Arbeitsrecht Studenten (Kündigung, Vertragsänderung,Urlaubsentgeld)

3. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)
Arbeitsrecht Studenten (Kündigung, Vertragsänderung,Urlaubsentgeld)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo!

folgendes steht im Nachweisgesetz § 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

1.
der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
2.
der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
3.
bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
und so weiter.
Da die Befristung nicht schriftlich innerhalb von 1 Monat nach Beginn deiner Tätigkeit fixiert wurde, hast du also einen unbefristeten Vertrag. Dieser könnte nur mit einer Änderungskündigung geändert werden. Achtung: bei einer Befristung gilt § 14 TzBfG (Sachlicher Grund/ ohne Grund, Vorbeschäftiugng)

Also, so einfach ist das nicht für deinen Arbeitgeber, dies zu ändern.

Wenn du allerdings nicht unterschreibst kann es zu einer Kündigung kommen (hier gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen)

die Gründe kann ich dir nicht nennen, mit denen der AG versuchen kann, dir zu kündigen - Urlaubsanspruch kann es aber nicht sein, (siehe Bundesurlaubsgesetz).

hoffe, ich konnte dir auf die Schnelle weiterhelfen!

Gruß

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#2
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

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#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Vor allem vertrauen Sie nicht einzig und allein auf Antworten die Sie hier bekommen .

Das ist nicht gegen die/den Vorredner/in gemeint . Aber die Fragen ,die Sie hier stellen , sind für Sie von entscheidener ( finanzieller !!!) Bedeutung , daß es für Sie auf jeden Fall lohnend ist , einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen unabhängig vom Gegenstandswert maximal € 180,00 ggf. zzgl. der Auslagenpauschale i.H.v. € 20,00 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Übrigens geben in solchen Fragen auch die Gewerkschaften Auskunft - hier könnte sich eine Mitgliedschaft lohnen - es muß ja nicht für immer sein ;) .

Sie sind durch Unterlassen Ihres Arbeitgebrs momentan in einer Position , die es sich lohnt zu festigen und schriftlich zu fixieren.

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#4
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

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