Arbeitsplatzwechsel - Warum möchten sie wissen, ob ich arbeitslos war?

20. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Karlakaiser27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsplatzwechsel - Warum möchten sie wissen, ob ich arbeitslos war?

Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine Frage beanworten kann:
Seit 8. Mai habe ich einen neuen Arbeitsplatz (Vollzeit). Die Buchhaltung hat mich gefragt, ob ich vor dem 8. Mai arbeitslos war oder in einem anderen Angestelltenverhältnis. Ich würde gern wissen warum? Warum möchten sie wissen, ob ich arbeitslos war? Hat das etwas mit der Sozialversicherungsmeldung zu tun?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Karlakaiser27

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Das kann, damit Zusammenhängen, dass Sie vielleicht eine Förderung für Dich bekommen würden, wenn Du lange genug Arbeitslos warst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Es würde mich wundern, wenn ein neuer AG NICHT wissen wollte, was ich vorher gemacht habe.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen