Arbeitsrecht - mündlich Arbeitsortwechsel vereinbart. Ist das bindend?

11. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Claudia261063
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitsrecht - mündlich Arbeitsortwechsel vereinbart. Ist das bindend?

Erst mal ein nettes Hallo an Alle,

Schildere mal kurz folgenden Fall und bin gespant wie ihr die Sachlage seht.

Frau 37 (alleinerziehende Mutter) arbeitet seit 10 Jahren bei einem großen Einzelhandelsunternehmen mit einem Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag gibt unter Punkt 10 ganz klar her, dass es keine mündlichen Absprachen gibt jede Veränderung bedarf der schriftlichen Form.

Jetzt hat sich folgender Fall ergeben: Die Frau wollte (freiwillig) an einen anderen Standort Hamburg versetzt werden (im Moment ist ihr Arbeitsplatz in Baden Wüttemberg). Die Absprache bzw. alle Gespräche fanden bisher nur mündlich statt, der Zeitpunkt für den Start in Hamburg war bis heute noch nicht klar.
Beide Parteien einigten sich bis dahin nur mündlich.

Jetzt ist ihre Tochter bereits 2 mal mit dem Notarzt ins Krankenhaus gekommen "Verdacht auf Epilepsie". Somit stehen noch einige Untersuchungen aus und der Ortwechsel hat ihr jetzt doch zu schaffen gemacht. Sie hat sich gegen Hamburg entschieden, wegen den gesundheitlichen Gründen ihrer Tochter. War keine einfache Entscheidung aber die Großeltern leben nun mal hier und aus Angst vor der Krankheit, möchte sie natürlich jetzt lieber zurück stecken in ihrer Laufbahn bzw. Karriere. Sie war der Meinung, hier ist ihr Arbeitsplatz sicher und das Umfeld für das Kind ist somit auch gesichert.
Heute war nun ein Gespräch mit einem Chef in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie das nicht mehr rückgängig machen kann. Vertrag ist Vertrag auch mündlich und sie muss die Arbeitsstelle in Hamburg annehmen und wenn nicht muss sie kündigen !!!!.

Ich habe da so meine eigene Meinung, möchte aber gerne eine Bestätigung dazu bekommen ob ich richtig liege oder nicht.
Wer hat mit sowas schon mal Erfahrung gemacht.

Liebe Grüsse Claudia

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-- Editiert am 11.12.2009 19:46

-- Editiert am 11.12.2009 19:47




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

Sie haben das schon sehr richtig erkannt: Mündliche Nebenabreden sind schon vertraglich nicht zulässig. Der AG ist sowieso durch das Nachweisgesetz verpflichtet, die arbeitsvertraglichen Regelungen schriftlich niederzulegen.

Ich fände ja die Begründung spannend, warum die Arbeitnehmerin kündigen muß nach Meinung des Arbeitgebers.



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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

... ich glaube nicht, dass man hier das verbot der nebenabreden ins feld führen kann. nebenabreden betreffen zusätze zum vertrag im sinne auch von randthemen. hier hat man aber gespräche geführt mit dem ziel, den arbeitsort zu verändern und ist zu einem ergebnis gekommen, das die AN nun wieder ändern will. also dürfte m.e. eine einvernehmliche vertragsänderung hinsichtlich des arbeitsortes zustande gekommen sein. die persönlichen gründe machen das nicht zunichte.
in diesem sinne hat der AG recht, wenn er sagt, dass die frau ihren av kündigen muss, sofern sie sich nicht in der lage sieht, ihren av einzuhalten.

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"... nach bestem Wissen :) .
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#3
 Von 
Claudia261063
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo lieber Blaubär,

wenn aber der Arbeitsvertrag ganz klar hergibt (was sich jetzt erst herausgestellt hat), dass mündliche Absprachen keine Gültigkeit haben und jegliche Veränderunge der schriftlichen Form bedarf. Siehst du das dann auch noch so?
Meine der Arbeitgeber hat das in den Arbeitsvertrag geschrieben. Sie hat seit Monaten darum gebeten etwas schriftliches zu bekommen.
Nun ist die Lage "wie geschrieben" aus privaten, gesundheitlichen Gründen anders.
Es ist ja kein weiterer schriftlicher Vertrag zustanden gekommen.

Freue mich auf deine Antwort Claudi

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

@Blaubär:
nebenabreden betreffen zusätze zum vertrag im sinne auch von randthemen

Weshalb glaubst du, dass nur Randthemen davon betroffen sind?

http://inhalt.monster.de/1906_de_p1.asp :

Die Schriftformklausel diente dazu, dass Nebenabreden und Vertragsänderungen nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam werden.

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