Hallo
Ich arbeite in einem e v Altenpflegeheim als Hauswirtschaft in Teilzeit. Ich habe 5 Tagewoche und 14 tägiges Wochenende. Seit 1 Jahr wird dies nicht mehr eingehalten . Meine Chefin trägt mich ständig ungefragt 3 We ein und des öfteren 8 Tage hintereinander. Wenn ich zur MAV gehe, sagen die ständig, daß wäre nicht rechtens. Aber tun nix dagegen. Desweiteren sagt die MAV , könnte ich sogar meine Überstunden abbauen. Genehmigt meine Chefin überhaupt nicht. Wer kann da einem helfen,?
Arbeitsrecht als Hauswirtschaft im Pflegeheim
1. September 2023
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Frage vom 1. September 2023 | 03:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsrecht als Hauswirtschaft im Pflegeheim
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#1
Antwort vom 1. September 2023 | 08:14
Von
Status: Weiser (16750 Beiträge, 6272x hilfreich)
ZitatWer kann da einem helfen,? :
Am Ende das Arbeitsgericht. Davor die Schlichtung, die es im bzw. für den kirchlichen Bereich gibt und als erste Anlaufstelle für alle Streitigkeiten aus dem AV eingerichtet ist. Es dürfte schon Wunder wirken, wenn deiner Chefin der Antrag auf den Tisch kommt. Bzgl. der Schlichtung sollte die MAV dir helfen können, mindestens in dem Sinn, dass man dir sagt, wohin du dich wendest, was zu tun ist - die Schlichtung wird eine Geschäftsstelle haben. Schlichtung kostet dich nichts; du brauchst auch keinen RA, Unterstützung der MAV dürfte aber hilfreich sein auch im Verfahren.
Allerdings solltest du dir überlegen, was du vor die Schlichtung bringst. D.h. du wirst für dich und vll. mit der MAV genauer auflisten müssen, worin die Vertragsverletzungen genau bestehen und die härtesten Klöpse auswählen.
ZitatIch habe 5 Tagewoche und 14 tägiges Wochenende. :
Das z.B. wäre genau vorzutragen - ich verstehe es erstmal nicht - und zu checken: was steht im AV zu deinem Recht auf ein freies WE alle Vierzehntage?
.. und dies für jeden einzelnen Punkt deiner Beschwerden.
Merke: oft sind die Bestimmungen im AV nicht so hart, wie AN gerne glauben.
Wie es auch sei: die Schlichtung ist eine Einigungsstelle und wird dir auf jeden Fall helfen, deine Chefin zu einer beweglicheren Haltung zu bringen. Die Schlichtung kann aber auch zu einem Spruch kommen, d.h. entscheiden. Der Weg zum Arbeitsgericht steht dir auch nach und trotz Schlichtung weiter offen.
So oder so: du wirst damit rechnen müssen, dass es deine Chefin gar nicht mögen wird, dass ihre Entscheidungen überprüft werden - da ist eine innerkirchliche Instanz dann noch der mildere Weg gegenüber dem Gang zum Arbeitsgericht.
#2
Antwort vom 1. September 2023 | 08:44
Von
Status: Weiser (16750 Beiträge, 6272x hilfreich)
P.S.
Sollte deine lokale MAV tatsächlich so zahnlos sein, kannst du auch versuchen, die MAV der Caritas-Zentrale zu kontaktieren. Die werden zwar nicht zuständig sein und dich direkt vertreten können, aber zu Auskünften sollte es allemal reichen. Auf jeden Fall werden die fachlich auf der Höhe sein.
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