen hat einen Sicherheitsbeauftragten, der dafür zuständig ist, sich die Ergonomie der Arbeitsplätze anzuschauen. Arbeitsschutz gibt es nicht nur außerhalb der Verwaltung.

Aber ja, Selbsthilfe ist einem solch einem Fall wohl die unkomplizierteste Wahl.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Aber auch die BildscharbV nennt höhenverstellbare Monitore nicht als Pflicht-Element.
Grundsätzlich ist in D das Problem, dass viele Vorschriften zum Arbeitsschutz als Gummi-Paragraphen ausgeführt sind, so dass das Fehlen einer Höhenverstellbarkeit auch kein Pflichtverstoß ist.
Von daher schließe ich mich blaubär+ an:
Konsequenz: es gibt wenig her, mit dem Fuß aufzustampfen, wenn der Untergrund so schwammig ist.
Im Ergebnis haben die Kollegen oben recht, wenn sie dir raten, selbst für dein Wohlbefinden zu sorgen. Das mag ein Monitorständer sein, zu denken ist aber auch an regelmäßige Pausen und Ausgleichsübungen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Zitat (von Janna89):
(...)
Meine Frage ist jetzt, ob ich das wirklich selber kaufen muss oder ob nicht mein Arbeitgeber für einen optimalen Arbeitsplatz zuständig ist.(...)
Wer ist für Deine Gesundheit zuständig? Du? Oder Dein AG?

Am Arbeitsplatz? Der Arbeitgeber.
Zitat:

Genau so ging es mit bei der Arbeit. Monitorerhöhung kostete mich dann 18 € und sie habe ich gerne in die eigene Gesundheit investiert.

Wenn eine Monitorerhöhung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, muss der Arbeitgeber sie bezahlen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Janna89):

Meine Frage ist jetzt, ob ich das wirklich selber kaufen muss

Grundsätzlich: nein.
Zitat:
oder ob nicht mein Arbeitgeber für einen optimalen Arbeitsplatz zuständig ist.

Grundsätzlich: ja.

Was sagt denn der Betriebsarzt dazu? Den muss es geben, sobald ein Unternehmen auch nur einen einzigen Arbeitnehmer hat. (Muss kein vom Unternehmen angestellter Betriebsarzt sein, die meisten, zumal kleineren, Unternehmen haben externe Betriebsärzte.)
Den Betriebsarzt kann der Arbeitnehmer jederzeit auf Kosten des Arbeitgebers aufsuchen, und wenn der aus gesundheitlichen Gründen eine Monitorerhöhung (oder was auch immer) für nötig hält, muss der Arbeitgeber eine solche zur Verfügung stellen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ein Bildschirm steht besser niedriger als zu hoch! Die BIldschirmoberkante ist auf Höhe der Augen ideal.
Durch Nachunten-Blicken ist der Nacken gestreckt und nicht so gestaucht, wie beim Hochsehen.

Das ist meistens richtig, kann im konkreten Einzelfall aber anders sein. Dafür ist dann u.a. der Betriebsarzt zuständig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von alya_teufelchen):
Monitorerhöhung kostete mich dann 18 €


oder man nimmt ein paar alte Bücher, oder einen starken Karton oder schneidet eine Styrodurplatte zurecht, oder, oder.

Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht würden dem augenblicklich ein Ende bereiten, wenn sie es mitbekommen.
Zitat:

Der Arbeitgeber ist, wenn keine Schutzvorschriften verletzt sind, nicht dafür zuständig.

Doch, dafür ist er sehr wohl zuständig. Mal ganz davon abgesehen, daß ein Monitor, der nur so eingestellt werden kann, daß er dem Mitarbeiter Nackenschmerzen bereitet, ein ganzes Bündel von Schutzvorschriften verletzt...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Leider werden Bildschirme meist zu hoch eingestellt.

Die ergonomische Regel lautet, dass die Oberkante des Bldschirms etwas unterhalb der Augenhöhe sein sollte.

Hier ein entsprechender Link:

Zitat:
http://www.ergo-online.de/html/grundkurs_bueroalltag/arbeitsplatz_einrichten.htm

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@eh1960,
ich gehe bei den meisten Ihrer Ausführungen voll mit :rock:

Aber:
Ob ein AN den Betriebsarzt jederzeit auf Kosten des Arbeitgebers oder nur nach Absprache und Genehmigung, das dürfte in allen Unternehmen unterschiedlich gehändelt werden.
Bei uns muss man vorher die Zustimmung der GF einholen, der Termin kostet jedesmal extra. Hängt aber wie gesagt vom Unternehmen ab, dazu gibt es keine allgemein gültige Regelung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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