Arbeitsrecht Altenpflege

29. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517172-16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsrecht Altenpflege

Hallo,
Eine kurze frage, 12 Tage durch arbeiten ist ja so oder so geregelt aber ist es auch rechtens wenn man innerhalb den 12 Tagen zwischen den Diensten keine 11 stunden Ruhe Pause hat und danach nur 2 Tage frei. Ich bekomme auch weniger frei als die Leute die meine Leiterin leiden kann und man wird immer so lange genervt oder im frei angerufen damit man einspringt.

Angestellt bin ich auf 120 Stunden im Monat, also 30 Stunden Woche. Hab innerhalb von zwei Monaten 154 Überstunden angesammelt die ich aber bis Ende des Jahres nicht absetzen kann/Darf weil ich dann mehr frei hätte als die andern und das nicht so geht meinte meine Leiterin.

Ich muss jetzt demnächst zum Betriebsarzt soll ich dem mein Leiden erklären was zurzeit auf Arbeit los ist weil nervlich bin ich jetzt langsam am Ende.

-- Editiert von go517172-16 am 29.09.2019 08:39

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Du hast einen AV über 120 h/Monat. Du kannst also darauf bestehen, dass der AG von dir auch nur so viel abverlangt, wie vereinbart ist. Zumindest im Mittel über x Monate.
Weniger als 11 h Ruhepause gehen nach ArbZG nicht, allerdings gibt es branchenspezifische Lösungen mit 10 h. Für Altenpflege gilt das, allerdings mit der Maßgabe, dass Tage mit kürzerer Ruhepause zwischen den Einsätzen an anderen Tagen auszugleichen sind; lies https://fachpflegewissen.de/2013/10/23/ruhezeit-zwischen-zwei-schichten/

/// ... so lange genervt oder im frei angerufen

Niemand muss im Frei für seinen AG erreichbar sein, es sei denn, das wäre vertraglich vereinbart.
Einfache Abhilfe: nicht ans Telefon gehen und die Angehörigen instruieren, es auch nicht zu tun.
Ansonsten gibt es das schöne Wort NEIN. Das lernen Kleinkinder in einem gewissen nt zu bleiben.

Wenn du diese Menge anerkannter Überzeit angesammelt hat, muss Ausgleich ermöglicht werden - 156 h sind ja mehr als 1 Monat an Leistung. Also Antrag auf Ausgleich schriftlich stellen und dann ab zum Arbeitsgericht, wenn die L ablehnt.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

du bist heiß begehrt als Arbeitnehmer, bei dem Unternehmen wirst du dich nur weiter ärgern, such dir eine andere Firma!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

.... durchaus richtig, altona. Nur, schätze ich, werden die Probleme mitwandern, wenn go-xxx-16 nicht lernt, sich abzugrenzen und auch Nein zu sagen.

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von go517172-16):
12 Tage [in der Altenpflege] durch arbeiten ist ja so oder so geregelt ...


12 Tage am Stück verstößt zwar (gerade noch) nicht gegen das Verbot, für Sonntagsdienste keinen Ausgleichstag innerhalb der nächsten zwei Wochen gewähren.

12 Tage am Stück im Schichtdienst sind aber mit § 6 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz unvereinbar:

"Die Arbeitszeit der ... Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen."

"... die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge ..."
" Es sollten nicht mehr als fünf Schichten aufeinander folgen ..."

Zitat:
ist es auch rechtens wenn man innerhalb den 12 Tagen zwischen den Diensten keine 11 stunden Ruhe Pause hat und danach nur 2 Tage frei.


In der (Alten-)Pflege sieht das Gesetz ausnahmsweise vor, dass eine Ruhezeit von nur 10 Stunden eingehalten zu werden braucht.

Zitat:
man wird immer so lange genervt oder im frei angerufen damit man einspringt.


Vielleicht ist man (vertraglich) verpflichtet, zu mehr als den vereinbarten Stunden ( im Monat bzw. in der Woche ) eingeplant zu werden, oder an geplanten Tagen kurzfristig mitgeteilt zu bekommen, länger als geplant im Dienst bleiben zu müssen.

Es besteht aber keine Pflicht, an den im Schichtplan als "frei" geplanten Tagen einspringen zu müssen!

Man kann seinem Arbeitgeber im Voraus (am besten schriftlich) die Bedingungen mitteilen, zu denen man sich freiwillig bereiterklären würde, an freien Tagen zum Dienst zu kommen ( z.B. "an freien Wochentagen für 200€/Tag, an freien Wochenenden für 300€/Tag" )

RK

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#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von go517172-16):
Ich bekomme auch weniger frei als die Leute die meine Leiterin leiden kann und man wird immer so lange genervt oder im frei angerufen damit man einspringt.


Und wenn die zuständigen Personen wissen, wer sich immer wieder einspannen lässt, rufen die auch immer wieder dort an...…

Wie schon geschrieben wurde:
Nein sagen oder einfach nicht erreichbar sein...…

Pflegekräfte können sich heute ihren Arbeitgeber aussuchen.

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#6
 Von 
go517172-16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, also das mit dem Nein sagen klappt ganz gut mittlerweile erberichtbar bin ich im frei auch nicht mehr.

Es gibt aber jetzt ein neues Problem. Ich habe meinem AG schriftlich bestätigt das ich mir keine Überstunden auszahlen lassen möchte und dies hat er auch genehmigt nun bezahlt er sie trotzdem hinter meinem Rücken ohne zu Fragen.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn dein AG schriftlich bestätigt hat, dass du keine Auszahlung der Mehrarbeit willst, muss er sich daran auch halten. Also zurück überweisen und nochmals auf Ausgleich in Freizeit pochen.

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