Beratungsgespräch wird zu Gespräch was an den Arbeitgeber weitergegeben werden soll?

2. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Beratungsgespräch wird zu Gespräch was an den Arbeitgeber weitergegeben werden soll?

Hey.

Ich hatte aufgrund von Problemen an meinem Arbeitsplatz ein Beratungsgespräch mit einer unbeteiligten Person, welche aufgrund ihres Geschlechts mit sprechen sollte, aber an einem anderen Arbeitsort arbeitet.
Die Person, mit der gesprochen wurde, weiß von den Geschehnissen nur von der Personalabteilung und von meiner Chefin. Zu Beginn ging ich tatsächlich nur von einem Beratungsgespräch aus, da ich zu dem Gespräch geholt wurde mit den Worten, "wollen wir hoch gehen, mal sprechen?".
Im Laufe des Gesprächs kam es mir tatsächlich nur wie ein Beratungsgespräch vor. Zum Ende des Gesprächs hin kamen dann von ihm die Worte: "Dann finde ich, würdest du bei mir am Arbeitsort arbeiten, wärst du für mich nicht tragbar. Das werde ich auch so der Personalabteilung mitteilen. Was die dann daraus machen kann ich nicht sagen." (Zwar nicht von ihm ausgesprochen, aber gefühlt mit einem Zaunwink zur Kündigung)
Die Person, mit der ich gesprochen hat, hat des Weiteren keinerlei Qualifikationen, von denen ich weiß, die die Führung und dann die Informierung der Personalabteilung berechtigen würde. Des Weiteren wurde das Gespräch auf einem Niveau bzw. mit einem Inhalt von der anderen Person geführt, dass es mir wie ein Psychater-Gespräch vorkam und ich unbewusst nur noch das gesagt habe, was die andere Person hören wollte bzw. erwartete, da ich aus dem Gespräch nur noch heraus wollte.

Könnt ihr mir irgendwie helfen?

Liebe Grüße

-- Editiert von Enka am 02.10.2020 16:30

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ganz zuvorderst würde ich gerne erst einmal verstehen, worum es geht. Ich verstehe nur "Bahnhof".

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Kannst Du das nochmal verständlich schreiben?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Ich auch. Was für ein Berater? Mit welcher offiziellen Funktion?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Warum sollte jemand, der nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, Informationen nicht weitergeben dürfen???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Enka):
was an den Arbeitgeber weitergegeben werden soll?
...werden soll oder schon wurde oder wird weitergegeben?
Wer hat diese Person denn bestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht um Fehlverhalten meinerseits, laut meiner Chefin.
Es gab ein Gruppengespräch mit meinen Kollegen, wo dann das Gedächtnisprotokoll von der Chefin angefertigt wurde und dann das Protokoll an die Personalabteilung weitergeleitet wurde. Laut ihr müssen diese Protokolle immer an die Personalabteilung weitergeleitet werden. Dieses Protokoll musste dann von den Beteiligten unterschrieben werden. Wir waren mit vielen der aufgeschriebenen Punkte nicht einverstanden, allerdings sagte die Chefin, als wir ihr dies mitteilten, dass viele der Punkte nur Allgemein gemeint sind und nicht auf uns jeweils zutreffen. Daraufhin wurde das Protokoll von uns allen unterschrieben.
Bei dem ersten Personalgespräch mit der Personalabteilung wurde dann von der Chefin gesagt, dass diese Aussage nie getroffen wurde.
Da gab es drei Punkte die angesprochen wurden. Einen von diesen drei Punkten, habe ich selbst gemerkt und habe gelobt dieses Verhalten zu unterlassen. Zwei dieser Punkte wurden angeblich von meiner Chefin bei mir beobachtet. Ich selber allerdings kann mich nicht entsinnen dieses Verhalten an den Tag gelegt zu haben und auch keine meiner Kolleginnen haben je diese zwei von meiner Chefin angesprochenen Punkte bei mir beobachtet.

Beispiele würde ich tatsächlich gerade ungerne nennen, wenn es nicht unbedingt sein muss.

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#7
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Enka):
was an den Arbeitgeber weitergegeben werden soll?
...werden soll oder schon wurde oder wird weitergegeben?
Wer hat diese Person denn bestellt?


Die Informationen sollen laut der Person am Montag weitergeben werden.
Wer die Person "bestellt hat", bin ich mir nicht sicher. Entweder meine Chefin oder die Personalabteilung. Mir wurde einen Tag vorher mitgeteilt, dass Person X morgen kommt. Da bei mir am Arbeitsplatz fast nur Frauen arbeiten, hatte ich mich auf das Gespräch mit einem gleichgeschlechtlichen Person gefreut, da ich Hilfe und Tipps und keine Niedermachung erwartet habe.

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#8
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich auch. Was für ein Berater? Mit welcher offiziellen Funktion?

wirdwerden


Kein offzieller Berater. Seine offizielle Funktion ist die Leitung eines anderen Standorts. Da wie bereits ein Beitrag von mir weiter oben geschrieben, bei mir fast nur Frauen am Arbeitsplatz arbeiten, hatte ich mir von einer männlichen Person Hilfe und Tipps erwartet bzw. erhofft.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Also, man hat sich mal bei jemandem ausgekotzt. Okay, das war taktisch nicht geschickt. Vorsichtig formuliert, keine Verschwiegenheitsverpflichtung.

wirdwerden

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#10
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hm. Okay. Weiß ich für das nächste mal Bescheid, dass ich mit niemanden ein Beratunggespräch führe, der vorher keine Verschwiegenheitserklärung ausgefüllt hat.

Könnte der Arbeitgeber mich dann ohne vorausgegangene Abmahnung kündigen? Greift dann nicht der Kündigungsschutz?

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Enka):
Könnte der Arbeitgeber mich dann ohne vorausgegangene Abmahnung kündigen?
Wenn es ein Geheimnis ist, kann man doch dazu nichts sagen.
Zitat (von Enka):
Greift dann nicht der Kündigungsschutz?
Wann denn? Abmahnung und und Kündigungsschutz sind 2 unterschiedliche Begriffe.
Ja, es gibt auch Kündigungen OHNE vorherige Abmahnung.

Zitat (von Enka):
Was die dann daraus machen kann ich nicht sagen."
Genau. Das musst du einfach abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zu deiner Beruhigung (vielleicht):
a) für die 'Fristlose' braucht es Umstände, die die Zusammenarbeit von jetzt auf gleich unzumutbar machen; Klassiker: Gewaltanwendung, sexuelle Belästigung, fortgesetzte rassistische und/oder menschenverachtende Äußerungen ... also dicke Brocken
b) die Fristlose muss ausgesprochen werden binnen 14 Tagen nach Kenntnis des AG von dem Fehlverhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Hoffentlich finden die zukünftigen "Beratungsgespräche" nicht innerhalb der Dienstzeit statt. Ansonsten würde es nämlich den nächsten Ärger geben.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Enka):
Könnte der Arbeitgeber mich dann ohne vorausgegangene Abmahnung kündigen?
Wenn es ein Geheimnis ist, kann man doch dazu nichts sagen.
Zitat (von Enka):
Greift dann nicht der Kündigungsschutz?
Wann denn? Abmahnung und und Kündigungsschutz sind 2 unterschiedliche Begriffe.
Ja, es gibt auch Kündigungen OHNE vorherige Abmahnung.

Zitat (von Enka):
Was die dann daraus machen kann ich nicht sagen."
Genau. Das musst du einfach abwarten.


Was ist mit "Wenn es ein Geheimnis ist, kann man doch dazu nichts sagen." gemeint?

Ja abwarten wird ein schöner Spaß..

Zitat (von blaubär+):
Zu deiner Beruhigung (vielleicht):
a) für die 'Fristlose' braucht es Umstände, die die Zusammenarbeit von jetzt auf gleich unzumutbar machen; Klassiker: Gewaltanwendung, sexuelle Belästigung, fortgesetzte rassistische und/oder menschenverachtende Äußerungen ... also dicke Brocken
b) die Fristlose muss ausgesprochen werden binnen 14 Tagen nach Kenntnis des AG von dem Fehlverhalten.


Ich bin ganz ehrlich, ich nehme momentan alles zur Beruhigung. Ich bekomme seit Stunden nichts mehr runter.

Es geht um Verhalten, worüber bei dem anderen Geschlecht hinweggesehen wird und auch größtenteils als in Ordnung empfunden wird, bei mir aber als männliche Person leider um einiges früher angekreidet wird und auch darauf geachtet wird.
Also trifft das zum Glück nicht auf A zu.
B verstehe ich um ehrlich zu sein nicht wirklich.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hoffentlich finden die zukünftigen "Beratungsgespräche" nicht innerhalb der Dienstzeit statt. Ansonsten würde es nämlich den nächsten Ärger geben.

wirdwerden


Den nächsten Ärger in welche Richtung? Den Wink verstehe ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Enka):
Was ist mit "Wenn es ein Geheimnis ist, kann man doch dazu nichts sagen." gemeint?
Wie bitte? Du bringst hier eine Story, von der gleich zu Beginn mehrere User nicht mal ansatzweise herauslesen konnten, um was eigentlich geht. Und das kommt hier wirklich selten vor.

Zitat (von Enka):
Beispiele würde ich tatsächlich gerade ungerne nennen, wenn es nicht unbedingt sein muss.
Nö. Muss nicht sein. Dann erzählst du was, willst aber lieber doch nicht erklären, um was es geht...
Also kann man auch nicht schreiben, was du zu erwarten hast. Und dir *helfen* kann man nicht mehr als das, was hier steht.

Also warte ab.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zu #14
B) bedeutet schlichtweg, dass der Arbeitgeber einen sehr kurzen Spielraum hat, sich für eine fristlose Kündigung zu entscheiden.
Zu deinen etwas Nebel haften Bemerkungen am Ende fällt mir ein altes lateinisches Sprichwort ein: quod licet Iovi non licet bovi; zu gut deutsch: was dem einen zusteht, darf der andere noch lange nicht (in freier Übersetzung).

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