Guten Tag, ich habe mal folgende Frage.
Wie verhält es sich mit dem Feiertag 08.03.
Der AN ist in Berlin angestellt und hat auch dort seinen Wohnsitz.
AG Berlin. Der AG arbeitet mit einer Spedition in Potsdam zusammen. Die Fahrer laden die Ware dort auf und fahren die Ware in Berlin wie auch in Brandenburg aus. Jeder hat sein festes Revier.
Nun will der AG das am Montag 08.03.21 auch die Berliner arbeiten. Ohne Feiertagszuschlag etc.
Wer trotzdem am Montag Zuhause bleibt, bekommt einen Urlaubstag abgezogen. Die Dispo entscheidet wer fahren muss.
Ist das so rechtens ?
Vielen Dank für die Mühe und bleibt gesund.
Beste Grüße
Simone
Arbeitsrecht Feiertag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der Sitz des Arbeitgebers ist ebenso wie Dein Wohnort dafür nicht relevant. Es geht um die tatsächlichen Verhältnisse am Arbeitsort. Da in Brandenburg kein Feiertag ist, kann dort auch beladen und ausgefahren werden. Nur eine Auslieferung in Berlin selbst würde damit unter die Feiertagsregelung fallen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie sieht es mit dem Urlaubstag aus, wenn man nicht für Brandenburg eingesetzt wird ? Rechtens ?
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Zunächst einmal ist Arbeit an Feiertagen durchaus möglich.
Wenn die Berliner Firma einen Fahrer aus Berlin für den 08/03 einplant, hat der auch zu arbeiten, sofern das rechtzeitig passiert usw., auch wenn eigentlich der gesetzliche Feiertag gelten würde. Aber die Firma hat diesem Fahrer dann einen Ausgleichstag zu gewähren.
Wenn ein Fahrer nicht eingeteilt ist, kommt er in den Genuss des Feiertages - Urlaub darf ihm dann nicht abgezogen werden.
Mit diesem 'Zuhause-Bleiben' habe ich so meine Not: AN entscheiden in aller Regel nicht, wann sie zuhause bleiben und wann sie arbeiten. Wenn ein AN eigenmächtig daheim bleibt, ist er mit einem U-Tag als Quittung gut bedient, will mich dünken - oder ich habe diesen Teil der Frage nicht richtig verstanden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/tag-der-arbeit-wissenswertes-fuer-alle-die-an-feiertagen-arbeiten-muessen-und-arbeiten-lassen_133941.html#:~:text=Anwalt%20Zuschlag-,Tag%20der%20Arbeit%20–%20Wissenswertes%20für%20alle%2C%20die%20an%20Feiertagen,arbeiten%20müssen%20und%20arbeiten%20lassen&text=Arbeitnehmer%20dürfen%20an%20gesetzlichen%20Feiertagen,laut%20Gesetz%20keine%20Feiertagszuschläge%20zahlen.
-- Editiert von blaubär+ am 04.03.2021 15:50
Vielen Dank auch für diese Antwort.
Habe mich da vielleicht komisch ausgedrückt.
Wenn AG entscheidet das der AN an dem Tag nicht in Brandenburg eingesetzt wird, dann soll ein Urlaubstag genommen werden müssen.
Zitat:Wenn AG entscheidet das der AN an dem Tag nicht in Brandenburg eingesetzt wird, dann soll ein Urlaubstag genommen werden müssen.
Nein, das ist nicht rechtens.
Am 31.10. ist es dann umgekehrt, jedoch fällt der in diesem Jahr dummerweise auf einen Sonntag.
Dankeschön
/// Wenn AG entscheidet das der AN an dem Tag nicht in Brandenburg eingesetzt wird, dann soll ein Urlaubstag genommen werden müssen.
Nee - da denkt einer ziemlich kraus im Kopf. In Berlin ist der kommende Montag eben gesetzlicher Feiertag. Punkt und aus die Maus.
Richtig.
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