Hallo
Ich habe folgendes Frage an Euch.
Ich hat einen schweren Arbeitsunfall und war 10 Wochen im Krankenstand ich hatte auch eine OP.Als ich jetzt züruck war hatte ich gleich eine Besprechung,in der wurde mir mitgeteilt das ich eine Abmahnung erhalte.
Der Grund ich hätte in den ersten 5 Tagen nach dem Arbeitsunfall in die Firma kommen müssen,und den Unfallbericht mit dem Sicherheitsbeauftragten ausfüllen müssen.
Ich bin seit 10 Jahren in der Firma (ca 200 Leute).Ich war die erste Woche zuhause bis zur OP,aber mir ging es nicht gut und einen Gips hatte ich auch.Es ärgert mich keine hat angerufen und fragt wie es mir geht,und jetzt behandeln sie mich wie Luft!
Was soll ich tun? Danke für eure Antwort!
Arbeitsrecht - Abmahnung nach Arbeitsunfall
Hallo, wenn du krankgeschrieben bist, dann wird das nicht ohne Grund geschehen sein. Ob du in der Lage gewesen wärst da hin zu gehen, ist mal das eine, aber woher solltest du überhaupt wissen, dass die einen Bericht von dir ausgefüllt hätten haben wollen?
Warte die Abmahnung ab und schreib dann gegebenenfalls ne Gegendarstellung, die in die Personalakte genommen werden muss.
MfG
Warst du krank geschrieben?
Hat dich denn mal irgendjemand aufgefordert in die Firma zu kommen? Oder steht in deinem Arbeitsvertrag etwas dazu, dass du im Fall des Arbeitsunfalls innerhalb der ersten fünf Tage den Unfallbericht ausfüllen müsstest? Was ich allerdings für höchst ungewöhnlich halten würde.
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Ja ich wurde Krankgeschrieben,und ich wurde aufgefordert in die Firma zu kommen.Ich muß ehrlich sagen ich wollte auch nicht, da schon länger Schwierigkeiten bestehen.Es herscht großer Druck da es sehr gut bezahlte Arbeitsplätze sind,und es gab auch schon 2 Fälle von Mobing in unserer Abteilung.Ich will jetzt garnicht aufzählen was mir schon alles passiert ist,aber jetzt bin wohl ich drann.
quote:
und ich wurde aufgefordert in die Firma zu kommen
Und wie hast du darauf reagiert?
Ich habe gesagt das ich einen Gips an der Hand habe und nicht Autofahren darf.
... was die abmahnung angeht: die kannst du ganz ruhig abheften - die wahrscheinlichkeit einer wiederholung dürfte gegen null tendieren, so dass dieser vorfall kaum dazu taugt, dir in einem gleich gelagerte fall zu kündigen. die nahe liegende frage, ob du tatsächlich gegen eine arbeitsvertragliche pflicht verstoßen hast, kann daher vorerst unbeantwortet bleiben. (interessant freilich, weil wohl nicht jeder nach einem unfall in der lage wäre,in die firma zu kommen).
quote:
(interessant freilich, weil wohl nicht jeder nach einem unfall in der lage wäre,in die firma zu kommen)
Ist vielleicht nicht nur ne Frage des Könnens, sondern auch des Wollens bzw. guten Willens - von beiden Seiten.
Vielleicht wäre die Aufnahme des Berichts auch telefonisch gegangen oder man hätte ihm das Formular zuschicken können ... usw.
Und jetzt?
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