Arbeitsrecht und Schwangerschaft

8. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kikunja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsrecht und Schwangerschaft

Hallo,

ich hoffe sie können mir helfen.

Und zwar bin ich zur Zeit bis Oktober in Elterzeit, dann fang ich bei meinem alten Arbeitgeber wieder an, habe unbefristeten Arbeitsvertrag.
Bin jetzt aber wieder schwanger und wenn ich im Oktober komme, werde ich im 4 Monat sein. Ich möchte meinem Arbeitgeber bis zur 13 Woche von der Schwangerschaft nix sagen, man weiß ja nie ob es hält.

Ist es ein Verstoß, dass ich ihm jetzt nix erzähle? Hat er Recht dann, wenn er es erfährt mich zu kündigen, weil er sich hintergangen fühlt und ich schon länger weiß aber nix sage? Da ich noch nicht arbeite, kann er das nicht durch dritte erfahren und wird auf jeden Fall als erster von mir das erfahren, aber nur eben erst im 4 Monat, wenn ich nach der Elternzeit wieder komme.

Ich bedanke mich schon mal für die Antworten!

LG
Kikunja

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Der AG kann dir deswegen nicht kündigen. Du hast nicht die Pflicht ihn unverzüglich über eine bekannt gewordene Schwangerschaft zu unterrichten.

-- Editiert am 08.07.2010 12:34

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die mitteilung an den ag ist eine soll-vorschrift. du lässt dir also nicht zuschulden kommen, wenn du das hinauszögerst. der kündigungsschutz bei schwangerschaft greift allerdings erst, wenn und nachdem du die schwangerschaft mitgeteilt hast. aber selbst wenn der ag dir die kündigung in die hand drücken sollte, nachdem du die arbeit wieder aufgenommen hast, hast du immer noch 14 tage zeit, ihm den mutterpass unter die nase zu halten und dann ist nichts mehr mit kündigung. schwangerschaft ist bei uns sehr stark geschützt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Kikunja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen lieben Dank euch für die Antworten!!! Bin jetzt echt beruhigt :-)

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