Hallo, ich und mein Partner haben vor, ein 2. Kind zu bekommen. Während der 1. Schwangerschaft bin ich sofort ins Beschäftigungsverbot gegangen, da die Arbeit unzumutbar für Schwangere ist und mein Chef mir damals keine andere Tätigkeit zuteilen konnte.
Mal angenommen, ich werde in den nächsten 2 Monaten schwanger, dann könnte mir mein Chef 2 Stellen im Büro anbieten, da diese derzeit nicht besetzt sind. Also entweder in der Auftragsbearbeitung oder in der Druckvorstufe (ich arbeite als Druckerin).
Ist das rechtens? Darf er mich einfach ins Büro stecken, wo ich komplett neu angelernt werden müsste? Und kann ich dann einen neuen Arbeitsvertrag fordern, in dem festgehalten wird, dass ich nach der Elternzeit, auch dort weiter arbeiten darf? Ich würde es sehr unsinnig finden, mich bis zum Mutterschutz in eine neue Tätigkeit einzuarbeiten, um dann nach der Elternzeit doch wieder an der Druckmaschine zu stehen.
Darf ich dafür mehr Geld verlangen? Ich würde ja dann eine höherwertige Arbeit mit mehr Verantwortung übernehmen.
Ich hoffe ich bekomme hier ein paar Antworten auf meine vielen Fragen, die mich schon seit einiger Zeit beschäftigen. Vielen Dank schon mal und LG
Arbeitsrecht in der Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dann schaust du am besten in deinen AV. Dort sollte stehen a) wozu du angestellt bist (Wenn dort z.B. ausdrücklich 'Druckerin' stünde, kann man dich nicht ohne weiters ins Büro setzen, wenn es aber nur heißen sollte 'Angestellte', sähe es anders aus.) und es sollte sich b) ein Passus finden über die Zuweisung anderer Aufgaben im Rahmen deiner Qualifikation und der Zumutbarkeit.
Danke für die schnelle Antwort. Da werde ich gezielt mal in meinen Arbeitsvertrag schauen.
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Zur Vermeidung eines Beschäftigungsverbots geht so Einiges. Dein AG hat erst mal sicherzustellen, dass eine vernünftige Gefährdungsbeurteilung deinen Arbeitsplatzes gemacht wird. Kommt dabei dann raus, dass der Arbeitsplatz nicht Mutterschutzgesetzt konform ist, dann kann er dich an einen anderen Arbeitsplatz versetzen, der zumutbar ist. Sprich man kann zum Beispiel keinen Tätigkeiten zuweisen, die man Aufgrund von Ausbildung nicht ausüben kann/darf. Zumutbar ist da aber sehr weit gefasst.
Jemanden in der Sachbearbeitung im Büro anzulernen dauert normalerweise keine ganze Schwangerschaft. Ob die Stelle wirklich höherwertig ist sollte man dann abklären.
Einen neuen Arbeitsvertrag und eine Zusicherung, dass man dort auch nach der Schwangerschaft arbeiten kann, kann man verlangen, was man bekommt steht auf einem anderen Blatt.
Wenn du gerne ins Büro wechseln möchtest, dann bewirb dich doch auf eine der beiden Stellen. Dann kann man auch gut neues Gehalt verhandeln. Warum muss das im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Forderungen stehen? Das ist doch ein ganz normales Weiterkommen im Job.
Also bei meiner ersten Schwangerschaft war jemand von der BG da, und hat mich mit sofortiger Wirkung ins Beschäftigungsverbot geschickt.
Habe jetzt noch mal genau in meinen Arbeitsvertrag geschaut. Da steht:
"Der Mitarbeiter wird als Druckerin für den Aufgabenbereich Druck eingestellt." Und:
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auf besondere Anordnung auch andere - seinen Fähigkeiten und seiner Aus- und Fortbildung entsprechende Tätigkeiten auch ausserhalb seines Aufgabenbereiches zu verrichten, sofern diese gleichwertig und zumutbar sind. Die Zuweisung anderer Tätigkeiten hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung."
@calimero2010: Ich werde ja nicht schwanger um im Job weiter zu kommen, sondern weil wir gerne ein 2. Kind möchten. Ich möchte mir nur nicht etwas erarbeiten in der Zeit, in der ich im Büro tätig bin, um dann nach der Elternzeit wieder an der Druckmaschine zu stehen. Wenn ich aufgrund der Schwangerschaft eine andere Tätigkeit ausführe, möchte ich die dann natürlich auch weiter machen, wenn ich wieder da bin. Deshalb die Frage, ob es rechtlich möglich ist, das vertraglich festzuhalten. Möchte dann schon gerne vorbereitet in ein Gespräch mit meinem Chef treten.
ZitatDeshalb die Frage, ob es rechtlich möglich ist, das vertraglich festzuhalten. :
Ja, das ist es.
Aber ein Anspruch darauf besteht nicht.
wirdwerden
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