Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma

11. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
zoeia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma

Hallo,
da an meinem bisherigen Arbeitsplatz die 1,5 m-Corona-Abstand durch Arbeitskollegen nicht eingehalten werden (können), soll ich in das andere Büro umziehen.
Frage: Der Arbeitgeber verlangt, dass ich in meiner Freizeit den Arbeitsplatz (PC und Kram) wechsle, weil dies von meiner Arbeitszeit weg ginge. Darf er das?
Ich bin eigentlich der Meinung, dass der Arbeitgeber in der Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen eingehalten werden und dementsprechend muss der Arbeitsplatz eingerichtet werden - während der Arbeitszeit, weil: Ist ja Arbeitssache. Oder lieg ich da falsch?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von zoeia):
Darf er das?

Ja, darf er.



Zitat (von zoeia):
Ich bin eigentlich der Meinung, dass der Arbeitgeber in der Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen eingehalten werden und dementsprechend muss der Arbeitsplatz eingerichtet werden - während der Arbeitszeit, weil: Ist ja Arbeitssache.

So ist es, deshalb wird er mit seinem Verlangen auch nicht durchkommen, wenn der Arbeitnehmer sich weigert.




-- Editiert von Harry van Sell am 11.05.2020 20:06

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zoeia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also verlangen darf er es, weil wir sind ja in einem freien Land :)
aber umsetzen muss ich es nicht.
Hab ich das so richtig verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

richtig verstanden...

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

So ist es. Ob du die Sachen tatsächlich auch selbst umräumst, kannst du selbst entscheiden, in jedem Fall ist es arbeitszeit. Aber eigentlich hast du wohl einen Anspruch darauf, dass du ein arbeitsfähig eingerichtetes Büro gestellt bekommst.

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#5
 Von 
zoeia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Euere Infos :)

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ob du die Sachen tatsächlich auch selbst umräumst, kannst du selbst entscheiden


Das glaube ich nicht. Das zusammen Packen und umräumen des eigenen Bürokrempels dürfte durchaus noch vom Weisungsrecht des AG umfasst sein, insbesondere aufgrund der Ursache für den Umzug.
Ab Schreibtische tragen und PCs wieder anschließen besteht dann vermutlich Diskussionsbedarf.

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#7
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,
stellt sich nur die Frage, ob es in diesen Zeiten wirklich ratsam ist, den Kampf zu proben! Bedenke, dass wir uns in schweren Zeiten befinden und jeder, der einen sicheren Arbeitsplatz hat, sollte einfach mal dankbar sein.
Jeder Chef ist derzeit unter Druck und so manches Unternehmen wird Corona nicht überstehen.
Da sollte man vielleicht mit einem Pfeifen auf den Lippen diese 20 Minuten zu investieren. Manch einer würde eine ganze Woche opfern um an deiner Stelle zu sein!
"Darf er das?" Nein, weil es immer die Ausnahme von der Regel im Arbeitsschutzgesetz gibt!
Ich empfehle "Always look on the bright side of life!"

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von zoeia):
Vielen Dank für Euere Infos
Darf ich fragen, was du nun tust aufgrund der Aussagen hier?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ab Schreibtische tragen und PCs wieder anschließen besteht dann vermutlich Diskussionsbedarf.

Bei "Schreibtische tragen" sehe ich keinen großen Diskussionsbedarf, wenn man nicht gerade in einer Umzugsfirma arbeitet.

Und "PCs wieder anschließen" ist per Gesetz auschließlich besonders geschultem Personal vorbehalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
zoeia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Das glaube ich nicht. Das zusammen Packen und umräumen des eigenen Bürokrempels dürfte durchaus noch vom Weisungsrecht des AG umfasst sein


Ja, das Zusammenpacken des Kleinkrempels ist natürlich kein Problem. Die paar Sachen sind gleich rübergeräumt, das ist ja kein großes Ding. Das ist nicht das Problem.

Der Schreibtisch muss auch nicht umgeräumt werden, da steht schon ein anderer. Also auch kein Problem.

Den PC könnte ich zwar abstöpseln und umziehen (wäre ja an sich nicht schwer), aber wie ich jetzt festgestellt habe, müsste ich da auch an Kabelschächte ran und da will ich mich nun wirklich nicht drübermachen (es sind mehrere Kabel drin und bevor dann da gar nichts mehr geht....) Das habe ich nun auch dem AG mitgeteilt, mal sehen, was passiert (jetzt bin ich erstmal in Urlaub...)

Zitat (von Momentum):
stellt sich nur die Frage, ob es in diesen Zeiten wirklich ratsam ist, den Kampf zu proben! Bedenke, dass wir uns in schweren Zeiten befinden und jeder, der einen sicheren Arbeitsplatz hat, sollte einfach mal dankbar sein.


Das Problem ist, dass ich das ganze in meiner Freizeit machen sollte, damit sich der AG das Geld spart, denn "es kostet zu viel Arbeitszeit..", wenn ich da umziehe und Spuckschutz aufbaue, das ist zu viel ...

Dankbar bin ich bzw. war ich sehr, nur das ist dort leider bei weitem nicht das einzige Problem (u.a. siehe meine andere Frage zu "Mangelnde Hygiene am Arbeitsplatz") welches sich nun doch noch nicht erledigt hat....

Zitat (von Momentum):
Da sollte man vielleicht mit einem Pfeifen auf den Lippen diese 20 Minuten zu investieren


... und in der Summe von dem ganzen vergeht mir ganz ehrlich das Pfeifen.

Zitat (von Anami):
Darf ich fragen, was du nun tust aufgrund der Aussagen hier?


Ich warte nun mal ab, was in der Zeit passiert, wenn ich nicht da bin.
Evtl. ist mein Arbeitsplatz dann schon umgezogen (ich lass mich überraschen) - falls nicht und falls auch der Spuckschutz weg ist, mache ich das selber während der Arbeitszeit, aber die Kabel im Schacht fass ich nicht an. Dann geht eben nur das, was ich ohne diese Kabel machen kann... - das ist nicht viel. Eigentlich gar nichts.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von zoeia):
das ist nicht viel. Eigentlich gar nichts.
OK. Dann warte mal ab, was wird, wenn du nach dem Urlaub wieder in den Betrieb kommst.

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