Hallo,
ich stehe vor volgendem Problem. Ich habe im Homeoffice für einen Onlineshop gearbeitet. Allerdings habe ich vor Beginn meiner Tätigkeit keinen Vertrag unterzeichnet, sondern es gab nur eine mündliche Absprache. Gearbeitet habe ich dann nach Bedarf und wenn es mir zeitlich passte, habe aber mit der Zeit das Interesse am Job verloren. Jetzt versuche ich das Geld zu bekommen, aber der ehemaliger Arbeitgeber hat mir bisher nur 1/3 der mir zustehenden Summe überwiesen.
Kann ich ich den Arbeigeber nachträglich zur Anmeldung des Jobs zwingen?
Auf welcher Grundlage kann ich den ausstehenden Lohn einfordern?
Arbeitsstelle nicht angemeldet, kein Arbeitsvertrag, kein Lohn
Die erste Frage ist doch, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, oder ob es sich um eine freie Mitarbeit handelt. Für letzteres spricht die absolute Gestaltungsfreiheit, die wohl vorliegt. Aber, das können wir hier aufgrund der dürftigen Angaben nicht abschätzen.
wirdwerden
/// Auf welcher Grundlage kann ich den ausstehenden Lohn einfordern?
Auf Grund der Tatsache, dass du gearbeitet hast. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, unbeschadet der Frage, ob die Absprache ein Arbeitsverhältnis im Sinne von ANAG begründet hat
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Oder, wenn freiberuflich tätig, dann ist eine offizielle Rechnung zu schreiben. Die nachvollziehbar sein muss. Aber wir wissen doch gar nicht, welche Struktur für dieses Verhältnis gewählt wurde. Das müsste vorab geklärt werden.
wirdwerden
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