Gten Abend,
mir wurde von meinem Arbeitgeber ein Arbeitsplatzwechsel von Schleswig Holstein nach Niedersachsen angeboten. Als ich dieses aus privaten Gründen ablehnte erfolgte die Kündigung. Auch meine Abfindung wurde gestrichen. Ist dies zulässig? Und droht mir jetzt vom Arbeitsamt eine Sperrfrist?
Arbeitsrecht - Droht mir jetzt vom Arbeitsamt eine Sperrfrist?
15. November 2004
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Frage vom 15. November 2004 | 20:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsrecht - Droht mir jetzt vom Arbeitsamt eine Sperrfrist?
#1
Antwort vom 16. November 2004 | 00:15
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8092x hilfreich)
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat, sollten Sie umgehend eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Dann sind Ihre Chancen auf eine Abfindung sehr gut und Sie haben keine Probleme mit der Arbeitsagentur.
Mein Tip dazu:
www.internetratgeber-recht.de
Eine Abfindung kann vom AG nicht gestrichen werden!! Sperrfrist droht, wenn Sie sich nicht gegen die Kündigung wehren.
Und jetzt?
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