Arbeitsrecht - Seit 2 Jahren arbeitsunfähig - wie geht es weiter?

14. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kathrin 34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsrecht - Seit 2 Jahren arbeitsunfähig - wie geht es weiter?

Hallo! Mein Mann ist nun schon seit 2 Jahre arbeitsunfähig krank geschrieben. Sein Arbeitsverhältniss ruth seid dem!Nun
hat er in seiner Firma gebeten ihn einen Vorschlag zuunterbreiten wie es weiter gehen soll,da er auf keinem Fall weiter in seinem Beruf arbeiten kann!Er hatte einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorgeschlagen.Der Betrieb meldet sich aber leider nicht.Wie soll er sich weiter verhalten?

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"kathrin"

-- Editiert von Kathrin 34 am 14.01.2007 16:07:10

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Ist der/die Mitarbeiter/in lange Zeit arbeitsunfähig krank, kann der Arbeitsgeber unter folgenden Voraussetzungen kündigen:
Wenn alle nachfolgenden Fragen mit "Ja" beantwortet werden können:
1. Liegt eine negative Gesundheitsprognose vor, wonach in absehbarer Zeit mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters nicht gerechnet werden kann ?
2. Werden die betrieblichen Interessen dadurch erheblich beeinträchtigt ?
Gibt es in der Folge Belastungen, die dem Arbeitgeber auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mitarbeiters nicht mehr zugemutet werden können ?

Das Bundesarbeitsgericht konkretisiert hierzu nun: BAG,29.4.1999 - 2AZR 431/98
- Ist der Mitarbeiter aufgrund seiner Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig, kann der AG ohne weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung ausgehen.
-Ist die Wiederherstellung der Arbeitsunfähigkeit ungewiß, sind die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt, wenn innerhalb der nächsten 24 Monate nicht mit einer positiven Prognose zu rechnen ist.

Warum sollte der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung zustimmen?

:wipp:

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#2
 Von 
Kathrin 34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag! Vielen dank für ihre Antwort,aber dies wissen wir .Uns würde interessieren wie wir uns verhalten sollen?
Mein Mann kann defenitiv nicht mehr in seinem Beruf arbeiten.Wenn seine Firme ihn nicht kündigt ,was soll er dann machen?
Zur Zeit bekommen wir Hartz 4!

Danke Kathrin

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"kathrin"

-- Editiert von kathrin 34 am 15.01.2007 17:31:52

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Er könnte sich mal bezüglich einer Umschulung beraten lassen. Oder kann er krankheitsbedingt gar nichts arbeiten?

Das die Firma sich nicht meldet kann ja auch Gründe haben (z.B. wird noch nach einer Lösung des Problems gesucht oder was weiß ich). Wann wurde denn der Brief an den AG geschickt?

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#4
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Ich frage mich, warum Sie erwarten das der AG etwas unternimmt. Er wird kaum echtes Interesse an einen AN haben, der bereits zwei Jahre krankgeschrieben ist und keine Zukunft im Unternehmen hat.
Dein Mann soll selbst aktiv werden und es in der Hand nehmen! Der Gang zur Arbeitsagentur wäre auf jedenfall gut, um über seine Möglichkeiten informiert zu werden.
Ist es ein großer AG? Besteht die Möglichkeit, daß er eine andere Arbeit innerhalb der Firma übernehmen kann? Ich vermüte nicht, sonst dürfte es längst geschehen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kathrin 34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo1Vielen dank für ihre Anregungen.Mein mann hat nun am Donnerstag ein klärendes Gespräch in der Firma.
Ihn würde aber noch interessieren ob ihm bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Abpfindung zusteht,denn er muß ja wecken seiner Krankheit diesen Arbeitsplatz aufgeben.Einen leichteren Arbeitsplatz gibt es in seiner Firma nicht.
Mit freundlichen Grüßen
kathrin

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

In Deutschland gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfindung und schon gar nicht, wenn keine Kündigung des AG im Raum steht.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es wäre entscheidend, zu wissen, wie das mit der Krankheit genau ist.

Wenn man über einen so langen Zeitraum krankgeschrieben ist, dann kann man auch einen rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit stellen. In diesem Fall wird von einem Amtsarzt der bfa eine Untersuchung gemacht, unter Umständen auch stationär.

Sollte tatsächlich eine berufsunfähigkeit festgestellt werden, wird er die vorzeitige Rente bewilligt kriegen.

Vielleicht schildern sie mal die Krankheit etwas detaillierter.

Gruß Justice

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